Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 105/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Aktenzeichen
IV/I Schus/Fa
Termin
Datum
17.08.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
26.09.2001
04.10.2001
24.10.2001
Betrifft:
Übernahme von Abwasserbehandlungsanlagen durch den Wasserverband Eifel-Rur
Beschlussentwurf:
Der (siehe Anlagen zur Einladung) vertraglichen Regelungen mit dem Wasserverband Eifel-Rur zur
a) Übernahme von Abwasseranlagen im Sinne des § 54 Abs. 1 Landeswassergesetz und
b) zur Wartung und Unterhaltung von Sonderbauwerken im Gemeindegebiet Inden
wird zugestimmt.
Begründung:
Nachdem in einem ersten Schritt der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zum 01.01.1997 die
Kläranlage Schophoven und die Einrichtung zur Überleitung der Abwasser nach Eschweiler
(Pumpwerk Merödgen u. a.) übernommen hat, ist nunmehr die Übernahme der noch bei der
Gemeinde befindlichen Rückhaltebecken vorgesehen. Es handelt sich hierbei um die Becken im
Bereich der Rathausstraße, der Uferstraße und des Staukanals vor der Kläranlage Schophoven. Ein
wertmäßiger Ausgleich für die übernommenen Anlagen erfolgt, wie auch bereits bei den Kläranlagen,
nicht. Der Verband übernimmt jedoch Darlehensschulden, soweit diese nachweislich auf der Anlage
lasten. In der Höhe ist diese Übernahme jedoch begrenzt. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der
Anschaffungskosten für Grundstück und Anlage, wobei die Herstellungskosten um Zuschüsse Dritter
und durch die Anwendung der vom Verband festgesetzten Abschreibungssätze gemindert werden. Im
Rahmen des dann festgestellten Resteigenkapitals erfolgt eine Darlehensübernahme. Im
vorliegenden Fall ergeben sich für die beiden Anlagen in der Rathausstraße und der Uferstraße nur
noch auszugleichende Werte in Höhe von rechnerisch 37.000,00 DM, da beide Becken bis auf
verschwindend geringe Anteile durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Firma Rheinbraun im
Rahmen der Umsiedlung finanziert worden sind. Diesen äußerst minimalen Restwerten stehen
vergleichbare Darlehen bei der Gemeinde nicht gegenüber, sodass auf einen Ausgleich verzichtet
werden kann.
Der vor der Kläranlage in Schophoven liegende Kanalstauraum wurde wertmäßig bereits im
Zusammenhang mit der Übertragung der Kläranlage abgerechnet, sodass auch hier keine weiteren
Zahlungen mehr anstehen.
Neben der gesetzlich vorgesehenen Übernahme der vorstehenden Becken ist gleichzeitig beabsichtigt, die Betreuung der derzeit der Gemeinde Inden gehörenden Pumpwerke auf den
Wasserverband Eifel-Rur zu übertragen. Hier ist eine ähnliche Vorgehensweise geplant, wie sie
seinerzeit mit Erfolg für den Betrieb der Kläranlagen in Inden und Altdorf angewandt wurde.
Der WVER übernimmt die Anlagen nicht in ihr Eigentum, sondern übernimmt die Funktionskontrollen
der Maschinen und messtechnischen Einrichtungen sowie deren Pflege und Instandhaltung unter
Beachtung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal - hier für Pumpwerke - in der jeweils gültigen
Fassung. Die hierdurch entstehenden Kosten stellt der WVER der Gemeinde in Rechnung. In der
Vergangenheit ist es für die Gemeinde Inden unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der
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Selbstüberwachungsverordnung Kanal immer schwieriger geworden, entsprechend geschultes
Fachpersonal für die Pflege und Überwachung der Anlagen, insbesondere bei der Behebung von
Störfällen, bereit zu halten. Hier verfügt der WVER sicherlich über bessere personelle und sachliche
Möglichkeiten, zumal bei der Behandlung von Störfällen auch die immer strenger werdenden
Vorschriften des Umweltstrafrechtes zu beachten sind.
Für die Wartung und Unterhaltung stehen z. Zt folgende Pumpstationen an:
Pumpwerk Krausstraße (Schmutzwasser)
Pumpwerk „Am Lugberg“ (Schmutzwasser)
Pumpwerk Bebauungsplan 14 (Schmutzwasser)
Pumpwerk Retentionsbecken beim Bebauungsplan 14 (Regenwasser)
Daneben sollen auch die geplanten Pumpwerke am Schulzentrum und bei der PKI in die Wartung und Unterhaltungsverpflichtung des WVER übergeben werden.
Alle vorstehenden Anlagen bleiben im Eigentum der Gemeinde Inden.
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