Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
V
8/
Amt:
BeschIAusf.:
Rat
Datum:
zur Vorberatung
Ausschuss
Betrifft:
c
- 61 -
An den
der Stadt Erftstadt
•
tJ/I~
- 61 -
29.10.2004
zur Beschlussfassung;
über den
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Beschluss
Nr.
92, E.-Lechenich-West;
über die Vereinfachte
Finanzielle
Änderung
Auswirkungen:
[RJ Keine
Unterschrift des BUdgetveranlwortlichen
Erftstadt. den 29.10.2004
•
Cf\.\ (J\L
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141). zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359). wird beschlossen. den
Bebauungsplan Nr. 92. E.-Lechenich-West. in einem Teilbereich (Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfiäche) gem. dem in der Anlage beigefügten Entwurfvereinfachtzu ändem.
Begründung:
Mit beiliegendem Schreiben vom 23.09.2004 wurde beantragt. die bisher im Bebauungsplan
festgesetzte Baufläche für eine zweigeschossige Hausgruppenbebauung
um 10,00 m zu
erweitem (s. Anlageplan). Damit soll eine wirtschaftlich günstigere Bebauung der betroffenen
Grundstücke erreicht werden; dies betrifft insbesondere das für eine mehrgeschossige
Bebauung vorgesehene südlich angrenzende Grundstück. welches um ca. 300 qm auf ca.
860 qm verkleinert werden kann. Insgesamt ist damit beabsichtigt, neben dem Mehrfamilienhaus anstalt der bisher vorgesehenen fünf nunmehr sechs Einfamilienreihenhäuser zu
errichten.
Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegen diese vereinfachte Änderung.
Von dieser Planung sind keine Bürger sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
betroffen; die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.
is-.
Anlagen
P:\szIVORLAGEN\v6100014·302.doc
6. VEREINFACHTE ÄNDERUNG
Bebauungsplan Nr. 92
Erftstadt-Lechenich West
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Wohngebiet
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Offene Bauweise
Nur Hausgruppen
Nur Einzel-
und
Doppelhäuser
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zulässig
zulässig
Baugrenze
Firstrichtung
Öffentliche
verkehraüäche
Verkehrsfläche
besonderer
Zweckbestimmung:
Öffentliche
Glilnfläche:
Zweckbestimmung
Schutz,
Wirtschaftsweg
Maßnahmen
zum
zur Pflege und Entwicklung
von Natur und Landschaft
•
Abgrenzung
unterschiedlicher
Fläche fOr Versorgungsanlagen:
Zweckbestimmung
Trafostation
Grenze des
Räumlichen Geltungsbereiches
Nutzung
PLANUNGSBÜRO
DlPL. ING. GERT MÜLLER
G. MÜLLE~ GEHR_ WRIGl-fr
srn, 31,
S312S BONN
Stadt Erftstadt
Planungsamt
z.H. Herrn Wirtz
Postfach 2565
50359 Erftstadt
•
DIPL. ING. GERT MÜLLER
GEBR. WRIGHT STR. 31
53125 BONN
TEL. 02289181900
FAX. 02289181901
23.9.2004
Betr.: Änderung Baulinie und Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, Erftstadt, Josef Zilken Str.,
Guten Tag, sehr geehrter Herr Wirtz,
•
wie Ihnen bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, bin ich von einem Investor mit der
Planung fur die Parzellen 270 - 265, Josef Zilken Str. in Erftstadt Leebenich beauftragt, in diesem
Zusammenhang habe ich festgestellt, dass die Parzelle 270 im Verhältnis zu der zugelassenen
Bebauung relativ groß ist. Um eine kostenmäßig sinnvolle Bebauung zu erreichen, stelle ich
hiermit den Antrag, wie in beiliegender Skizze dargestellt, die Abgrenzung unterschiedlicher
Nutzung zwischen Parzelle 270 und 269 sowie die Baulinie auf der Parzelle 269 um je 10,00 m
nach Süden zu verschieben.
Die Parzelle 270 ist dann immer noch mit ca. 860 m2 ausreichend fur die zulässige Bebauung, auf
den Parzellen 269 - 265 und neuer Parzelle aus 270 sollen Einfamilienreihenhäuser gebaut werden,
fur die nach einer positiven Entscheidung die Bauanträge eingereicht werden, was ebenso fur das
Mehrfamilienhaus auf der Restparzelle 270 gilt.
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