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Vorlage (Haushaltssatzung 2013/2014 hier: Stellenplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
14.03.13, 18:54
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Vorlage (Haushaltssatzung 2013/2014
hier: Stellenplan) Vorlage (Haushaltssatzung 2013/2014
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 10 42 00 05.03.2013 103/2013 (9/11 h) Betreff Haushaltssatzung 2013/2014 hier: Stellenplan Beratungsfolge Hauptausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 mit Stellenübersicht. Erläuterungen: Der Stellenplan stellt die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde dar. Er ist gem. § 79 Gemeindeordnung NRW Anlage zum Haushaltsplan und hat sämtliche Stellen, unabhängig von ihrer Besetzung, auszuweisen. Der Stellenplan hat nach § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Durch die Ergänzung um eine Stellenübersicht wird die Zuordnung der Stellen auf die Aufgabenbereiche bzw. Produktbereiche ersichtlich und der dort bestehende Personalbedarf erkennbar. Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die ´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom 24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden. Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr, wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung der Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 103/2013 Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 LPVG und § 18 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt. Anlage(n): (1) Stellenübersichten Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14