Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
75/2012
Erstellt am:
06.03.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ho/wo
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 Pulheim
Bereich: Albrecht-Dürer-Straße / nördlich des Männergesangsvereinsheims
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 75/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 105 Pulheim im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung
sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 12.10.2011 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Das Plankonzept lag in der Zeit vom 10.11.2011 bis zum 30.11.2011 im Planungsamt aus; die Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.11.2011 entsprechend informiert und beteiligt.
Während dieses Zeitraumes wurden von Seiten der Bürgerinnen und Bürger keine Stellungnahmen eingereicht;
seitens der beteiligten Behörden trug der Rhein-Erft-Kreis vor, dass das Baufeld aus Artenschutzgründen nur außerhalb
der Vogelbrutzeit freigemacht werden darf und verweist auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone
III B der Wassergewinnungsanlage Weiler.
Der Naturschutzbund trägt das Anliegen vor, bei der Baumaßnahme aus Klimaschutzgründen auf Solarenergie bzw.
Naturstrom zu setzen, aber auch die vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die notwendige Artenschutzprüfung erarbeiten lassen, welche konkrete Maßnahmen zur Verminderung von artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen aufführt, die im Zuge der Baumaßnahme zu beachten sind und die dazu dienen, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG zu verhindern.
Die in dieser Artenschutzprüfung aufgeführten Maßnahmen finden Eingang sowohl durch die Festsetzung des fast vollständigen Erhalts der benannten Gehölzstrukturen auf und neben dem vorhandenen Wall und entlang der nördlichen
Plangebietsgrenze als auch durch die Formulierung entsprechender textlicher Festsetzungen.
Die Verwaltung schlägt vor, den beigefügten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung öffentlich auszulegen.