Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
20.11.2001
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
05.12.2001
Rat
13.12.2001
TOP Ein Ja
Nein
149/2001
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger
Beschlussentwurf:
Für das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan nach § 5 Baugesetzbuch (BauGB)
aufgestellt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Sie soll durch
öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass
der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den
Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
aufzuzeigen. Gegebenenfalls werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in einer
öffentlichen Bürgerversammlung dargelegt.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich
können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt werden. Die Beteiligung
soll durch die Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Erläuterungsbericht
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 2 Monaten
einzuräumen.
Gemäß § 20 Landesplanungsgesetz wird unter allgemeiner Angabe der Planungsabsichten eine
Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gestellt.
Vorlage: 149/2001
Seite - 2 -
Begründung:
Um die Ziele zur Siedlungsentwicklung im Bereich der Gemeinde Inden durchsetzen zu können,
soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden neu gefasst werden. Grundsätzlich sollen hiermit
die künftigen städtebaulichen Entwicklungen des gesamten Gemeindegebietes neu bestimmt
werden.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich die Bestandsaufnahme der Gemeinde Inden
erarbeitet. In Abstimmung mit der Verwaltung und der beauftragten Rechtsberatung sind die
weiteren Schritte abgestimmt worden. In der Sitzung sollen nun die Grundlagen und die weitere
Vorgehensweise dargelegt und erörtert werden.
Anfang nächsten Jahres sind dann entsprechend die ersten Planungsschritte einzuleiten.