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Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004) Allgemeine Vorlage (Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004)

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Vorlagen-Nr. 41/00/...... Der Bürgermeister Amt für öffentl. Ordnung Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Aktenzeichen 30 13 03 Kul Termin Datum 28.03.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 12.04.2000 13.04.2000 Betrifft: Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 Beschlußentwurf: Der Rat beschließt, folgende 4 Personen als Schöffen zur Aufnahme die zu erstellende Vorschlagsliste für die Wahlperiode vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 zu benennen: .......... Begründung: Die Wahlperiode der derzeit bestellten Schöffen endet mit Ablauf des 31.12.2000. Nach den §§ 36 und 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellt die Gemeinde in jedem vierten Jahr eine einheitliche Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts auf. Der Präsident des Landgerichts Aachen bestimmt gem. § 36 (4) GVG die Anzahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, und die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten. In die Vorschlagsliste sind somit insgesamt 4 Schöffennamen aufzunehmen. Mit Schreiben vom 07.02.2000 wurden die Fraktionen unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Anforderung an die Person eines Schöffen/einer Schöffin gebeten, Schöffennamen zu benennen. Ebenfalls wurde, nach entsprechender Überprüfung durch das LG Aachen, das AG Jülich und das AG Düren darauf hingewiesen, welche der derzeit tätigen Personen nicht bzw. mit Einschränkungen in die zu erstellende Schöffenliste aufgenommen werden können. Termin für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der 30.06.2000. - 2 - Seitens der Fraktionen sind zwischenzeitlich folgende Personenvorschläge unterbreitet worden: CDU-Fraktion: - Herr Heinz Erhard Arens, geb. am 21.03.1937, Rentner, 52459 Inden/Altdorf, Berger Weg 7 (Befragung gem. §§ 35 und 77 GVG ist erfolgt.) T447.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 - Herr Hermann-Josef Schmitz, geb. am 26.12.1944, Sparkassenbetriebswirt, 52459 Inden/Altdorf, Indener Str. 24 SPD-Fraktion: - Frau Maria Elisabeth Görke geb. Rosarius, geb. am 02.12.1957, Sozialarbeiterin, 52459 Inden-Lucherberg, Hochstr. 33 a - Herr Rudi Werner Görke, geb. am 11.06.1953, kfm. Angestellter, 52459 Inden-Lucherberg, Hochstr. 33 a Bündnis 90/Die Grünen: Es wird auf eine Vorschlagsunterbreitung verzichtet, wenn seitens der beiden vorgenannten Fraktionen insgesamt 4 Personen vorgeschlagen werden. Erstmals werden seitens der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Düren, Zehnthofstr. 20, unter dem 20. und 22.03.2000, bei der Gemeinde eingegangen am 22. und 23.03.2000, folgende namentliche Vorschläge - dieses ist gesetzlich zulässig - zur Aufnahme in die Vorschlagsliste unterbreitet: - Frau Renate Jezewski geb. Bendlin, geb. am 13.11.1937, Kauffrau, 52459 Inden-Schophoven, Kalkweg 35 (Befragung gem. §§ 35 und 77 GVG liegt vor, da Frau Jezewski den vorgenannten Antrag selbst unterzeichnet hat.) - Herr Werner Thome, geb. am 08.02.1960, Theologe/Konditormeister, 52459 Inden/Altdorf, Rathausstr. 8a (Hinweis: Da Herr Thome von 1989 - 1993 nicht in der Gemeinde Inden gewohnt hat, in dieser Zeit jedoch als Schöffe - nach Aufnahme in die Vorschlagsliste einer anderen Kommune - hätte tätig werden können, wurden das LG Aachen und das AG Eschweiler um Überprüfung gebeten, ob Herr Thome in die Vorschlagsliste der Gemeinde Inden für die Wahlperiode 2001 - 2004 aufgenommen werden kann. Da das Überprüfungsergebnis bis zur Erstellung dieser Erläuterungen noch nicht vorlag, wird über das Ergebnis in der Sitzung berichtet.) Ein weiterer Namensvorschlag der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen betraf die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen. Der Antragsteller wurde darüber infor-miert, dass für die Aufnahme in diese Vorschlagsliste der Kreis Düren zuständig wäre. T447.DOC .. .