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Dringlichkeitsentscheidungen (Jahrmarkt in Inden/Altdorf am 24.09.2000)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Dringlichkeitsentscheidungen (Jahrmarkt in Inden/Altdorf am 24.09.2000)

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Vorlagen-Nr. 85/00 vom 23.06.2000 Dringlichkeitsbeschluß gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Manfred Halfenberg Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion Beratungsfolge Termin Rat 31.08.2000 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Jahrmarkt in Inden/Altdorf am 24.09.2000 Beschlußentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Bekanntgabe der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages anläßlich des Jahrmarktes am 24.09.2000. Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 25.09.2000 außer Kraft. Begründung: Wie bereits in den vergangenen Jahren möchten die anliegenden Geschäfte im Bereich der Merödgener Straße, Goltsteinstraße, Rathausstraße und Hauptstraße ihre Waren und Geschäftsräume präsentieren. Da das mit Antrag vom 16.06.2000 eingereichte Durchführungsprogramm den Voraussetzungen zur Genehmigung eines Jahrmarktes entspricht, kann die Gemeinde Inden gemäß § 14 Absatz 1 des Ladenschlußgesetzes durch Ordnungsbehördliche Verordnung die Durchführung des Jahrmarktes und die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntages für das Gebiet der Gemeinde Inden beschließen. Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und der Organisation des Jahrmarktes ist es erforderlich, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung frühzeitig erlassen wird. Da der nächste Sitzungstermin des Rates der Gemeinde Inden erst für den 31.08.2000 anberaumt wurde, ist es organisatorisch nicht möglich, erst nach dieser Sitzung die Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen und die Jahrmarktvorbereitungen zu treffen. Somit ist eine besondere Dringlichkeit begründet. _____________________ _______________________ T493.DOC .. .