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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 70/00/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
08.05.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
26.05.2000
Betrifft:
1. Änderung des Bebauungsplanes Lucherberg Nr. 17 „Auf dem Pützfeldchen“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Beschlußentwurf:
- Für das Plangebiet Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstücke Nr. 458, 414, 413, 412, 457,
527, 460, 461, 462, 528, 463, 464, 465 und 466 wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
-
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung
dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die
Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses
durch den Bürgermeister festzulegen.
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt
werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
-
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch
Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung
an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 1
Monat einzuräumen.
Begründung:
Die Änderung des o.a. Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und
Umweltausschusses am 19.08.1999 und in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und entwicklung am 20.01.2000 erörtert. Als Ergebnis der Erörterung wurde festgehalten, dass der
Bebauungsplan für die Grundstücke Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstücke Nr. 458, 414, 413,
412, 457, 527, 460, 461, 462, 528, 463, 464, 465 und 466 geändert werden soll.
Der Vorentwurf zur Änderung wird in der Sitzung dargestellt und erörtert, die Begründung liegt in
Anlage bei.
T476.DOC
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