Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
96/2012
Erstellt am:
23.03.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br/wo
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 96/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 107 Geyen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung unter Einbeziehung der historischen Geyener Mühle.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 107 Geyen"
.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Erläuterungen
Mit dem Bebauungsplan Nr. 107 Geyen sollen die bauleitplanerischen Vorraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Garten genutzten Grundstücks Am Falkenhorst geschaffen werden. Neben einem umfangreichen Baumbestand befinden sich im Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Wassermühle.
Das von einem Architekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Nutzungskonzept sieht neben der Sanierung der Mühle ihre Umnutzung zu Wohnzwecken mit baulicher Ergänzung sowie die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern vor.
Die Standorte der Neubebauung sollen so gewählt werden, dass der wertvolle Baumbestand auf dem Grundstück möglichst weitgehend erhalten werden kann. Die Erschließung der Neubebauung erfolgt, bis auf ein vom 'Mühlengrund'
erschlossenes Einfamilienhaus, von der bestehenden Straße 'Falkenhorst' mittels eines Stichweges. Das Plangebiet
umfasst eine Fläche von ca. 4.589 m².
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan. Bei den zu beplanenden Flächen handelt es sich bislang um
Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Gerade im Hinblick auf eine
städtebaulich sinnvolle Entwicklung unter Einbeziehung und Erhalt der bestehenden Grünstrukturen ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans für diesen Bereich besonders erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzepts die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen zu lassen.