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Beschlussvorlage (Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 81/00/...... Der Bürgermeister ------------------------Beratungsfolge Rat Aktenzeichen BM/Schr. Termin Datum 26.05.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 08.06.2000 Betrifft: Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren Beschlußentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden stimmt der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren wie in dem beigefügten Konzept dargestellt zu. Das auf die Gemeinde Inden entfallende Gesellschaftskapital in Höhe von 2,5 % = 62,5 TEUR (= 122.239,37 DM) wird außerplanmäßig bereitgestellt. Begründung: Die Wirtschaftsförderung und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen werden zur Zeit von vier sehr unterschiedlich strukturierten und von der Zuständigkeit beschränkten Gesellschaften wahrgenommen. Lediglich die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Düren mbH operiert dabei gemeindeübergrenzend. Die drei anderen Gesellschaften sind ausschließlich für einzelne Kommunen zuständig. Um hier zu einer effektiveren Handlungsfähigkeit zu kommen, ist die Organisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren neu zu gestalten. In Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse und der Kreissparkasse wurde ein Konzept erarbeitet, das die Bildung einer Gesellschaft vorsieht, die im gesamten Kreis Düren Aufgaben der Wirtschaftsförderung wahrnehmen soll. Gesellschafter dieser neugebildeten Einheit sollen sein: der Kreis Düren die neugebildete Sparkasse Düren die Städte Düren und Jülich und die restlichen 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Sitz der Gesellschaft soll in Düren und in Jülich sein. In einer gemeinsamen Konferenz wurde das von den Sparkassen erarbeitete Konzept diskutiert und fand die Zustimmung aller Beteiligten. Eine Ausfertigung dieses Konzeptes füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Es ist beabsichtigt, die neuzugründende Gesellschaft zum 01. Oktober 2000 rechtswirksam arbeitsfähig zu haben. T489.DOC .. .