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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3657)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
410 kB
Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3657)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 07/ 31Sf Amt: - 65 - An den BeschIAusf.: - 65 Werksausschuss Straßen Datum: 25.08.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: , Der Vorlage I V 7/ 3h Sri wird gem. § 60 (1) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die ausgeschriebenen Arbeiten können nur bei entsprechendem Wetter vor dem Winter ausgeführt werden. Um eine weitergehende Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, müssen die gröbsten Schäden noch in diesem Jahr beseitigt werden. Da die nächste Sitzung Werksauschusses Straßen der Stadt Erftstadt erst nach der Wahl im November oder Dezember stattfindet, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. , if I. y. (Böcking), I DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Erftstadt, den 07/ 1 Jt S II wird zugestimmt. oe. 0 7. -l~/)7' ". (Bösche) Bürgermeister P:\szIVORLAGEN\06500 14-238.doc ~A~ L--.t "t~~bender) Stadtrerordneter