Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 59/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss Rat Aktenzeichen IV/Schus/Schi Termin Datum 04.05.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 16.08.2000 30.08.2000 Betrifft: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Beschlußentwurf: Der Rat beschließt die 3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Inden. Begründung: Gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz ist das Abwasserbeseitigungskonzept in einem zeitlichen Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben. Diese Fortschreibung steht für den Bereich der Gemeinde Inden jetzt an. Das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept wurde durch das Ingenieurbüro Nork + Berger überarbeitet und wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert. (Den Fraktionen wird eine Ausfertigung für die Fraktionsberatungen zur Verfügung gestellt.) In der jetzt vorzunehmenden Fortschreibung sind vor allem die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen zu berücksichtigen. Von einer Stilllegung der Kläranlagen Altdorf (zum 31.12.2000) und Inden (zum 31.12.2001) wird ausgegangen. Einer möglichen Umsiedlung von Pier in den Bereich Rurerde wurde Rechnung getragen, ebenso den erkennbaren Änderungen im Bereich Waagmühle. Mit der Bezirksregierung Köln wurden vor der Sommerpause Gespräche über die Darstellung für den Bereich Vilvenich geführt. Entgegen der zunächst durch die Bezirksregierung vertretenen Auffassung, dass eine zentrale Entwässerungseinrichtung durch die Gemeinde zu schaffen sei zeichnet sich jetzt ab, dass die Bezirksregierung die vom Kreis Düren vertretene Auffassung, dass hier Einzel- oder Gemeinschaftslösungen durch die Anlieger vorzusehen sind, nicht beanstanden wird. Auf der Grundlage der Auffassung des Kreises Düren, der die betroffenen Grundstückseigentümer zur Sanierung ihrer Anlagen aufgefordert hatte, hat ein Teil der Anlieger eine Gemeinschaftskleinkläranlage in Auftrag gegeben. T465.DOC .. .