Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 85/00 vom 23.06.2000
Dringlichkeitsbeschluß
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Halfenberg
Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Termin
Rat
31.08.2000
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Betrifft:
Jahrmarkt in Inden/Altdorf am 24.09.2000
Beschlußentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Bekanntgabe der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages anläßlich des Jahrmarktes am
24.09.2000. Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 25.09.2000 außer Kraft.
Begründung:
Wie bereits in den vergangenen Jahren möchten die anliegenden Geschäfte im Bereich der
Merödgener Straße, Goltsteinstraße,
Rathausstraße und Hauptstraße ihre Waren und
Geschäftsräume präsentieren. Da das mit Antrag vom 16.06.2000 eingereichte
Durchführungsprogramm den Voraussetzungen zur Genehmigung eines Jahrmarktes
entspricht, kann die Gemeinde Inden gemäß § 14 Absatz 1 des Ladenschlußgesetzes durch
Ordnungsbehördliche Verordnung die Durchführung des Jahrmarktes und die Genehmigung
des verkaufsoffenen Sonntages für das Gebiet der Gemeinde Inden beschließen.
Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und der Organisation des Jahrmarktes ist es
erforderlich, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung frühzeitig erlassen wird.
Da der nächste Sitzungstermin des Rates der Gemeinde Inden erst für den 31.08.2000
anberaumt wurde, ist es organisatorisch nicht möglich, erst nach dieser Sitzung die
Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen und die Jahrmarktvorbereitungen zu treffen.
Somit ist eine besondere Dringlichkeit begründet.
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T493.DOC
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