Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
14.03.13, 18:54
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01/2
10 42 00
05.03.2013
103/2013
(9/11 h)
Betreff
Haushaltssatzung 2013/2014
hier: Stellenplan
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für die Haushaltsjahre 2013
und 2014 mit Stellenübersicht.
Erläuterungen:
Der Stellenplan stellt die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde dar. Er ist
gem. § 79 Gemeindeordnung NRW Anlage zum Haushaltsplan und hat sämtliche Stellen,
unabhängig von ihrer Besetzung, auszuweisen.
Der Stellenplan hat nach § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Durch die Ergänzung um eine Stellenübersicht wird die Zuordnung der Stellen auf die Aufgabenbereiche
bzw. Produktbereiche ersichtlich und der dort bestehende Personalbedarf erkennbar.
Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die
´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom
24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden.
Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr,
wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung
der Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 103/2013
Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich
erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 LPVG und § 18 Abs. 2
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt.
Anlage(n):
(1) Stellenübersichten
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14