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Beschlussvorlage (Begründung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Beschlussvorlage (Begründung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage (Begründung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage (Begründung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304 frühzeitige Beteiligung Stand März 2012 BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF des Bebauungsplanes Nr. 73 Pulheim 1304 gemäß § 13 a BauGB. Entwurf für die frühzeitige Beteiligung Inhaltsverzeichnis 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 4. Bestehende Rechtsverhältnisse 5. Bestand 6. Inhalt des Planentwurfs 7. Umweltbelange 8. Kosten Stadt Pulheim Amt 61 Seite 1 von 3 Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304 frühzeitige Beteiligung Stand März 2012 1. Planerfordernis Die Ermittlung und Fortschreibung der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren erfolgt jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburtenzahlen und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung. Auf der Grundlage der Bedarfsfeststellungen zum 17.06.2010 wurde für den Bezirk Pulheim ein Ausbau um 7 Gruppen an zwei Standorten beschlossen. In der Fortschreibung der Ausbauplanung auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes (Vorlage 198/2011, Jugendhilfeausschuss vom 30.06.2011) wird für den Bezirk Pulheim ein erweiterter Bedarf von nunmehr 8 Gruppen festgestellt, der auf die Auswahl möglicher Standorte entscheidenden Einfluss hat. Es ist vorgesehen, an zwei Standorten Kindertageseinrichtungen mit jeweils vier Gruppen zu realisieren. Die Stadtverwaltung hatte mehrere in Frage kommende Standorte im Stadtgebiet geprüft. Aufgrund des Flächenanspruchs, der sich aus dem Bedarf für eine 4-gruppige Einrichtung ergibt, waren viele Standorte nicht geeignet. So auch die hier zur Änderung anstehende Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 73 Pulheim. Diese festgesetzte Gemeinbedarfsfläche hat eine Größe von 1.655 m² und kommt somit für eine 4-gruppige Einrichtung nicht in Betracht, da hierfür allein für die Außenspielfläche 1.200 m² benötigt werden. Mit den im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen Nr. 105 Pulheim (AlbrechtDürer-Straße) und Nr. 106 Pulheim (Pariser Straße) sind die Standorte für die 4-gruppigen Kindertageseinrichtungen festgelegt worden. Die Fläche für Gemeinbedarf im Plangeltungsbereich des BP 73 Pulheim ist nach diesen Entwicklungen nicht mehr erforderlich. Eine Bebauung dieses Grundstücks mit einer Wohnbebauung ist zur Fortführung der vorhandenen Baustruktur für diesen Bereich sinnvoll. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 Pulheim erforderlich. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Änderungsbereich besteht aus dem städtischen Grundstück der Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstück 2280. Er liegt auf der derzeitigen Brachfläche zentral innerhalb des Bebauungsplangebietes „Edelsteingarten“ (BP 73 Pulheim) im Eckbereich der Straßen Saphirallee/Topasstraße. Die nordwestliche Geltungsbereichsgrenze bildet das Flurstück 2053, ein im BP 73 Pulheim festgesetzter Fuß- und Radweg zur Verbindung zwischen der angrenzenden öffentlichen Grünfläche und der Topasstraße. Die nordöstliche Geltungsbereichsgrenze bildet der innerhalb der öffentlichen Grünfläche liegende Fuß- und Radweg. Im Südosten wird der Änderungsbereich durch die Verkehrsfläche der Saphirallee begrenzt. Daran anschließend begrenzt die Topasstraße den Änderungsbereich im Südwesten bis zu dem vorab angeführten Fuß- und Radweg. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Durch dieses Änderungsverfahren soll auf dem Grundstück eine Baufläche für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Der Änderungsbereich ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Der Regionalplan weist für die Fläche „allgemeinen Siedlungsbereich“ aus. