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Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier" - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der betroffenen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier"
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der betroffenen Träger öffentlicher Belange)

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Vorlagen-Nr. 93/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 26.07.2001 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 30.08.2001 24.10.2001 Betrifft: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange Beschlussentwurf: Die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird hiermit beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern: Auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1 , Flurstück Nr. 242 sind die überbaubaren Flächen geringfügig zu erweitern. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Eigentümer des o. a. Grundstückes möchte das ehemals durch den vorherigen Eigentümer als Clubheim genutzte Gebäude auf seinem Grundstück umnutzen für eine Ruhe- und Sozialstätte seiner Mitarbeiter. Die Sachlage ist im Rahmen der Erteilung eines Einvernehmens zu der entsprechenden Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 01.03.2001 erörtert und diskutiert worden. Zwischenzeitlich wurde durch den Kreis Düren dargelegt, dass auf dieser Grundlage keine Baugenehmigung erteilt werden kann. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 31.05.2001 wurde aus diesen Gründen beschlossen, das entsprechende Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Planänderung kann in der Sitzung vorgestellt und erörtert werden. T668.DOC .. .