Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 83/01 vom 20.06.2001/......
Der Bürgermeister
Amt für öffentl. Ordnung
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
32 36 02-Som
Termin
Datum
20.06.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
27.06.2001
Betrifft:
Jahrmarkt in Inden/Altdorf am 23.09.2001
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden unterstützt ausdrücklich die Durchführung eines Jahrmarktes 2001 und
beschließt die Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages
anlässlich des Jahrmarktes am 23.09.2001. Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 24.09.2001
außer Kraft.
Begründung:
Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die Werbegemeinschaft Inden/Altdorf e.V.
ihre Geschäftslokale und ihre Waren
im Bereich der Merödgener Straße, Goltsteinstraße,
Rathausstraße und Hauptstraße präsentieren. Da das mit Antrag vom 18.06.2001 eingereichte
Durchführungsprogramm den Voraussetzungen zur Genehmigung eines Jahrmarktes entspricht,
kann die Gemeinde Inden gemäß § 14 Absatz 1 des Ladenschlußgesetzes durch Ordnungsbehördliche Verordnung die Durchführung des Jahrmarktes und die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntages für das Gebiet der Gemeinde Inden beschließen.
Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und der Organisation des Jahrmarktes ist es
erforderlich, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung frühzeitig erlassen wird.
Da der durch die Werbegemeinschaft Inden/Altdorf jährlich organisierte Jahrmarkt bereits auch
überregional Zuspruch gefunden hat und somit auch die in der Ortschaft Inden/Altdorf neugegründeten Gewerbebetriebe an Zulauf gewonnen haben, sollte die Fortführung dieser positiven
Veranstaltung ausdrücklich vom Rat der Gemeinde Inden unterstützt werden.
T657.DOC
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