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Beschlussvorlage (Kaufangebot zum Erwerb von Geschäftsanteilen der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH seitens der Stadt Alsdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Kaufangebot zum Erwerb von Geschäftsanteilen der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH seitens der Stadt Alsdorf) Beschlussvorlage (Kaufangebot zum Erwerb von Geschäftsanteilen der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH seitens der Stadt Alsdorf)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 14.11.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2001 TOP Ein Ja Nein 144/2001 Ent Bemerkungen Betrifft: Kaufangebot zum Erwerb von Geschäftsanteilen der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH seitens der Stadt Alsdorf Beschlussentwurf: Für den Fall, dass der Kreis Düren innerhalb der ersten Zugriffsfrist den der Gemeinde Inden zufallenden Anteil der Geschäftsanteile der Stadt Alsdorf an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH erwerben kann, verzichtet die Gemeinde Inden auf das ihr zustehende Vorkaufsrecht. Sollte wider Erwarten eine derartige vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Alsdorf und dem Kreis Düren während der ersten Zugriffsfrist nicht erfolgen, übt die Gemeinde Inden ihr Vorkaufsrecht aus. Begründung: Mit Schreiben vom 25.10.2001 teilt die Stadt Alsdorf mit, dass sie die Veräußerung der Geschäftsanteile am Verbandswasserwerk Aldenhoven beabsichtige. Der Anteil der Stadt Alsdorf am Stammkapital der VWW Aldenhoven GmbH beträgt 1,6 %. Gleichzeitig teilt die Stadt Alsdorf mit, dass ein Angebot der Wasserwerke des Kreises Aachen GmbH zum Erwerb des Anteils der Stadt Alsdorf in Höhe eines Betrages von 81.687,88 EURO vorliege. Aus strategischen Gesichtspunkten ist es angebracht zu verhindern, dass das Städtische Wasserwerk Eschweiler über den Zuerwerb des Anteils der Stadt Alsdorf möglicherweise neben den kreisangehörigen Gemeinden Niederzier und Aldenhoven ebenfalls zukünftig über eine Sperrminorität verfügen kann. Für den Fall, dass die Gemeinde Inden in der Höhe ihres Gesamtanteils am Stammkapital der VWW Aldenhoven GmbH ihr Vorkaufsrecht ausübt, bedeutet dies bei einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 19,15 % einen Kaufpreis in Höhe von ca. 15.645 EURO. Bereits seit längerer Zeit ist es insbesondere meine Absicht und die des Kollegen Nimmerrichter aus Niederzier, strategische Allianzen im Bereich der Wasserversorgung innerhalb des Kreises Düren zu schaffen, um so die aus dem Wasserverkauf resultierenden wirtschaftlichen Möglichkeiten für den Kreis Düren auf Sicht zu sichern. Ausgelöst durch die unterschiedlichen Aktivitäten der Frage zukünftiger Wasserwirtschaft hat zwischenzeitlich auch der Kreis Düren seine Absicht erklärt, in dieser Frage aktiv zu werden. Langfristige Absicht des Kreises Düren ist die Überführung der derzeitigen Wasserversorger in eine GmbH (soweit dies nicht bereits geschehen), der Erwerb von Anteilen in Höhe von jeweils 25,1 % in eine vom Kreis Düren aus Aktienbesitzen des RWE’s gespeiste Holding, die ihrerseits alle Synergien für die derzeitigen Wasserversorger innerhalb des Kreises Düren (Stadtwerke Düren wohl ausgeschlossen) nutzen könnte. Vorlage: 144/2001 Seite - 2 - Vor dem Hintergrund dieser Absicht hat der Kreis Düren inzwischen auch Interesse an einem Erwerb der Geschäftsanteile der Stadt Alsdorf am Verbandswasserwerk Aldenhoven erklärt. Nach Aussagen von Landrat Spelthahn wird entsprechend einer Absprache mit Landrat Meulenbergh, Kreis Aachen, das Wasserwerk des Kreises Aachen GmbH kein weiteres Angebot abgeben, so dass das zwischenzeitlich erklärte Angebot des Kreises Düren zum Erwerb in Höhe von 85.000 EURO ziehen könnte. Der freihändige Erwerb durch den Kreis Düren setzt allerdings eine Verzichtserklärung der übrigen Anteilseigner voraus. Nach Bekundungen des Landrates Spelthahn wollen sich das Wasserwerk des Kreises Aachen und das Städtische Wasserwerk Eschweiler nicht mehr um den Erwerb der Geschäftsanteile der Stadt Alsdorf bemühen. Aus diesem Grunde wurde bei einem gemeinsamen Gespräch der Bürgermeister der Gemeinden Aldenhoven, Inden und Niederzier mit dem Landrat vereinbart, dass die Kommunen ihrerseits auf ihr Vorkaufsrecht verzichten für den Fall, dass bis zum Ende der ersten Erklärungsfrist (8 Wochen nach Abgabe der Offerte) eine freiwillige Veräußerung an den Kreis Düren zustande kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, tritt automatisch das Vorkaufsrecht dieser Kommunen in Kraft.