Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
125/2012
Erstellt am:
18.04.2012
Aktenzeichen:
IV/66-12-113000
Verfasser/in:
Hr. Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
09.05.2012
Betreff
Verkehrssituation K 25 / Brauweilerstraße, Ortsdurchfahrt Pulheim-Sinthern
Hier: - Antrag der Fraktion des Bürgervereins
- Antrag des Ratsmitgliedes Frau Liste-Partsch
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 125/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag von
Frau Liste-Partsch, weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich der K 25 zwischen der Straße „Am
Birkengraben“ und der Kreuzstraße zu veranlassen, ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 22.03.2012 ( s. Anlage ) beantragte die Fraktion des Bürgervereins die „Verkehrssituation K 25 Ortsdurchfahrt Sinthern“ auf die Tagesordnung des nächsten TVA zu setzen. Begründet wird dies mit dem am 18.03.2012
aufgetretenen Unfall in der Kurve K 25 / Zum Birkengraben. Nach Ansicht der Fraktion des Bürgervereins sollen insbesondere die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Entwässerungssituation überprüft werden.
Zusätzlich zu dem v. g. Schreiben beantragte das Ratsmitglied Frau Liste-Partsch mit Schreiben vom 20.03.2012 ( s.
Anlage ) geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich der K 25 zwischen der Straße „Am Birkengraben“ und
der „Kreuzstraße“ ( Bürgerhaus ) zu ergreifen sowie kurzfristig die Entwässerungsproblematik im Bereich der K 25 / Am
Birkengraben zu lösen.
Sachlage:
Am 18.03.2012 / 18:56 Uhr ereignete sich im Kurvenbereich K 25 / Am Birkengraben ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ( zwei leichtverletzte Personen ). Laut Unfallbericht ist der Unfall ursächlich auf überhöhte Geschwindigkeit
zurückzuführen, wobei der Unfallbericht fälschlicherweise von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für diesen Bereich ausgeht. Richtig ist jedoch, dass die Beschilderung ( Anpassung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h, Aufstellung der Beschilderung „Schleudergefahr“, Aufstellung der Beschilderung „Scharfe Kurve“ ) bereits im Juli 2011 angeordnet und kurz danach vom Rhein-Erft-Kreis installiert wurde ( s. Anlage ). Zudem zeigt der Unfallbericht anschaulich
auf, dass der Unfallverursacher seine Fahrweise weder den Witterungsbedingungen ( Starkregen ) anpasste, noch dem
Umstand einer regennassen Fahrbahn und den damit natürlicherweise schlechteren Haftungsbedingungen der Fahrbahn Rechnung trug.
Aus Sicht der Verwaltung liegt die Ursache des Unfalls am 18.03.2012 im Fehlverhalten des Unfallverursachers begründet.
Davon abgesehen weist die Verwaltung daraufhin, dass die Verkehrssicherungspflicht alleinig im Zuständigkeitsbereich
des Rhein-Erft-Kreises als Straßenbaulastträger liegt.
Zwischenzeitlich informierte der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim, dass die Umsetzung des Maßnahmenkataloges ( s.
TVA-Beschluss vom 21.09.2012 / TOP 2 Vorlage Nr. 354 / 2011 ), konkret die Beseitigung der Entwässerungsmängel im
Kurvenbereich in Bearbeitung ist und die Umsetzung in kürze erfolgen soll. Aus Sicht der Verwaltung soll folglich zunächst der vom TVA beschlossene Untersuchungszeitraum von einem Jahr abgewartet werden.
Im Übrigen folgt der Rhein-Erft-Kreis dem Beschluss des TVA ( s. TVA-Beschluss vom 16.11.2011 / TOP 4 Vorlage Nr.
448 / 2011 ), die Mittelinsel zwischen der Kreuzstraße und der Kirchgasse behindertengerecht umzubauen. Laut Aussage des Rhein-Erft-Kreises soll der Umbau ebenfalls schnellstmöglich erfolgen.