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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 63/00/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
08.05.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
26.05.2000
Betrifft:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“
- erneute Offenlage
Beschlußentwurf:
Der bereits offengelegte Änderungsbereich Geuenicher Straße wird zur erneuten Offenlage
hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen nochmals geändert. Der Änderungs
bereich Indener Straße wird in die 2. Offenlage nicht übernommen.
Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ und der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
Die Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und
der Begründung werden entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die
Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.
Begründung:
Die Offenlage der o.a. Bebauungsplanänderung erfolgte in der Zeit vom 22.09.1997 bis zum
24.10.1997. Zwischenzeitlich wurden für einige Bauvorhaben weitere Befreiungen beantragt und
seitens des Bauordnungsamtes des Kreises Düren erteilt. Nach damaliger Beschlusslage wurde die
Weiterführung des Verfahrens zurückgestellt, um eventuelle weitere Änderungswünsche in das
laufende Verfahren aufnehmen zu können. Die Umsiedlung ist in weitesten Teilen abgeschlossen.
Der Endausbau der Straßen ist erfolgt. Vorrangig, um die Festsetzungen der Änderung im Bereich
des Gewerbegebietes zu sichern, sollte deshalb nun das Verfahren bis zur Satzung gebracht
werden. Da nach der durchgeführten Offenlage Änderungen in die Planfassung eingearbeitet
wurden, ist eine erneute Offenlage vor Satzungsbeschluss notwendig. Diese soll in der heutigen
Sitzung beschlossen werden.
Die Planänderung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert. Die Begründung der Planänderung liegt
in Anlage bei.
T469.DOC
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