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Beschlussvorlage (Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger) Beschlussvorlage (Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 20.11.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 05.12.2001 Rat 13.12.2001 TOP Ein Ja Nein 149/2001 Ent Bemerkungen Betrifft: Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger Beschlussentwurf: Für das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan nach § 5 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Sie soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen. Gegebenenfalls werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Bürgerversammlung dargelegt. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt werden. Die Beteiligung soll durch die Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Erläuterungsbericht erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 2 Monaten einzuräumen. Gemäß § 20 Landesplanungsgesetz wird unter allgemeiner Angabe der Planungsabsichten eine Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gestellt. Vorlage: 149/2001 Seite - 2 - Begründung: Um die Ziele zur Siedlungsentwicklung im Bereich der Gemeinde Inden durchsetzen zu können, soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden neu gefasst werden. Grundsätzlich sollen hiermit die künftigen städtebaulichen Entwicklungen des gesamten Gemeindegebietes neu bestimmt werden. Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich die Bestandsaufnahme der Gemeinde Inden erarbeitet. In Abstimmung mit der Verwaltung und der beauftragten Rechtsberatung sind die weiteren Schritte abgestimmt worden. In der Sitzung sollen nun die Grundlagen und die weitere Vorgehensweise dargelegt und erörtert werden. Anfang nächsten Jahres sind dann entsprechend die ersten Planungsschritte einzuleiten.