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Vorlage (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
146 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 03/ 10 20 51/05 22.02.2013 84/2013 (6/06 h) Betreff Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Brühl – Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Erläuterungen: Aufgrund einer Vielzahl von gleichlautenden Vorschriften in den Beitragssatzungen „Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“ jeweils vom 17.10.2011 wird vorgeschlagen diese beiden Satzungen zu einer einheitlichen Satzung „Beitragssatzung Kindertagesbetreuung“ zusammenzufassen. Gleichzeitig erfolgt neben einer redaktionellen Überarbeitung einzelner weniger Vorschriften die Erweiterung um ein neues Betreuungsangebot „Minikindergarten“. In den §§ 1,3,4 und 9 der Satzung erfolgt eine Ergänzung hinsichtlich des neuen Betreuungsangebotes „Minikindergarten“. Die neue Beitragstabelle hierzu wird als weitere Anlage zur Satzung beigefügt. Bei dem „Minikindergarten“ handelt sich um ein neues Betreuungsangebot überwiegend für Kinder unter 2 Jahren für max. 14 Std./Woche mit einer entsprechend angepassten Beitragsstruktur. Im neu eingefügten § 4 Absatz 3 der Satzung werden die Kinder, die Leistungen nach § 33 SGB VIII erhalten (Pflegekinder) nunmehr von der Beitragspflicht befreit. Damit wird die ansonsten notwendige nachträgliche Erstattung der Beiträge hinfällig. In § 7 der Satzung wurde als Absatz 1 eine neue Regelung zur Festsetzung einer Anmeldefrist für den Antrag auf Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung oder auf Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 84/2013 Inanspruchnahme eines Angebotes der Kindertagespflege aufgenommen. Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden demnach zu den Absätzen 2 und 3. Der neue § 10 enthält zur Klarstellung einen Hinweis auf die Erhebung eines Verpflegungsentgeltes für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen. Die folgenden §§ werden entsprechend neu nummeriert. In Anlehnung der Elternbeitragstabelle „Kindertageseinrichtungen“ wurde für den Bereich der Kindertagespflege für Kinder ab 2 Jahren eine weitere Elternbeitragstabelle erstellt. Damit soll nun auch für diese Altersgruppe zukünftig eine entsprechende Beitragserhebung möglich sein. Änderungen, die sich nicht aus dem Zusammenführen der bisherigen Beitragssatzungen ergeben, sind im Satzungsentwurf durch Kursivdruck kenntlich gemacht. Anlage: Satzungsentwurf Anlage(n): (1) Kindertagesbetreuung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14