Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
94/2012
Erstellt am:
22.03.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br/wo
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 94/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen.
Ziel der Planung ist der Umbau des Finkenhofs zu Wohnzwecken sowie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
der südlich bis zur Alten Kirchstraße angrenzenden Grundstücke.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß
§ 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler".
.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Erläuterungen
Ziel der Planung ist der Umbau des Finkenhofs zu Wohnzwecken sowie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
der südlich bis zur Alten Kirchstraße angrenzenden Grundstücke.
Der ehemalige Finkenhof an der Marienstraße ist in seiner ursprünglichen Nutzung bereits seit Jahren aufgegeben worden und in Folge für gewerbliche und Wohnzwecke verwendet worden. Das Gebäudeensemble im Zentrum Dansweilers
befindet sich zwar in einem schlechten Zustand, ist jedoch in seiner Gestalt und Kubatur ortsbildprägend und dementsprechend aus städtebaulicher Sicht unbedingt erhaltenswert.
Von Seiten privater Interessenten liegt ein Konzept zum Umbau und zur geringfügigen baulichen Erweiterung der Hofanlage zu Wohnzwecken vor. Dieses Konzept wird von der Verwaltung dahingehend unterstützt, dass der Erhalt der
Hofanlage im Zentrum Dansweilers mit einer an die überwiegend umgebende Wohnbebauung angepassten Nutzung ein
sinnvolles städtebauliches Ziel zur Entwicklung des historischen Ortskerns Dansweilers darstellt.
Der seit 1963 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 Dansweiler überplant einerseits mit der von der Straße zurückgesetzten Baufläche die Hofanlage. Anderseits liegt der rückwärtige Gebäudeteil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Um den Hof konzeptgerecht umbauen zu können, ist die Überplanung des bisherigen Bebauungsplans Nr. 13
Dansweiler durch den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler erforderlich.
Die südliche angrenzende Wohnbebauung entlang der Alten Kirchstraße wird ebenfalls vom bisherigen Planrecht unzureichend berücksichtigt, sodass der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans auch diesen Teilbereich umfasst und
die vorhandene Wohnbebauung im Bestand mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten festsetzt. Darüber hinaus
erfolgt die Anpassung der teilweise nicht mehr zeitgemäß dimensionierten Verkehrsflächen an den jetzigen Planungsstand.
Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zu fassen und auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzepts die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.