Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92, E.-Lechenich-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
657 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92, E.-Lechenich-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92, E.-Lechenich-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92, E.-Lechenich-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92, E.-Lechenich-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 657 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich V 8/ Amt: BeschIAusf.: Rat Datum: zur Vorberatung Ausschuss Betrifft: c - 61 - An den der Stadt Erftstadt • tJ/I~ - 61 - 29.10.2004 zur Beschlussfassung; über den für Stadtentwicklung Bebauungsplan Beschluss Nr. 92, E.-Lechenich-West; über die Vereinfachte Finanzielle Änderung Auswirkungen: [RJ Keine Unterschrift des BUdgetveranlwortlichen Erftstadt. den 29.10.2004 • Cf\.\ (J\L Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141). zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359). wird beschlossen. den Bebauungsplan Nr. 92. E.-Lechenich-West. in einem Teilbereich (Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfiäche) gem. dem in der Anlage beigefügten Entwurfvereinfachtzu ändem. Begründung: Mit beiliegendem Schreiben vom 23.09.2004 wurde beantragt. die bisher im Bebauungsplan festgesetzte Baufläche für eine zweigeschossige Hausgruppenbebauung um 10,00 m zu erweitem (s. Anlageplan). Damit soll eine wirtschaftlich günstigere Bebauung der betroffenen Grundstücke erreicht werden; dies betrifft insbesondere das für eine mehrgeschossige Bebauung vorgesehene südlich angrenzende Grundstück. welches um ca. 300 qm auf ca. 860 qm verkleinert werden kann. Insgesamt ist damit beabsichtigt, neben dem Mehrfamilienhaus anstalt der bisher vorgesehenen fünf nunmehr sechs Einfamilienreihenhäuser zu errichten. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegen diese vereinfachte Änderung. Von dieser Planung sind keine Bürger sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB betroffen; die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt. is-. Anlagen P:\szIVORLAGEN\v6100014·302.doc 6. VEREINFACHTE ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 92 Erftstadt-Lechenich West fr!{q~~~ Anla;:;c A zu vii Blon - 'I ~ -------- • 20 Legende M 1:1.000 I;;:~@:tl Allgemeines II 1 Neue Festsetzung I I I I I 0.4 0 I LtG I Wohngebiet Zahl der Vollgeschosse Grundnächenzahl Offene Bauweise Nur Hausgruppen Nur Einzel- und Doppelhäuser • 1---1 I •I ~""""",:,:j ::::::.:':': -: zulässig zulässig Baugrenze Firstrichtung Öffentliche verkehraüäche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Öffentliche Glilnfläche: Zweckbestimmung Schutz, Wirtschaftsweg Maßnahmen zum zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft • Abgrenzung unterschiedlicher Fläche fOr Versorgungsanlagen: Zweckbestimmung Trafostation Grenze des Räumlichen Geltungsbereiches Nutzung PLANUNGSBÜRO DlPL. ING. GERT MÜLLER G. MÜLLE~ GEHR_ WRIGl-fr srn, 31, S312S BONN Stadt Erftstadt Planungsamt z.H. Herrn Wirtz Postfach 2565 50359 Erftstadt • DIPL. ING. GERT MÜLLER GEBR. WRIGHT STR. 31 53125 BONN TEL. 02289181900 FAX. 02289181901 23.9.2004 Betr.: Änderung Baulinie und Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, Erftstadt, Josef Zilken Str., Guten Tag, sehr geehrter Herr Wirtz, • wie Ihnen bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, bin ich von einem Investor mit der Planung fur die Parzellen 270 - 265, Josef Zilken Str. in Erftstadt Leebenich beauftragt, in diesem Zusammenhang habe ich festgestellt, dass die Parzelle 270 im Verhältnis zu der zugelassenen Bebauung relativ groß ist. Um eine kostenmäßig sinnvolle Bebauung zu erreichen, stelle ich hiermit den Antrag, wie in beiliegender Skizze dargestellt, die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung zwischen Parzelle 270 und 269 sowie die Baulinie auf der Parzelle 269 um je 10,00 m nach Süden zu verschieben. Die Parzelle 270 ist dann immer noch mit ca. 860 m2 ausreichend fur die zulässige Bebauung, auf den Parzellen 269 - 265 und neuer Parzelle aus 270 sollen Einfamilienreihenhäuser gebaut werden, fur die nach einer positiven Entscheidung die Bauanträge eingereicht werden, was ebenso fur das Mehrfamilienhaus auf der Restparzelle 270 gilt. I = KO KS • 268 ..c ~ o > ./269 -C ~ o > on • II WA on < " c 2 7 0; 0,4 ~ II '" 0 - .- • - .- - .- -.- - . '- '- .- - . 10/,,16 101,91