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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 141/2001 Datum Kämmerei 13.11.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.11.2001 Rat 13.12.2001 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999. Begründung: Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 83,28 € (Gebühr 2001 = 154,20 DM umger. 78,84 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 121,56 € (Gebühr 2001 = 218,40 DM umger. 111,67 €) Abfallsack: Die Gebühr für den Abfallsack sollte von 7,00 DM (= 3,58 €) auf 4,00 € neu festgesetzt werden. Sperrmüll: Die Gebühr für eine Sperrmüllmarke je Stück/Bündel/Gerät in Höhe von 10,00 DM (= 5,11 €) für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlschränke, Ölradiatoren, Wärmetauscher, Altholz und Altmetall sollte auf 6,00 € neu festgesetzt werden. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 – 14-tägige Leerung 96,48 € (Gebühr in 2001 = 157,20 DM umger. 80,38 €) MGB 120 – 14-tägige Leerung 152,04 € (Gebühr in 2001 = 242,40 DM umger. 123,94 €) MGB 240 – 14-tägige Leerung 277,68 € (Gebühr in 2001 = 441,60 DM umger. 225,79 €) 1,1 cbm Umleerbehälter(Container) 1.223,40 € (Gebühr in 2001 = 2.100,00 DM umger.1.073,71 €) Vorlage: 141/2001 Seite - 2 2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 2001 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 Aufgrund der §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NRW S. 245) und den §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2000 und Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2000 und zur Änderung anderer Vorschriften vom 17. Dezember 1999 (GV NRW S. 718) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2001 folgende 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt für einen a) Müllgroßbehälter jährlich bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) – 14-tägige Leerung - 96,48 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) – 14-tägige Leerung - 152,04 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) – 14-tägige Leerung - 277,68 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) jährlich – 14-tägige Leerung - 1.223,40 € b) Abfallsack 4,00 € c) Sperrgut je Stück/Bündel/Gerät 6,00 € für Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte, Ölradiatoren Wärmetauscher, Altholz und Altmetall, d) Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für die Bio-Tonne bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 83,28 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 121,56 € Für die Bio-Tonne besteht Anschluss- und Benutzungspflicht; auf die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung wird hingewiesen. Vorlage: 141/2001 Seite - 3 - Artikel II Diese 2. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2000, zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 13. Dezember 2001 Bürgermeister