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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Fa
13.11.2001
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
29.11.2001
Rat
13.12.2001
TOP Ein Ja
Nein
136/2001
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger
öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
Die Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 wird hiermit
beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstücke Nr. 569, 570, 562, 563, 557,
558, 434, 435, 436 und 437 wird die hintere Baugrenze um 1 m erweitert.
Die textlichen Festsetzungen werden insofern geändert, dass auch flach gewölbte Dächer zulässig
sind.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern
sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4
Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Der Eigentümer möchte ein Einfamilienhaus mit 3 Garagen auf diesem Grundstück errichten.
Bedingt dadurch,dass eine Wasserleitung DN 250 und Sichtdreiecke zur L 241 freigehalten werden
müssen, ist die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes begrenzt. Die Sachlage ist im Rahmen
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und -entwicklung am 30.08.2001 und in der Sitzung am
04.10.2001 erörtert und diskutiert worden.