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Beschlussvorlage (BP 107 GE Begründung fBÖ)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 107 Geyen gemäß § 13a BauGB BEGRÜNDUNG zur frühzeitigen Beteiligung Stand April 2012 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis Seite 3 2. Räumlicher Geltungsbereich Seite 3 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Seite 3 4. Bestand Seite 3 5. Planungsziel Seite 3 6. Erschließung Seite 3 7. Eingriff in Natur und Landschaft Seite 4 8 Umweltbelange Seite 4 9 Kosten Seite 4 1. Planerfordernis Mit dem Bebauungsplan Nr. 107 Geyen sollen die bauleitplanerischen Vorraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Garten genutzten Grundstücks Am Falkenhorst geschaffen werden. Neben einem umfangreichen Baumbestand befinden sich im Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Mühle. Das von einem Architekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Nutzungskonzept sieht neben der Sanierung der Mühle ihre Umnutzung zu Wohnzwecken mit baulicher Ergänzung sowie die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern vor. Die Standorte der Neubebauung sollen so gewählt werden, dass der wertvolle Baumbestand auf dem Grundstück möglichst weitgehend erhalten werden kann. Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan. Bei den zu beplanenden Flächen handelt es sich bislang um Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Gerade im Hinblick auf eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung unter Einbeziehung und Erhalt der bestehenden Grünstrukturen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich besonders erforderlich. Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen umfasst im wesentlichen die zwischen den Straßen 'Falkenhorst' und 'Mühlengrund' gelegenen Parzellen Gemarkung Geyen, Flur 6, Flurstück79 sowie Flur 11, Flurstücke1407/694, 2157, 2162, 2380 und 2382 (Teilstück). Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4.589 m². 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellten Wohnbaufläche (W-Fläche). Die geplanten Nutzungen sowie der Bestand umfassen im wesentlichen Wohnen und werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Damit entspricht der Bebauungsplan der Darstellung des Flächennutzungsplans. 4. Bestand Neben einem Gartengrundstück mit umfangreichem Baumbestand befindet sich im Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Mühle. 5. Planungsziel Ziel der Planung ist die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung unter Einbeziehung der historischen Geyener Mühle. 6. Erschließung Die Erschließung der Neubebauung erfolgt, bis auf ein vom 'Mühlengrund' erschlossenes Einfamilienhaus, von der bestehenden Straße 'Falkenhorst' mittels eines Stichweges. 7. Eingriff in Natur und Landschaft Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche weniger als 20.000 qm beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, als Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr.4 BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht erforderlich. 8. Umweltbelange Da es sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Aufgrund des vergleichsweise umfangreichen und vielfältigen Grünbestandes im Plangebiet ist die Erstellung einer faunistischen Untersuchung erforderlich. Sie wird vom Investor veranlasst und bis zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs fertig gestellt sein. 9. Kosten Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung keine weiteren Kosten. Pulheim, den 02.04.2012 Planungsamt