Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 71/00/......
Der Bürgermeister
Jugendamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
51 KG
Termin
Datum
08.05.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
08.06.2000
Betrifft:
Kindertageseinrichtung „Peppino“, Turmstraße 14 a, Inden-Lamersdorf;
hier: Beschaffung von zwei Heißluftöfen
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt bei der Haushaltsstelle 1.464.9350.1 überplanmäßig 2.400,00 DM zur
Beschaffung von zwei Heißluftöfen bereitzustellen.
Begründung:
Die Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf besteht aus vier Gruppen, von denen die altersgemischte Gruppe als Tagesstättengruppe für 20 Kinder geführt wird. Das bedeutet, dass den
Kindern jeden Tag ein Mittagessen, welches von den Eltern selbst zu zahlen ist, zur Verfügung
gestellt werden muss.
Bislang wurde das Essen der Fa. Apetito warm angeliefert und konnte sofort verzehrt werden.
Aufgrund von Änderungen im Bereich der Hygieneverordnung wird das Essen nur noch in größeren
Portionen gefroren angeliefert und muß in der Einrichtung selbst erhitzt werden.
Mit den vorhandenen Öfen ist dies leider nur sehr unzureichend und sehr zeitaufwendig möglich, da
es sich nicht um Heißluftgeräte handelt.
Es wurden zunächst Überlegungen angestellt, eventuell den Lieferanten zu wechseln. In der
Vergangenheit wurden auch bereits verschiedene andere Lieferanten benutzt, allerdings tauchten
immer wieder Probleme auf, da die Essen entweder mengenmäßig nicht ausreichten, zu teuer waren
oder den Kindern nicht schmeckten bzw. zu wenig abwechslungsreich waren. Da die Einrichtung mit
der Fa. Apetito bereits seit längerer Zeit sehr zufrieden ist, wurde von derartigen Überlegungen
Abstand genommen.
Um Essen in entsprechender Anzahlt erhitzen zu können, werden daher zwei Heißluftöfen
(Konvektomaten) benötigt. Es wurden verschiedene Angebote eingeholt, von denen das Angebot der
Fa. Gerardy Großküchengeräte, Roetgen, mit 2.387,28 DM für zwei Herde das günstigste ist. Die Fa.
Apetito selbst kann vergleichbare Geräte nur zu einem sehr viel höheren Preis anbieten.
Bei Haushaltsstelle 1.464.9350.1 sind keine Mittel für die Beschaffung dieser Geräte vorhanden. Der
bestehende Ansatz dient zur Ersatzbeschaffung von Mobiliar in den Gruppen. Es wird daher
vorgeschlagen, den Betrag von 2.400,00 DM überplanmäßig bei der Haushaltsstelle bereitzustellen.
Bei der Summe von 2.400,00 DM handelt es sich um eine erhebliche Überschreitung des Haushaltsansatzes. Daher ist gem. § 82 Abs. 1 GO eine Entscheidung des Rates notwendig, da es sich
um eine dringliche Angelegenheit handelt und der Haupt- und Finanzausschuss erst wieder Ende
September tagt.
T477.DOC
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