Daten
Kommune
Brühl
Größe
171 kB
Datum
15.04.2013
Erstellt
11.04.13, 09:46
Aktualisiert
11.04.13, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 23 10
26.03.2013
120/2013
Betreff
Abfallentsorgung
- Anfragen der SPD-Fraktion im HA 05.11.2012 und HA 11.03.2013
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Anfragen der SPD-Fraktion im Hauptausschuss am 05.11.2012 zur Vorlage 121/2012 (Konzernabschluss 2011 der Stadtwerke) und im Hauptausschuss am 11.03.2013 zum TEP 53 70 „Abfallbeseitigung“ werden wie folgt beantwortet:
1. Höhe der Umsatzsteuer
Die Frage, wie hoch die Umsatzsteuer ist, die die Stadtwerke für die Abfallentsorgung zahlen müssen, ist lt. Stadtwerke nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln.
- Über Dienstleistungsentgelt für den Bereich Abfallbeseitigung werden der Stadt jährlich
rd. 260.000 € Mehrwertsteuer berechnet.
- Als Vorsteuer hierauf kann von den Stadtwerken die Umsatzsteuer für Fremdlieferungen und -leistungen für die Abfallbeseitigung geltend gemacht werden. Im Jahr der
Übertragung wurde von einem Vorsteuerabzugsbetrag von rd. 130.000 € (ohne Vorsteuer auf Investitionen) ausgegangen.
2. Kompensation der Umsatzsteuer
Nachfolgend wird hierzu der Originalwortlaut der Stellungnahme der Stadtwerke vom
31.01.2013 wiedergegeben:
„ Das KPMG Gutachten ist seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mehrbelastungen aus der Umsatzsteuer durch Synergieeffekte kompensiert werden können.
Insbesondere im dem in der Anfrage genannten Bereich der Abfallentsorgung konnten
durch eine Vielzahl an neuen Entsorgungs- und Vermarktungsverträge Aufwendungen reduziert, bzw. Erträge mit Dritten realisiert werden. Exemplarisch sind folgende Änderungen
genannt:
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 120/2013
Neuverhandlung der Altpapiervermarktungsverträge: 80.000 €/a
Kündigung des Leasing-Vertrags für Altpapiertonnen: 52.000 €/a
die Vermarktung von Elektroaltgeräten: 40.000 €/a
Daneben sind eine Vielzahl an Ausgaben und Prozesse auf den Prüfstand gestellt worden
und rationalisiert worden. Bei einer Vielzahl von weiteren Vertragsverhältnissen wurden
neue Verträge zum Vorteil des SSB geschlossen.
Was allerdings in einem solch personalintensiven Bereich wie dem SSB nicht zusätzlich
zur Umsatzsteuerbelastung zu kompensieren war, waren die Erhöhungen im Personalbereich. Die Lohn- und Gehaltskosten betragen (ohne Personalersatzkosten für Zeitarbeitskräfte) 72,63% der Gesamtkosten. Alleine durch die seit 2009 stattgefundenen Tariferhöhungen (7,14%), der Erhöhung des ZVK Beitrags (1%) und Stufensteigerungen wären ohne Veränderungen über 350.000€ an zusätzlichen Mehrkosten entstanden. Diese Mehrkosten wären auch ohne einen Übergang des damaligen Baubetriebshof auf die Stadtwerke auf die Stadt Brühl zugekommen, so dass aus unserer Sicht auch hierdurch eine Anpassung notwendig geworden wäre. Erschwerend kam hinzu, dass bei dem Gutachten der
KPMG davon ausgegangen wurde, dass 80 Mitarbeiter (inklusive 9 befristet beschäftigte
Mitarbeiter) auf die Stadtwerke übergehen, tatsächlich sind 85 Mitarbeiter zum 01.01.2009
übernommen worden. Zusätzlich wurden anfangs noch zwei Beamtinnen (teilweise) mitfinanziert, die zwischenzeitlich aber wieder im Dienst der Stadt Brühl sind. Die Anzahl der
Mitarbeiter wurde nun auf die von KPMG berechnete Sollstellenanzahl von 74 reduziert, so
dass die Sollstellenanzahl und damit die prognostizierten Personalkosten erst verspätet erreicht wurden.
Zusammenfassend lässt sich aus unserer Sicht das Defizit im Bereich SSB und damit die
notwendige Anpassung des Dienstleistungsentgelts damit begründen, dass die Anpassung
auf Kostensteigerung im Bereich Personal zurückzuführen sind. Die Umsatzsteuer wurde
hingegen wie prognostiziert durch Synergien kompensiert.“
3. Kostendeckung der Abfallgebühren
Unter der Voraussetzung, dass
-
die Kreisgebühren weiterhin nur in dem bisherigen Umfang (3-4%) steigen,
die Erlöse für Altpapier stabil sind und
das Dienstleistungsentgelt der Stadtwerke konstant bleibt,
sind die Abfallgebühren voraussichtlich noch in den Jahren 2013/2014 kostendeckend.
Siehe hierzu Überdeckung in den Gebührenkalkulationen (Anlage 2a+b zur Vorlage Nr.
105/2013).
Aufgrund der vorgenannten Unwägbarkeiten ist eine gesicherte Prognose für die weiteren
Jahre nicht möglich.
4. Negatives Ergebnis im TEP 5370
Das negative Ergebnis im Teilergebnisplan 5370 ist insbesondere auf den Rückgang der
Altpapiererlöse zurückzuführen.
-
Im Jahr 2011 lag der durchschnittliche Vermarktungserlös noch bei 80,63 €/t,
im Jahr 2012 hingegen nur noch bei 43,75 €/t,
derzeit liegt er bei gerade mal 30,00 €/t.
Diese Marktpreise sind nicht beeinflussbar.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14