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Mitteilungsvorlage (Geschwindigkeitsmessung Orrer Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
96 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Mitteilungsvorlage (Geschwindigkeitsmessung Orrer Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 43/2012 Erstellt am: 06.02.2012 Aktenzeichen: IV-12-15-9538 Verfasser/in: Frau Seimetz Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 07.03.2012 Betreff Geschwindigkeitsmessung Orrer Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Seitens der CDU Fraktion wurde im Tiefbau- und Verkehrsausschuss vom 21.09.2011 die Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung in der Orrer Straße angeregt. Die Orrer Straße ist eine ehemalige Kreisstraße. Es handelt sich um eine weitestgehend anbaufreie Straße, entlang der ein beidseitig geführter Gehweg verläuft, der ab dem Finkenweg auf einer Seite für den Radverkehr freigeben ist. Zusätzlich existiert ebenfalls ab dem Finkenweg in Fahrrichtung Ortsausgang ein Fahrradschutzstreifen. Die sichere Querung der Orrer Straße wird durch Ampelanlagen an mehreren Stellen ermöglicht. Im Zeitraum vom 07.12.2011 bis 14.12.2011 wurde seitens der Verwaltung in der Orrer Straße eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, wobei eine v85 (die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) von 65 km/h Richtung Ortsausgang und 62 km/h Richtung Zentrum gemessen wurde. Der Standort des Messgerätes befand sich an einer Laterne zwischen den Straßen Roßweiherfeld und Birkengraben. Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung zeigt eine Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Eine polizeiliche Auswertung der Verkehrsunfälle der letzten drei Jahre ergibt jedoch keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle. Die seitens der Verwaltung durchgeführte Geschwindigkeitsmessung wird von der Polizei allerdings zum Anlass genommen, im Rahmen der personellen Möglichkeiten die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen fortzuführen. Aus Sicht der Verwaltung besteht darüber hinaus derzeit kein Handlungsbedarf. Eine Übersicht der Geschwindigkeitsverteilung, sowie die Tagesganglinien für jede Fahrtrichtung sind dieser Vorlage beigefügt (Anlage 1-3).