Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
gemäß § 13a BauGB
BEGRÜNDUNG
zur frühzeitigen Beteiligung
Stand April 2012
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
Seite 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Seite 3
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Seite 3
4.
Bestand
Seite 3
5.
Planungsziel
Seite 3
6.
Erschließung
Seite 3
7.
Eingriff in Natur und Landschaft
Seite 4
8
Umweltbelange
Seite 4
9
Kosten
Seite 4
1.
Planerfordernis
Mit dem Bebauungsplan Nr. 107 Geyen sollen die bauleitplanerischen Vorraussetzungen für eine
Einfamilienhausbebauung eines bislang als Garten genutzten Grundstücks Am Falkenhorst geschaffen werden.
Neben einem umfangreichen Baumbestand befinden sich im Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus sowie das
Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Mühle.
Das von einem Architekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Nutzungskonzept sieht neben der
Sanierung der Mühle ihre Umnutzung zu Wohnzwecken mit baulicher Ergänzung sowie die Errichtung von sechs
Einfamilienhäusern vor.
Die Standorte der Neubebauung sollen so gewählt werden, dass der wertvolle Baumbestand auf dem Grundstück
möglichst weitgehend erhalten werden kann.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan. Bei den zu beplanenden Flächen handelt es sich bislang um
Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Gerade im Hinblick auf eine
städtebaulich sinnvolle Entwicklung unter Einbeziehung und Erhalt der bestehenden Grünstrukturen ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich besonders erforderlich.
Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird das
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen umfasst im wesentlichen die zwischen den Straßen
'Falkenhorst' und 'Mühlengrund' gelegenen Parzellen Gemarkung Geyen, Flur 6, Flurstück79 sowie Flur 11,
Flurstücke1407/694, 2157, 2162, 2380 und 2382 (Teilstück). Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4.589 m².
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt
Pulheim dargestellten Wohnbaufläche (W-Fläche). Die geplanten Nutzungen sowie der Bestand umfassen im
wesentlichen Wohnen und werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Damit entspricht der Bebauungsplan
der Darstellung des Flächennutzungsplans.
4.
Bestand
Neben einem Gartengrundstück mit umfangreichem Baumbestand befindet sich im Plangebiet ein freistehendes
Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Mühle.
5.
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung unter Einbeziehung der historischen Geyener
Mühle.
6.
Erschließung
Die Erschließung der Neubebauung erfolgt, bis auf ein vom 'Mühlengrund' erschlossenes Einfamilienhaus, von der
bestehenden Straße 'Falkenhorst' mittels eines Stichweges.
7.
Eingriff in Natur und Landschaft
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche
weniger als 20.000 qm beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines
Bebauungsplanes zu erwarten sind, als Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder
zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr.4 BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht
erforderlich.
8.
Umweltbelange
Da es sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB. Aufgrund des vergleichsweise umfangreichen und vielfältigen Grünbestandes im Plangebiet ist die Erstellung
einer faunistischen Untersuchung erforderlich. Sie wird vom Investor veranlasst und bis zur Offenlage des
Bebauungsplanentwurfs fertig gestellt sein.
9.
Kosten
Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung keine weiteren Kosten.
Pulheim, den 02.04.2012
Planungsamt