Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
14.03.13, 18:54
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
03/ 10 20 67/02
07.03.2013
106/2013
Betreff
5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Vorlage-Nr. 44/2013 beigefügte 5. Satzung zur Änderung
der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen (in Fettdruck dargestellt)
-
§ 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
(2) Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 20 Jahre, auf dem Nordfriedhof 25 Jahre.
-
§ 17 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1)
a)
b)
c)
d)
Aschen dürfen beigesetzt werden in
Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne),
pflegefreien Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne),
Urnenwahlgrabstätten (bis zu 4 Urnen),
Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten (bis zu 8
Urnen),
e) Baumgrab als Urnenreihengrabstätte (bis zu 16 Urnen),
f) Urnengemeinschaftsgrab als Reihengrabstätte (bis zu 8 Urnen pro Grabstelle).
-
§ 17 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die Urnengrabstätten außer in den Fällen des Abs. 1 e) und f) und Abs. 2 sind 1,00
m lang und 1,00 m breit. Das fertige Grabbeet hat eine Länge von 1,00 m und eine
Breite von 0,70 m.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 106/2013
Erläuterungen:
Die zusätzlichen Änderungen dienen der Anpassung an die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Klarstellung.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14