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt im Bereich des vorliegenden Bauleitplanverfahrens Wohnbaufläche dar. Die angrenzende Wohnbebauung liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 73 Pulheim und ist ausnahmslos als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Unmittelbar an den Änderungsbereich grenzen öffentliche Verkehrsflächen und eine im BP 73 Pulheim festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Stadt Pulheim Amt 61 Seite 2 von 3 Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304 frühzeitige Beteiligung Stand März 2012 5. Bestand Das Grundstück des Plangeltungsbereiches ist gegenwärtig eine begrünte Brachfläche. Die angrenzende Bebauung besteht überwiegend aus Doppel- und Reihenhäusern in einer zweigeschossigen Bauweise. An der südlichen und westlichen Seite des Grundstücks grenzen die öffentlichen Straßen Saphirallee und Topasstraße mit ihren Fußwegen und öffentlichen Stellplätzen unmittelbar an den Änderungsbereich. Im Norden und Osten bilden Fuß- und Radwege die an den Geltungsbereich grenzenden Nutzungen. Der östliche Fuß- und Radweg ist Bestandteil einer öffentlichen Grünfläche mit einem attraktiven Kinderspielplatz. 6. Inhalt des Planentwurfs Der Planentwurf beschränkt sich ausschließlich auf die Fläche der im BP 73 Pulheim festgesetzten Kindertagesstätte. Die wesentlichen Inhalte der bisherigen Planung betreffen die Lage des Plangebietes, die Anbindung an das bestehende Straßensystem und die mögliche Flächenverteilung mit einer Wohnbebauung. Die Vorentwurfsvarianten zeigen die Möglichkeit einer Einzelhaus- oder Doppelhausbebauung. Die Erschließung der Doppelhaushälften über einen gemeinsamen Weg zwischen den Garagen ist bei den bestehenden Doppelhäusern auf dieser Seite der Topasstraße bereits in dieser Form durchgeführt worden. Eine Reihenhausbebauung ist aufgrund der Schwierigkeiten der Anordnung der Garagen und der internen Erschließung der Grundstücke nicht sinnvoll. Die späteren Höhenfestsetzungen werden der Bestandsbebauung bzw. den Regelungen im bestehenden BP 73 Pulheim entsprechen. Durch die Ausrichtung der Gebäudekörper parallel zu dem Fuß- und Radweg der öffentlichen Grünfläche ist es möglich, den Freibereich der Wohnbebauung von der gut angenommenen öffentlichen Grünnutzung abzuschirmen. Mit der Ausrichtung der Hauptwohnbereiche nach Südwest entstehen attraktive Gartenbereiche auch in den Abendstunden. Ferner wird durch die im städtebaulichen Entwurf vorgesehene Gebäudeausrichtung das Potential an passiver und aktiver Solarenergienutzung berücksichtigt, da die Orientierung der Gebäude im Wesentlichen den solaren Wärmegewinn während der Heizperiode bestimmt und die Verschattungssituation durch die gegenüberliegende Bebauung im Winter minimiert wird. Die hier geplante Bebauung rückt näher an den Fuß- und Radweg der Parkanlage als die bereits vorhandene Bebauung entlang dieses Weges. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die zur Verfügung stehende Fläche der Kindertageseinrichtung eine ca. 7 m geringere Grundstückstiefe aufweist, als die Grundstücke der Bestandsbebauung. Aus diesen Gründen sollte auch eine Beschränkung auf eine Wohneinheit erfolgen, damit die schon reduzierten Gartenbereiche nicht durch einen weiteren Stellplatz angetastet werden. Die Erschließung der geplanten Grundstücke erfolgt über die Topasstraße, die im bestehenden Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist. Je nach Grundstücksteilung und der Anordnung der Garagen mit ihren Zufahrten werden in diesem Bereich der Topasstraße die bestehenden Bauminseln und öffentlichen Stellplätze eine Anpassung erfahren. 7. Umweltbelange Derzeit liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine den üblichen Rahmen überschreitende Beeinträchtigung des Naturhaushaltes für ein derartiges Vorhaben auf einer Brachfläche hindeuten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von dem Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Zusendung ihrer Kenntnisse zu den Umweltbelangen gebeten. 8. Kosten Durch das Bebauungsplanverfahren entstehen keine über die Planungskosten hinausgehenden Kosten. Pulheim, den 21.03.2012 Planungsamt Stadt Pulheim Amt 61 Seite 3 von 3