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Beschlussvorlage (Raser in der "Spielstraße" Am Lindenkreuz in Pulheim Hier: Schreiben eines Anliegers)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Beschlussvorlage (Raser in der "Spielstraße" Am Lindenkreuz in Pulheim
Hier: Schreiben eines Anliegers) Beschlussvorlage (Raser in der "Spielstraße" Am Lindenkreuz in Pulheim
Hier: Schreiben eines Anliegers) Beschlussvorlage (Raser in der "Spielstraße" Am Lindenkreuz in Pulheim
Hier: Schreiben eines Anliegers)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 126/2012 Erstellt am: 18.04.2012 Aktenzeichen: IV/66-12-019372 Verfasser/in: Hr. Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 09.05.2012 Betreff Raser in der "Spielstraße" Am Lindenkreuz in Pulheim Hier: Schreiben eines Anliegers Veranlasser/in / Antragsteller/in Anlieger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 126/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1.) Der Tiefbau – und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zu Punkt 1.) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die verkehrliche Entwicklung im Zuge der Erschließung der geplanten Wohngebiete westlich der Bahn zu beobachten und gegebenenfalls eine Abbindung der Straße „Am Lindenkreuz“ zu prüfen und zwecks Beschlussfassung dem Ausschuss erneut vorzulegen. 2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zu Punkt 2.) zur Kenntnis und lehnt die Anlage von zusätzlichen verkehrlichen Einbauten ab. 3.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zu Punkt 3.) zur Kenntnis und lehnt die Markierung der Fahrbahn mit einer Geschwindigkeitsangabe ( 7 Km/h ) ab. 4.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zu Punkt 4.) zur Kenntnis und bittet die Polizei im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 20. November 2011 ( s. Anlage 1 ) ist die Verwaltung seitens eines Bürgers angeschrieben worden, verbunden mit der Bitte, in der Straße „Am Lindenkreuz“ nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zwecks Steigerung der Verkehrssicherheit durchzuführen: 1.) Sperrung der Straße im Einmündungsbereich „ Am Lindenkreuz / Londoner Straße“ 2.) Planung von geeigneten baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 3.) Aufbringung der zulässigen Geschwindigkeit von 7 Km/h auf der Fahrbahn 4.) Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen bzw. Kontrollen der Polizei. Zu 1.) In den nächsten Jahren werden in Pulheim neue Wohngebiete westlich der Bahn erschlossen. Wie das Erschließungsnetz dabei aussehen soll, steht noch nicht fest. Die hierdurch zu erwartende verkehrliche Entwicklung wird ggf. Auswirkungen auf die Straße „Am Lindenkreuz“ haben. Eine Zunahme des „Schleichverkehrs“ über die Straßen „Am Lindenkreuz – Am Kleekamp - Zur alten Wassermühle“ könnte dabei eintreten. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die Verkehrsentwicklung für den v. g. Bereich beobachtet werden. Für den Fall, dass sich eine deutliche Zunahme des Schleichverkehrs abzeichnet, wäre eine Abbindung der Straße „Am Lindenkreuz“ ein mögliches Mittel solche Verkehre abzuwenden. In welchem Bereich die Abbindung konkret erfolgen sollte, müsste zum gegebenen Zeitpunkt geprüft und zwecks Beschlussfassung dem Fachausschuss vorgelegt werden. Zu 2.) Im Rahmen der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden wurde der Ausbaustandard der Straße „Am Lindenkreuz“ begutachtet. Dabei kamen die Teilnehmer einstimmig zu dem Ergebnis, dass die Straße nach den geltenden Richtlinien für den Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche erstellt ist. Vor Ort wurde der Eindruck gewonnen, dass die Gestaltung des Verkehrsberuhigung Bereiches ( VZ 325 / 326 StVO ) vorbildlich Vorlage Nr.: 126/2012 . Seite 3 / 3 umgesetzt wurde. Zusätzliche verkehrsberuhigende Einbauten erscheinen aus Sicht der Verwaltung z. Z. nicht erforderlich. Unfälle sind im Zeitraum zwischen dem Jahr 2007 – Feb. 2012, bis auf einen Abbiegeunfall ohne Personenschaden, nicht aufgetreten ( s. Anlage 2 ). Zu 3.) Dem Wunsch des Anliegers die Fahrbahn mit einer Markierung „7 Km/h“ zu versehen würde die rechtliche Situation nicht richtig wiedergeben und kann aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Zu 4.) Der Hinweis auf die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei wurde zwischenzeitlich an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Im Übrigen verweist die Polizei auf ein Urteil des OLG Hamm demnach sich die gängige Rechtsprechung in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen VZ 325 / 326 StVO geändert hat. Demzufolge wird nicht mehr wie ursprünglich vom Gesetzgeber vorgeschrieben, von dem Ansatz 3-7 Km/h ausgegangen. Vielmehr ist die Schrittgeschwindigkeit per Definition die Geschwindigkeit, die deutlich unterhalb von 20 Km /h liegt.