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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 93/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Rat
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
26.07.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
30.08.2001
24.10.2001
Betrifft:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
Die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet
Pier“ wird hiermit beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1 , Flurstück Nr. 242 sind die
überbaubaren Flächen geringfügig zu erweitern.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern
sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4
Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Der Eigentümer des o. a. Grundstückes möchte das ehemals durch den vorherigen Eigentümer als
Clubheim genutzte Gebäude auf seinem Grundstück umnutzen für eine Ruhe- und Sozialstätte seiner
Mitarbeiter. Die Sachlage ist im Rahmen der Erteilung eines Einvernehmens zu der entsprechenden
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und -entwicklung am 01.03.2001 erörtert und diskutiert worden.
Zwischenzeitlich wurde durch den Kreis Düren dargelegt, dass auf dieser Grundlage keine
Baugenehmigung erteilt werden kann. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes ist
notwendig. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am
31.05.2001 wurde aus diesen Gründen beschlossen, das entsprechende Bebauungsplanverfahren
einzuleiten.
Die Planänderung kann in der Sitzung vorgestellt und erörtert werden.
T668.DOC
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