Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
83/2012
Erstellt am:
12.03.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des Geltungsbereichs
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 83/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim modifiziert den am 07.02.2012 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplans durch Veränderung des Geltungsbereichs. Lage und Umfang des – geänderten – Geltungsbereichs sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Die sonstige Zielsetzung der Planung bleibt bestehen.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während vier Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 07.02.2012 beschloss der Rat der Stadt Pulheim die Aufstellung der Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans. Mit ihr soll die Zulässigkeit eines Möbelhauses mit einer Verkaufsfläche von 45.000 qm bauleitplanerisch vorbereitet werden.
Da Anfang Februar das Bebauungskonzept des Investors noch nicht abschließend entwickelt war, wurde als Geltungsbereich für die Änderung dieselbe Fläche gewählt, die bereits für die Teiländerung 15.8 abgegrenzt worden war. Mit
dieser Teiländerung war bereits in den Jahren 2008/2010 die Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 69 Pulheim 1. Änderung geschaffen worden, welcher Baurecht für ein Möbelhaus mit (nur) 20.000 qm Verkaufsfläche herstellte.
Inzwischen haben sich die Bauabsichten des Investors dergestalt konkretisiert, dass erkennbar die Sondergebietsflächen-Darstellung größer sein muss, damit der erforderliche Bebauungsplan das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2
BauGB erfüllt. Die Verwaltung schlägt daher vor, in Modifizierung des Ratsbeschlusses vom 07.02.2012 den Geltungsbereich der Teiländerung 17.3 gemäß anliegender Planskizze zu ändern. Die sonstige Zielsetzung soll bestehen bleiben.
Der neu abgegrenzte Geltungsbereich entspricht dem des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim (siehe
Vorlage Nr. 82/2012, TOP 3 der Sondersitzung am 27.03.2012). Damit geht er geringfügig über den im Regionalplan
ausgewiesenen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) in östlicher Richtung hinaus. In einem Gespräch Anfang März hat
die Bezirksregierung signalisiert, dass dennoch die mit der Teiländerung 17.3 angestrebte Flächennutzungsplandarstellung landesplanerisch unbedenklich sei.
Die schriftliche Bestätigung, dass die angestrebte FNP-Änderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
angepasst ist, muss im Verfahren gem. § 34 LPlG eingeholt werden. Hierzu, wie auch zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit den bisher erarbeiteten Unterlagen, sollte die Verwaltung nun beauftragt werden.
Vorlage Nr.: 83/2012 . Seite 3 / 3
Hinweis: Im Entwurf der Begründung wird im Kapitel „3.4 Städtebauliche Verträglichkeit des projektierten Vorhabens“ auf
ein Gutachten verwiesen. Diese „Auswirkungsanalyse“ ist in SD.NET als Anlage der Vorlage Nr. 82/2012, Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, beigefügt. Gedruckte Exemplare gehen wegen des großen Umfangs den Fraktionen in der vom
Rat beschlossenen Stückzahl zu.