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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 94/2012 Erstellt am: 22.03.2012 Aktenzeichen: IV/61 br/wo Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 25.04.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 94/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen. Ziel der Planung ist der Umbau des Finkenhofs zu Wohnzwecken sowie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der südlich bis zur Alten Kirchstraße angrenzenden Grundstücke. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler". . Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Erläuterungen Ziel der Planung ist der Umbau des Finkenhofs zu Wohnzwecken sowie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der südlich bis zur Alten Kirchstraße angrenzenden Grundstücke. Der ehemalige Finkenhof an der Marienstraße ist in seiner ursprünglichen Nutzung bereits seit Jahren aufgegeben worden und in Folge für gewerbliche und Wohnzwecke verwendet worden. Das Gebäudeensemble im Zentrum Dansweilers befindet sich zwar in einem schlechten Zustand, ist jedoch in seiner Gestalt und Kubatur ortsbildprägend und dementsprechend aus städtebaulicher Sicht unbedingt erhaltenswert. Von Seiten privater Interessenten liegt ein Konzept zum Umbau und zur geringfügigen baulichen Erweiterung der Hofanlage zu Wohnzwecken vor. Dieses Konzept wird von der Verwaltung dahingehend unterstützt, dass der Erhalt der Hofanlage im Zentrum Dansweilers mit einer an die überwiegend umgebende Wohnbebauung angepassten Nutzung ein sinnvolles städtebauliches Ziel zur Entwicklung des historischen Ortskerns Dansweilers darstellt. Der seit 1963 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 Dansweiler überplant einerseits mit der von der Straße zurückgesetzten Baufläche die Hofanlage. Anderseits liegt der rückwärtige Gebäudeteil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Um den Hof konzeptgerecht umbauen zu können, ist die Überplanung des bisherigen Bebauungsplans Nr. 13 Dansweiler durch den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler erforderlich. Die südliche angrenzende Wohnbebauung entlang der Alten Kirchstraße wird ebenfalls vom bisherigen Planrecht unzureichend berücksichtigt, sodass der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans auch diesen Teilbereich umfasst und die vorhandene Wohnbebauung im Bestand mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten festsetzt. Darüber hinaus erfolgt die Anpassung der teilweise nicht mehr zeitgemäß dimensionierten Verkehrsflächen an den jetzigen Planungsstand. Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zu fassen und auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzepts die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.