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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1   BauGB)

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Vorlagen-Nr. 62/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 04.05.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 26.05.2000 Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlußentwurf: - Für das Plangebiet Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke Nr. 223, 224, 225, 226, 229 und Teilbereiche von 221 wird gemäß § 1 Abs.3 und § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. - Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusen- dung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 1 Monat einzuräumen. Begründung: Im Umsiedlungsstandort Wohnbereich liegen an der Indener Straße Flächen für landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe, die aus Gründen ihrer geringen Ausnutzbarkeit bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgemerkt oder veräußert wurden. Aus diesen Gründen soll nun die Ausnutzbarkeit dieser Grundstücke zwecks einer besseren Vermarktung optimiert werden. Entsprechend soll der Bebauungsplan geändert werden. Die Planänderung wird in der Sitzung dargestellt und erörtert. Die Begründung für die Planänderung liegt in Anlage bei. T468.DOC .. .