Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
34/2012
Erstellt am:
01.02.2012
Aktenzeichen:
IV/66-12
Verfasser/in:
Herr Engelhardt
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
07.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.03.2012
Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Pulheim zur Kosteneinsparung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Anregung gem. § 24 GO NRW (Herr Kauth v. 11.10.2011)
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem HFA, den Antrag auf Kosteneinsparung durch flächendeckende
Nachtabschaltungen der Straßenbeleuchtung abzulehnen.
Vorlage Nr.: 34/2012 . Seite 2 / 2
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag nach § 24 GO NRW ab.
Erläuterungen
Im Antrag nach § 24 GO NRW von Herrn Kauth vom 11.10.2011, regt dieser zur Kosteneinsparung die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, wie am Beispiel der Stadt Rheine, an.
Die nächtliche Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung zur Kosteneinsparung war in der Vergangenheit schon
mehrfach Gegenstand der Diskussion (siehe HFA- Vorlage 719 von 2006 „Einbringung der Eckwerte für den Haushalt
2007“, Seite 17). Die Sachlage hat sich gegenüber damals nicht verändert.
Bei einer Totalabschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 1.00 Uhr und 3.30 Uhr (2 Stunden und 30 Minuten) von
Montag - Freitag entstehen folgende Energieeinsparungen:
Aktuelle durchschnittliche Leuchtstunden pro Tag im Jahr = 11 Stunden und 20 Minuten
Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung für 2012 geschätzt = ca. 2.000.000 kWh
Bei der vorgeschlagenen Abschaltung reduziert sich der Gesamtstromverbrauch auf günstigstenfalls ca.1.685.000 kWh.
Dies entspricht einem Energieeinsparpotenzial von ca. 315.000 kWh (-16%).
Dies ist jedoch nicht linear mit den tatsächlichen Kosteneinsparungen, da der Strombezugspreis unter diesen Voraussetzungen ansteigen würde (Auskunft Stadtwerke Pulheim 16.12.2011). Der Grund hierfür ist die deutliche Reduzierung
des besonders preiswerten Nachtstrombezugs.
Gegen dieses Vorhaben im Stadtgebiet Pulheim bestehen folgende Bedenken der Verwaltung:
- Die Stadt Pulheim grenzt an die Großstadt Köln und liegt nicht wie Rheine im ländlichen Raum zum Emsland hin.
Es wird erhebliches Konfliktpotenzial vermutet (Akzeptanz in der Bevölkerung, Sicherheitsgefühl, Kriminalität usw.).
- Ob eine Komplettabschaltung rechtlich möglich wäre, konnte nicht abschließend geklärt werden. Voraussichtlich
müsste auf eine Abschaltung der Hauptverkehrswege (Hauptrouten der Rettungsfahrzeuge) verzichtet werden.
Gefahrenstellen (Tunnel, gefährliche Straßenkreuzungen, Treppenanlagen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege usw.)
müssen generell beleuchtet bleiben. Wenn so verfahren werden würde, würde sich die erzielbare Energieeinsparung
um ca. 15 - 20% auf ca. 250.000 kWh verringern.
- Grob geschätzt würde eine entsprechende Planung, Umrüstung, Neuverschaltungen und Kennzeichnung der Straßenbeleuchtungsanlagen, zunächst Investitionen in Höhe von 80.000 - 200.000 € erfordern.
- die Stromkosten pro kWh würden steigen.
- Die Kosteneinsparungen wären kleiner als 35.000 € pro Jahr was ca. 10% der Stromkosten entspräche.
Zur Energie- und Kosteneinsparung ging die Stadt Pulheim bisher den Weg, die technische Ausrüstung der Leuchten zu
optimieren. Dabei wurden bis Ende letzten Jahres alle Leuchten auf sparsames Natriumdampfleuchtmittel umgerüstet.
Die Verwaltung beabsichtigt auch in Zukunft Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und einzusetzen.