Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 19:01
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 15 19
03.05.2013
148/2013
Betreff
Gewerbeflächenentwicklung
1. Restriktive Flächenausweisung im Zuge der Landesplanung / Kreisweites Gewerbeflächenkonzept
2. Gewerbeflächenentwicklung in Brühl
Bezug: Anfrage von RH Weesbach (SPD) im Rat am 25.02.2013 und Anfrage SK Winkelmann-Strack (Grüne) im PSTA am 12.03.2013
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt
die interkommunale Zusammenarbeit.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept unter Berücksichtigung der Belange der Stadt Brühl gemeinsam mit den anderen kreisangehörigen
Kommunen vertiefend auszuarbeiten.
Erläuterungen:
Nachdem die IHK Köln im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 02.12.2011 das Angebot zur externen Beauftragung eines Gewerbeflächen-Entwicklungskonzeptes auf eigene Kosten unterbreitet hatte, hat das Büro Dr. Jansen GmbH aus Köln im Jahr 2012 unter
Beteiligung der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises einen kreisweiten Konzeptansatz erarbeitet. Begleitend fanden bisher vier Lenkungskreissitzungen mit Vertretern aller Kommunen sowie des Kreises statt.
Nachdem die Ergebnisse am 07.12.2012 im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt worden sind, erfolgte am 04.02.2013 eine Sitzung aller Planungsausschüsse der
kreisangehörigen Kommunen zur Präsentation des Sachstandes des Gewerbeflächenkonzeptes.
Die erfolgten Ausarbeitungen umfassen die Gewerbeflächenanalyse sowie das Positionspapier (s. Anlage). Mit dem vorliegenden Konzept soll auf das anstehende Verfahren zur
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Einfluss genommen werden. Aus diesem
Grund werden überwiegend kreisweite Aussagen getroffen, die aufgrund der bestehenden
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Drucksache 148/2013
strukturellen Unterschiede innerhalb des Rhein-Erft-Kreises auch nicht unmittelbar auf die
einzelnen Kommunen übertragen werden können. Für eine praktische Anwendbarkeit ist
eine vertiefende Ausarbeitung notwendig, die die wirtschaftsstrukturellen Unterschiede in
den verschiedenen Teilräumen des Kreisgebietes berücksichtigt.
Diese 2. Stufe ist jedoch noch zu beauftragen und sie ist erforderlich, um die bisherigen
Ergebnisse auf die kommunale Ebene herunter zu brechen und somit auch der kommunalen Planungshoheit gerecht zu werden. Ob dies wie bisher durch die IHK moderiert und
finanziert wird oder ob dies anteilsmäßig auf die Kommunen umgelegt wird, ist noch zu
klären. Bei einer Kostenumlage ist geschätzt von einem Eigenanteil in Höhe von ca. 2.000
- 3.000 € auszugehen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden, damit die Grundlagen für das weitere Vorgehen auch gegenüber der Landesplanung grundsätzlich gegeben sind.
Anlage(n):
(1) Positionspapier zum GEK
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