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Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Pulheim zur Kosteneinsparung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Pulheim zur Kosteneinsparung) Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Pulheim zur Kosteneinsparung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 34/2012 Erstellt am: 01.02.2012 Aktenzeichen: IV/66-12 Verfasser/in: Herr Engelhardt Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 07.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 13.03.2012 Betreff Anregung gem. § 24 GO NRW Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Pulheim zur Kosteneinsparung Veranlasser/in / Antragsteller/in Anregung gem. § 24 GO NRW (Herr Kauth v. 11.10.2011) Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem HFA, den Antrag auf Kosteneinsparung durch flächendeckende Nachtabschaltungen der Straßenbeleuchtung abzulehnen. Vorlage Nr.: 34/2012 . Seite 2 / 2 Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag nach § 24 GO NRW ab. Erläuterungen Im Antrag nach § 24 GO NRW von Herrn Kauth vom 11.10.2011, regt dieser zur Kosteneinsparung die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, wie am Beispiel der Stadt Rheine, an. Die nächtliche Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung zur Kosteneinsparung war in der Vergangenheit schon mehrfach Gegenstand der Diskussion (siehe HFA- Vorlage 719 von 2006 „Einbringung der Eckwerte für den Haushalt 2007“, Seite 17). Die Sachlage hat sich gegenüber damals nicht verändert. Bei einer Totalabschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 1.00 Uhr und 3.30 Uhr (2 Stunden und 30 Minuten) von Montag - Freitag entstehen folgende Energieeinsparungen: Aktuelle durchschnittliche Leuchtstunden pro Tag im Jahr = 11 Stunden und 20 Minuten Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung für 2012 geschätzt = ca. 2.000.000 kWh Bei der vorgeschlagenen Abschaltung reduziert sich der Gesamtstromverbrauch auf günstigstenfalls ca.1.685.000 kWh. Dies entspricht einem Energieeinsparpotenzial von ca. 315.000 kWh (-16%). Dies ist jedoch nicht linear mit den tatsächlichen Kosteneinsparungen, da der Strombezugspreis unter diesen Voraussetzungen ansteigen würde (Auskunft Stadtwerke Pulheim 16.12.2011). Der Grund hierfür ist die deutliche Reduzierung des besonders preiswerten Nachtstrombezugs. Gegen dieses Vorhaben im Stadtgebiet Pulheim bestehen folgende Bedenken der Verwaltung: - Die Stadt Pulheim grenzt an die Großstadt Köln und liegt nicht wie Rheine im ländlichen Raum zum Emsland hin. Es wird erhebliches Konfliktpotenzial vermutet (Akzeptanz in der Bevölkerung, Sicherheitsgefühl, Kriminalität usw.). - Ob eine Komplettabschaltung rechtlich möglich wäre, konnte nicht abschließend geklärt werden. Voraussichtlich müsste auf eine Abschaltung der Hauptverkehrswege (Hauptrouten der Rettungsfahrzeuge) verzichtet werden. Gefahrenstellen (Tunnel, gefährliche Straßenkreuzungen, Treppenanlagen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege usw.) müssen generell beleuchtet bleiben. Wenn so verfahren werden würde, würde sich die erzielbare Energieeinsparung um ca. 15 - 20% auf ca. 250.000 kWh verringern. - Grob geschätzt würde eine entsprechende Planung, Umrüstung, Neuverschaltungen und Kennzeichnung der Straßenbeleuchtungsanlagen, zunächst Investitionen in Höhe von 80.000 - 200.000 € erfordern. - die Stromkosten pro kWh würden steigen. - Die Kosteneinsparungen wären kleiner als 35.000 € pro Jahr was ca. 10% der Stromkosten entspräche. Zur Energie- und Kosteneinsparung ging die Stadt Pulheim bisher den Weg, die technische Ausrüstung der Leuchten zu optimieren. Dabei wurden bis Ende letzten Jahres alle Leuchten auf sparsames Natriumdampfleuchtmittel umgerüstet. Die Verwaltung beabsichtigt auch in Zukunft Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und einzusetzen.