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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 62/00/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
04.05.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
26.05.2000
Betrifft:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Beschlußentwurf:
- Für das Plangebiet Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke Nr. 223, 224, 225, 226, 229 und
Teilbereiche von 221 wird gemäß § 1 Abs.3 und § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
-
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung
dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die
Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den
Bürgermeister festzulegen.
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt
werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusen- dung
dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die
Träger
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 1 Monat einzuräumen.
Begründung:
Im Umsiedlungsstandort Wohnbereich liegen an der Indener Straße Flächen für landwirtschaftliche
Nebenerwerbsbetriebe, die aus Gründen ihrer geringen Ausnutzbarkeit bis zum jetzigen Zeitpunkt
nicht vorgemerkt oder veräußert wurden. Aus diesen Gründen soll nun die Ausnutzbarkeit dieser
Grundstücke zwecks einer besseren Vermarktung optimiert werden. Entsprechend soll der
Bebauungsplan geändert werden. Die Planänderung wird in der Sitzung dargestellt und erörtert. Die
Begründung für die Planänderung liegt in Anlage bei.
T468.DOC
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