Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich" - erneute Offenlage)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,2 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
- erneute Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 63/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 08.05.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 26.05.2000 Betrifft: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ - erneute Offenlage Beschlußentwurf: Der bereits offengelegte Änderungsbereich Geuenicher Straße wird zur erneuten Offenlage hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen nochmals geändert. Der Änderungs bereich Indener Straße wird in die 2. Offenlage nicht übernommen. Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ und der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren. Begründung: Die Offenlage der o.a. Bebauungsplanänderung erfolgte in der Zeit vom 22.09.1997 bis zum 24.10.1997. Zwischenzeitlich wurden für einige Bauvorhaben weitere Befreiungen beantragt und seitens des Bauordnungsamtes des Kreises Düren erteilt. Nach damaliger Beschlusslage wurde die Weiterführung des Verfahrens zurückgestellt, um eventuelle weitere Änderungswünsche in das laufende Verfahren aufnehmen zu können. Die Umsiedlung ist in weitesten Teilen abgeschlossen. Der Endausbau der Straßen ist erfolgt. Vorrangig, um die Festsetzungen der Änderung im Bereich des Gewerbegebietes zu sichern, sollte deshalb nun das Verfahren bis zur Satzung gebracht werden. Da nach der durchgeführten Offenlage Änderungen in die Planfassung eingearbeitet wurden, ist eine erneute Offenlage vor Satzungsbeschluss notwendig. Diese soll in der heutigen Sitzung beschlossen werden. Die Planänderung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert. Die Begründung der Planänderung liegt in Anlage bei. T469.DOC .. .