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Beschlussvorlage (13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982) Beschlussvorlage (13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982) Beschlussvorlage (13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982) Beschlussvorlage (13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 142/2001 Datum Kämmerei 14.11.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.11.2001 Rat 13.12.2001 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982. Begründung: Wie aus den beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnungen zu ersehen ist, weisen die Bereiche „Unterhaltung der Friedhöfe“ und „Benutzung der Leichenhalle“ hohe Fehlbeträge aus, obwohl die nachfolgend aufgeführten Gebührenerhöhungen darin bereits enthalten sind. Weiterhin sind wegen der prekären Haushaltssituation in den kommenden Jahren die von mir vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen bzw. die Einführung einer Reihengrabgebühr zur Reduzierung des Fehlbedarfs unumgänglich. 1. Es wird eine Reihengrabgebühr in Höhe von 300,00 Euro eingeführt. 2. Die Gebühr für eine Wahlgrabstätte erhöht sich von 1.800,00 DM (= 920,33 Euro) auf 1.200,00 Euro. 3. Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle erhöht sich von 350,00 DM (= 178,95 Euro) auf 270,00 Euro. 4. Die Gebühr für die Benutzung der Leichen-/Kühlzelle (Erdbestattung) erhöht sich von 50,00 DM (= 25,56 Euro) auf 30,00 Euro. Die übrigen Gebührensätze werden ab dem Jahr 2002 wegen der Euro-Umstellung wie folgt verändert, d.h. abgerundet: Vorlage: 142/2001 2. Bestattungsgebühren und Nebenleistungen 2.1 Gebühr für Erdbeisetzung (Leichen) 2.1.1 In Reihengräbern 2.1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.1.2 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.2 Seite - 2 - 90,00 Euro 460,00 Euro In Wahlgrabstätten 2.1.2.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.2.2 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 90,00 Euro 460,00 Euro 2.1.2.3 Beisetzung in einem Tiefgrab, untere Beisetzung 560,00 Euro 2.1.2.5 Beisetzung in einem Tiefgrab, obere Beisetzung falls gleichzeitig eine untere Beisetzung erfolgt 660,00 Euro 2.1.3 Totgeburt 2.2 25,00 Euro Urnenbeisetzung (Aschen) 2.2.1 Aschenurne in einer Reihengrabstätte 125,00 Euro 2.2.2 Aschenurne in einer Wahlgrabstätte 125,00 Euro 5 Bestattungen zur gewöhnlich arbeitsfreien Zeit 5.1 Sondertarif für Freitagnachmittage 100,00 Euro 5.2 Sondertarif für Samstage 150,00 Euro Vorlage: 142/2001 Seite - 3 - 13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982. Aufgrund der §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NRW S. 245) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2000 und Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2000 und zur Änderung anderer Vorschriften vom 17. Dezember 1999 (GV NRW S. 718) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 13. Dezember 2001 folgende 13. Änderung des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 beschlossen: Artikel I Nachfolgender Gebührensatz des Gebührentarifs wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1. Gebühr für Erwerb, Verlängerung und Wiedererwerb von Nutzungsrechten 1.1 Erwerb Wahlgrabstätte (je Grabstelle) 1.3 Erwerb eines Reihengrabes 2. Bestattungsgebühren und Nebenleistungen 2.1 Gebühr für Erdbeisetzung (Leichen) 2.1.1 In Reihengräbern 2.1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.1.2 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.2 1.200,00 Euro 300,00 Euro 90,00 Euro 460,00 Euro In Wahlgrabstätten 2.1.2.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.2.2 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 90,00 Euro 460,00 Euro 2.1.2.3 Beisetzung in einem Tiefgrab, untere Beisetzung 560,00 Euro 2.1.2.5 Beisetzung in einem Tiefgrab, obere Beisetzung falls gleichzeitig eine untere Beisetzung erfolgt 660,00 Euro 2.1.3 Totgeburt 25,00 Euro Vorlage: 142/2001 2.2 Seite - 4 - Urnenbeisetzung (Aschen) 2.2.1 Aschenurne in einer Reihengrabstätte 125,00 Euro 2.2.2 Aschenurne in einer Wahlgrabstätte 125,00 Euro 2.2.3 Benutzung der Trauerhalle (Erdbestattungen) 270,00 Euro 2.2.4 Aufbewahren von Urnen (Feuerbestattungen) 270,00 Euro 2.2.5 Benutzung der Leichen-/Kühlzelle (Erdbestattung) 30,00 Euro 5 Bestattungen zur gewöhnlich arbeitsfreien Zeit 5.1 Sondertarif für Freitagnachmittage 100,00 Euro 5.2 Sondertarif für Samstage 150,00 Euro Artikel II Diese 13. Änderung des Gebührentarifs tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 12. Änderung des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 13. Änderung vom 13. Dezember 2001 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 13. Dezember 2001 Bürgermeister