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Beschlussvorlage (Verkehrssituation K 25 / Brauweilerstraße, Ortsdurchfahrt Pulheim-Sinthern Hier: - Antrag der Fraktion des Bürgervereins - Antrag des Ratsmitgliedes Frau Liste-Partsch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Beschlussvorlage (Verkehrssituation K 25 / Brauweilerstraße, Ortsdurchfahrt Pulheim-Sinthern
Hier: - Antrag der Fraktion des Bürgervereins
- Antrag des Ratsmitgliedes Frau Liste-Partsch) Beschlussvorlage (Verkehrssituation K 25 / Brauweilerstraße, Ortsdurchfahrt Pulheim-Sinthern
Hier: - Antrag der Fraktion des Bürgervereins
- Antrag des Ratsmitgliedes Frau Liste-Partsch)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 125/2012 Erstellt am: 18.04.2012 Aktenzeichen: IV/66-12-113000 Verfasser/in: Hr. Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 09.05.2012 Betreff Verkehrssituation K 25 / Brauweilerstraße, Ortsdurchfahrt Pulheim-Sinthern Hier: - Antrag der Fraktion des Bürgervereins - Antrag des Ratsmitgliedes Frau Liste-Partsch Veranlasser/in / Antragsteller/in Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 125/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag von Frau Liste-Partsch, weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich der K 25 zwischen der Straße „Am Birkengraben“ und der Kreuzstraße zu veranlassen, ab. Erläuterungen Mit Schreiben vom 22.03.2012 ( s. Anlage ) beantragte die Fraktion des Bürgervereins die „Verkehrssituation K 25 Ortsdurchfahrt Sinthern“ auf die Tagesordnung des nächsten TVA zu setzen. Begründet wird dies mit dem am 18.03.2012 aufgetretenen Unfall in der Kurve K 25 / Zum Birkengraben. Nach Ansicht der Fraktion des Bürgervereins sollen insbesondere die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Entwässerungssituation überprüft werden. Zusätzlich zu dem v. g. Schreiben beantragte das Ratsmitglied Frau Liste-Partsch mit Schreiben vom 20.03.2012 ( s. Anlage ) geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich der K 25 zwischen der Straße „Am Birkengraben“ und der „Kreuzstraße“ ( Bürgerhaus ) zu ergreifen sowie kurzfristig die Entwässerungsproblematik im Bereich der K 25 / Am Birkengraben zu lösen. Sachlage: Am 18.03.2012 / 18:56 Uhr ereignete sich im Kurvenbereich K 25 / Am Birkengraben ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ( zwei leichtverletzte Personen ). Laut Unfallbericht ist der Unfall ursächlich auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, wobei der Unfallbericht fälschlicherweise von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für diesen Bereich ausgeht. Richtig ist jedoch, dass die Beschilderung ( Anpassung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h, Aufstellung der Beschilderung „Schleudergefahr“, Aufstellung der Beschilderung „Scharfe Kurve“ ) bereits im Juli 2011 angeordnet und kurz danach vom Rhein-Erft-Kreis installiert wurde ( s. Anlage ). Zudem zeigt der Unfallbericht anschaulich auf, dass der Unfallverursacher seine Fahrweise weder den Witterungsbedingungen ( Starkregen ) anpasste, noch dem Umstand einer regennassen Fahrbahn und den damit natürlicherweise schlechteren Haftungsbedingungen der Fahrbahn Rechnung trug. Aus Sicht der Verwaltung liegt die Ursache des Unfalls am 18.03.2012 im Fehlverhalten des Unfallverursachers begründet. Davon abgesehen weist die Verwaltung daraufhin, dass die Verkehrssicherungspflicht alleinig im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreises als Straßenbaulastträger liegt. Zwischenzeitlich informierte der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim, dass die Umsetzung des Maßnahmenkataloges ( s. TVA-Beschluss vom 21.09.2012 / TOP 2 Vorlage Nr. 354 / 2011 ), konkret die Beseitigung der Entwässerungsmängel im Kurvenbereich in Bearbeitung ist und die Umsetzung in kürze erfolgen soll. Aus Sicht der Verwaltung soll folglich zunächst der vom TVA beschlossene Untersuchungszeitraum von einem Jahr abgewartet werden. Im Übrigen folgt der Rhein-Erft-Kreis dem Beschluss des TVA ( s. TVA-Beschluss vom 16.11.2011 / TOP 4 Vorlage Nr. 448 / 2011 ), die Mittelinsel zwischen der Kreuzstraße und der Kirchgasse behindertengerecht umzubauen. Laut Aussage des Rhein-Erft-Kreises soll der Umbau ebenfalls schnellstmöglich erfolgen.