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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung von Hartz IV in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
497 kB
Erstellt
02.09.10, 16:14
Aktualisiert
02.09.10, 16:14
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen den beigefOgten Antrag der I des o SPD- CDU- Fraktion ~ F.D.P.- Fraktion I3J an die zuständigen 0 Fraktion o der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich Fraktion BÜNDNIS 90 I DI GRUNEN o StY Ausschüsse weiter. 11 QIR~_gs,TE 18.0KT.2004 14 20 ,e: -210 ... \ 5 u E'n".no AOtc PO erMoi,t" '~" ... 132" ·.n~ '.3: _ . •••• :·so. .-.... . 81 öffentlich :s, ~·JEf(:1Ü~.'3·::.Rf\/~IS·.·~';!--? A 8/ 0047 . tt;Ä'm(or • .- f ''='I:~dt ErtC"!.l~(Y~iinIr.h .Beschl~usf.: - L.! - 50- ~(" 'Dcturn: 14.11.2004 ,--."..---------------------------,._---- . · ..... " .. '. ',,-.-,- j-:-' ....... · ... -'.1---"·' - -,- • ; UnterschriWdeslBuägetverantwortlichen • 'I":~'I jj,";f\./. :!li~:. '\~" :..~~. ~I/ .""-, Zur Beschll!Jssfassung:zugeleitet an den • 1-" .I, • I... .., I . ... ._ '" I I " ~ • •• A ussch u,s~J.ür :~~.z!91~s I~n dGesu n.d heit .. -- _ .. - ... _ ... - -. - L ; .": ','. . ~. ,t:' :'~>\!:~ ~1:'. .:;f: ::.-:lh·4f~' . -., I I .. ,; I ."' - .~~~I!~PW'l~hrrtl~~L ~t!~fltung: .. ... ... ,- .. ...Mifder' vorla'gEfvsio 126 - Sachstandsmitteilung und weiteres Vorgehen SGB II ( Hartz IV ) - wurde ausführlich über den Stand der Umsetzung und die weiteren Vorgehensweisen berichtet. Insoweit sind entsprechende Ausführungen an dieser Stelle nicht erforderlich. ;YorBeantwo'rt'ung der.elnzelnen Fragen Ihrer Anfrage weise ich darauf hin. 'ää-ssder Rhein!-Erft-Kreisder für die Durchführung von Hartz IV zuständige ~räger, ist..derdie ~ufgaben nac;h.SGB 1.1 wahrschejnlich qu.t,eine,~rbei.tsge- ,~.. meinsenoft des Rhein-Erft-Kreises mit der Agentur für Arbeit Brühl ( ARGE) und nachSGB XII wehrscheinlieh teilweise auf die REK-Kommunen delegieren wird. Genaue ~u.s!ühn:Jn\;Jen"sindzur Z~it outorund.einer Vielzahl yon U.\lklarheiten ~ noch _-nicht möglich. Ihre Fragen werden deshalb nach derzeitigem Kenntnis~ stand beantwortet. . r, ' '"~ o, o n . a -,.'... , 0' .. .' - ~ - 1. Die derzeitigen Leistungen nach BSHGwerden EDV-mäßig auf Programme für SGB II und SGB XII umgestellt. Die Leistungen nach SGB II werden nur vorübergehend für die arbeitsfähigen Personen, die Z.ZI. Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHGerhalten, im Sozialamt weiter bearbeitet. 2. Vor einer Woche wurde mit der EDV- Übertragung begonnen, die Umstellung ist aufwendig, wir gehen davon aus, dass die Zahlungen zum 01.01. 2005 sichergestellt werden können. 3. Esmüssen zur Zeit keine Arbeitskräfte neu eingestellt werden. 4. Eine Kostenbilanz ist für die Stadt noch nicht absehbar. Nach Berechnungen des Rhein-Erft-Kreises muss der Kreis mit jährlichen Mehrausgaben von rund 13.000.000 Euro rechnen. • 5. Durch die Job-Center wird auch der erste Arbeitsmarkt bedient . 6. Essoll eine bessere Betreuung und Vermittlung der Betroffenen sichergestellt werden. 7. Wenn entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen, können über die JobCenter auch städtische Beschäftigungsgesellschaften gefördert werden. 8. Die Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen wird der ARGE und wenn diese nicht gegründet wird, der Agentur für Arbeit obliegen. Die Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis ist dafür nicht mehr erforderlich . • P:\500\RAT\500_0\HARTZ IV - ANTRAG 0047.00C Dr. Wolf - Rüdiger Zoll Stadtverordneter CDU- Fraktion 50374 Erftstadt, den 15.10.2004 Richardstr. 14 02235 - 77606 An den Bürgermeister Herrn Ernst - Dieter Bösche Rathaus Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ... • ab Januar 2005 wird unter dem Stichwort ,Hartz IV" Sozial- und Arbeitslosenhilfe gemeinsam ausgezahlt. Zu diesem Zweck sollen kommunale "Job- Zenter' eingerichtet werden, deren Aufgaben u.a, auch in der Vermittlung von Arbeitsstellen liegen. Ich beantrage, daß in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses von der Verwaltung ein Sachstandsbericht über alle Fragen von "Hartz IV" gegeben wird. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: Welche verwaltungstechnischen Maßnahmen sind erforderlich? Wie ist der Stand der Umsetzung? Wieviele Arbeitskräfte müssen neu eingestellt werden? Welche Kostenbilanz ergibt sich für die Stadt? Wird durch die .Job- Zenter" auch der erste Arbeitsmarkt bedient? Welche Synergieeffekte sind mit dem Fallmanagement zu erwarten? Könnte über die ~Job- Zsnter" auch die Entwicklung einer städtischen Beschäftigungsgesellschaft positiv gefördert werden? Inwieweit ist Zusammenarbeit mit dem Kreis erforderlich? Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen und freundlichem Gruß Für die Fraktion Dr. W.R.Zoll ;}-