Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988) Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988) Beschlussvorlage (10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 145/2001 Datum Kämmerei 14.11.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.11.2001 Rat 13.12.2001 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988. Begründung: Aufgrund der beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden auf 16,30 € festzusetzen. Vorlage: 145/2001 Seite - 2 10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NRW S. 245) in Verbindung mit § 18a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.2000 (BGBl. I S. 2048), §§ 51, 53 und 161a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW 926/SGV NRW 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Mai 2000 (GV NRW S. 439), § 8 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2000 (BGBl. I S. 632) und den §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) , zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2000 und Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2000 und zur Änderung anderer Vorschriften vom 17. Dezember 2000 (GV NRW S. 718) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 13. Dezember 2001 folgende 10. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 beschlossen: Artikel I § 11 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt 16,30 Euro/cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Artikel II Die vorstehende 10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 9. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2000 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 10. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Vorlage: 145/2001 Seite - 3 - Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 13. Dezember 2001´ Bürgermeister