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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 100/01/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/Hall
Termin
Datum
16.08.2001
öffentlich
TOP
Ein
Ja
Nein
Ent
Bemerkungen
26.09.2001
04.10.2001
24.10.2001
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das
Jahr 1999
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Überschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 4.625 DM als Gewinnvortrag in die
Vorkalkulation für das Jahr 2002 einzustellen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Sperrmüll“ in Höhe von 10.939 DM als Verlustvortrag für die
Vorkalkulation 2002 zu berücksichtigen und
3. den Überschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 4.016 DM als Gewinnvortrag in die
Vorkalkulation für das Jahr 2002 einzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines
Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb
dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999
Nachkalkulationen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der realisierten Nachkalkulationen für die kostenrechnende
Einrichtung „Entsorgung Abfall“ sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben
genannten Empfehlungen vor.
T672.DOC
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