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Kommune
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10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 104/01/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/Hall
Termin
Datum
16.08.2001
öffentlich
TOP
Ein
Ja
Nein
Ent
Bemerkungen
26.09.2001
04.10.2001
24.10.2001
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Jahr 1999
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle "Grabbereitung bzw. Bestattungen" in Höhe
von 11.596 DM durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen.
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle "Leichenhallen" in Höhe von 80.769 DM durch allgemeine Haushaltsmittel zu
egalisieren. Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 1999 ist die Folge einer einmaligen Dachreparatur an der Leichenhalle in
Frenz und des relativ hohen Kapitaldienstes (kalkulatorische Abschreibung und Zinsen).
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle "Unterhaltung Gemeindefriedhöfe" in Höhe
von 62.366 DM durch allgemeine Haushaltsmittel abzudecken. .
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines
Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb
dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999
Nachkalkulationen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der realisierten Nachkalkulationen für die kostenrechnende
Einrichtung „Bestattungswesen“ sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben
genannten Empfehlungen vor.
T678.DOC
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