Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Fa
13.11.2001
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
29.11.2001
Rat
13.12.2001
TOP Ein Ja
Nein
137/2001
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger
öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
Die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 16
“Indestraße” wird hiermit beschlossen.
Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf dem Grundstück Gemarkung Lamesdorf, Flur 6, Flurstück 227 sind die überbaubaren
Flächen geringfügig zu erweitern.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 den von der Änderung betroffenen Bürgern sowie
den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4 Wochen
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Der Eigentümer des oben angeführten Grundstückes möchte sein Gebäude erweitern, um eine
Anliegerwohnung für seine Mutter zu errichten. Das Grundstück grenzt an den im Bereich der
Indestraße verlaufenden Mühlenteich. Die überbaubaren Flächen haben einen Abstand von der
hierfür ausgewiesenen Grünfläche von ca. 7 Meter. Die in dem Bebauungsplan “Indestraße”
ebenfalls an den Mühlenteich angrenzenden Grundstücke, die vergleichbar mit dem betroffenen
Grundstück sind, haben eine bauliche Ausnutzbarkeit bis zu einem Abstand von ca. 3 Meter zur
ausgewiesenen Grünfläche im Bereich des Mühlenteiches. Entsprechend sollen die überbaubaren
Flächen auf diesem Grundstück erweitert werden.