Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
02.09.10, 16:14
Aktualisiert
02.09.10, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefOgten Antrag der I des
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SPD-
CDU-
Fraktion
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F.D.P.-
Fraktion
I3J an die zuständigen
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der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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.. ... ... ,- .. ...Mifder' vorla'gEfvsio 126 - Sachstandsmitteilung und weiteres Vorgehen SGB II
( Hartz IV ) - wurde ausführlich über den Stand der Umsetzung und die weiteren
Vorgehensweisen berichtet. Insoweit sind entsprechende Ausführungen an
dieser Stelle nicht erforderlich.
;YorBeantwo'rt'ung der.elnzelnen Fragen Ihrer Anfrage weise ich darauf hin.
'ää-ssder Rhein!-Erft-Kreisder für die Durchführung von Hartz IV zuständige
~räger, ist..derdie ~ufgaben nac;h.SGB 1.1 wahrschejnlich qu.t,eine,~rbei.tsge- ,~..
meinsenoft des Rhein-Erft-Kreises mit der Agentur für Arbeit Brühl ( ARGE) und
nachSGB XII wehrscheinlieh teilweise auf die REK-Kommunen delegieren wird.
Genaue ~u.s!ühn:Jn\;Jen"sindzur Z~it outorund.einer Vielzahl yon U.\lklarheiten
~ noch _-nicht möglich. Ihre Fragen werden deshalb nach derzeitigem Kenntnis~ stand beantwortet.
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1. Die derzeitigen Leistungen nach BSHGwerden EDV-mäßig auf Programme
für SGB II und SGB XII umgestellt. Die Leistungen nach SGB II werden nur
vorübergehend für die arbeitsfähigen Personen, die Z.ZI. Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHGerhalten, im Sozialamt weiter bearbeitet.
2. Vor einer Woche wurde mit der EDV- Übertragung begonnen, die Umstellung ist aufwendig, wir gehen davon aus, dass die Zahlungen zum 01.01.
2005 sichergestellt werden können.
3. Esmüssen zur Zeit keine Arbeitskräfte neu eingestellt werden.
4. Eine Kostenbilanz ist für die Stadt noch nicht absehbar. Nach Berechnungen des Rhein-Erft-Kreises muss der Kreis mit jährlichen Mehrausgaben von
rund 13.000.000 Euro rechnen.
•
5. Durch die Job-Center wird auch der erste Arbeitsmarkt bedient .
6. Essoll eine bessere Betreuung und Vermittlung der Betroffenen sichergestellt werden.
7. Wenn entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen, können über die JobCenter auch städtische Beschäftigungsgesellschaften gefördert werden.
8. Die Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen wird der ARGE und wenn
diese nicht gegründet wird, der Agentur für Arbeit obliegen. Die Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis ist dafür nicht mehr erforderlich .
•
P:\500\RAT\500_0\HARTZ
IV - ANTRAG
0047.00C
Dr. Wolf - Rüdiger Zoll
Stadtverordneter
CDU- Fraktion
50374 Erftstadt, den 15.10.2004
Richardstr. 14
02235 - 77606
An den Bürgermeister
Herrn Ernst - Dieter Bösche
Rathaus
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
...
•
ab Januar 2005 wird unter dem Stichwort ,Hartz IV" Sozial- und Arbeitslosenhilfe gemeinsam
ausgezahlt. Zu diesem Zweck sollen kommunale "Job- Zenter' eingerichtet werden, deren Aufgaben
u.a, auch in der Vermittlung von Arbeitsstellen liegen.
Ich beantrage, daß in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses von der Verwaltung ein
Sachstandsbericht über alle Fragen von "Hartz IV" gegeben wird. Dabei sollen insbesondere folgende
Punkte berücksichtigt werden:
Welche verwaltungstechnischen Maßnahmen sind erforderlich?
Wie ist der Stand der Umsetzung?
Wieviele Arbeitskräfte müssen neu eingestellt werden?
Welche Kostenbilanz ergibt sich für die Stadt?
Wird durch die .Job- Zenter" auch der erste Arbeitsmarkt bedient?
Welche Synergieeffekte sind mit dem Fallmanagement zu erwarten?
Könnte über die ~Job- Zsnter" auch die Entwicklung einer städtischen Beschäftigungsgesellschaft
positiv gefördert werden?
Inwieweit ist Zusammenarbeit mit dem Kreis erforderlich?
Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen
und freundlichem Gruß
Für die Fraktion
Dr. W.R.Zoll
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