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Vorlage (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
225 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
06.03.13, 19:07
Vorlage (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl) Vorlage (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl) Vorlage (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl) Vorlage (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 11 03 29.01.2013 24/2013 (125/95) Betreff Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Kultur-, Partnerschaften und Tourismus Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus beschließt gem. § 3 (2) DSchG (GV NW 1980 S. 226 / SGV NW S. 224) die Gebäude: Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in Verbindung mit der Denkmallisten-Verordnung vom 06.03.1981 (GV NW S. 135 / SGV NW S. 224) als Baudenkmal einzutragen. Erläuterungen: Die Denkmalwürdigkeit der o. g. Objekte sind gem. § 2 DSchG gegeben. Die Begründungen wurden erarbeitet. Friedrichstr. 28 Bei der Friedrichstr. 28 hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Die neuen Besitzer haben den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste gestellt, da Ihnen auf Grund der Ausstattung der Denkmalwert des Gebäudes erkennbar ist sie somit den Erhalt des Gebäudes durch die Eintragung in die Denkmalliste gesichert sehen. Der bewohnbare Zustand des Hauses entspricht nicht mehr dem heutigen Standard, so dass umfangreiche Sanierungen anstehen. Diese umfassen neben den notwendigen Erneuerungen wie Einbau von Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, der Erneuerung der Dacheindeckung, auch ein Aufarbeiten von historischen Ausstattungsgegenständen, wie Stuckaturen, historischen Böden, der Treppe und der historischen Fensteranlagen im Dach- und Erdgeschoss. Da mit den Sanierungsmaßnahmen zum Teil schon begonnen werden musste, wurde das Gebäude gem. § 4 DSchG vorläufig unter Schutz gestellt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 24/2013 Denkmalbegründung: Die Friedrichstraße ist eine für die nördliche Stadterweiterung angelegte Straße. Hier entstanden 1874 die Taubstummenanstalt, 1884 die Synagoge, 1888 die Mädchenschule und 1901 das Jungengymnasium. Durch die Bildungsanstalten eine bevorzugte Wohngegend. Durch den zwischen 1890 und 1899 aufgestellten Fluchtlinienplan konnte eine Grundlage für die städtische Planung gewährleistet werden. Laut den Ratsprotokollen war die Friedrichstraße 1901 noch ein befestigter Fahrweg, der erst 1907 asphaltiert wurde. Zu der ersten geplanten Bebauung gehören die Wohnhäuser Friedrichstr. 24-26. 1890-93 erbaut von dem Architekten Matthias Erven für den Gymnasiallehrer Wilhelm Dahm. Als Vorbild für die Architektur diente das Schloss Tegel von Berlin. 1899, ebenfalls von dem Architekten Matthias Erven wurde die Friedrichstr. 28 errichtet. Matthias tritt als Bauherr und Architekt auf. Im Adressbuch der Stadt Brühl von 1904 werden für die Nr. 24 (damals Nr. 12) Prof. Wilhelm Dahm, Oberlehrer, für die Nr. 26 (damals 12 a) Josef Schmitz, Rentner und für die Nr. 28 (damals 14) Johann Anton Gustav Peil, Pfarrer a. D. als Eigentümer angegeben. Im Adressbuch von 1907 gilt die heutige Hausnummerierung. Ab 1911 wird als Eigentümerin der Nr. 28 ein Fräulein Margareta Peil in den Bauakten geführt. Ebenso lässt sich ablesen, dass die Friedrichstraße von der Heinrich-Esser-Straße (früher Verlängerung Comesstraße) bis zum Garten der Villa Gruhl bebaut ist. Nur das Grundstück Nr.20-22 fehlt in der Auflistung der Personenangaben und ist daher noch unbebaut. Friedrichstr. 28 wurde 1899 als zweigeschossiges verputztes Wohnhaus mit drei unterschiedlichen breiten Fensterachsen gebaut. Laut den Bauzeichnungen war der Fassadenputz als Bänderputz ausgeführt. Da die Friedrichstr. 28 als halbes Doppelhaus oder Abschluss einer Häuserzeile geplant wurde, ist das 45° Dach als halbes Walmdach ausgeführt. Das Dach war mit DoppelmuldenZiegeln gedeckt. Im Laufe der Zeit wurde Ausbesserungen in Rheinland-Ziegel vorgenommen. Die Bauzeichnung zeigt eine reiche Fassadengestaltung. Neben dem Bänderputz wird die Fassade durch die hohe Sockelzone (9 Stufen hoch) mit verspringendem Sockelgesims und dem ausgeprägten Traufgesims zusätzlich waagerecht gegliedert. Große Fenster geben den dahinterliegenden Räumen reichlich Licht. Die zweite Achse, als Risalit ausgebildet, führt übers Dach als geschweifter Treppengiebel. Im Erdgeschoss zusätzlich ein Erker, der im Obergeschoss einen Balkon mit Brüstung aufnimmt. Das Fenster des Obergeschosses mit ausgeprägter Fensterbekrönung. Andeutet sind verzierte Metallanker im Giebelfeld. Die dritte Achse verspringt zusätzlich nach hinten und nimmt den Hauseingang mit ausgeprägter Bekrönung, die die Gestaltungselemente des Giebels übernimmt, auf. Diese Achse ist für die Seitenansicht wiederum als Treppengiebel ausgebildet. Als Abschluss tragen beide Giebel einen Giebelreiter als Kugel. Seitlich am unteren Schenkel des Giebels sind Schmuckmasken aus Stuck zusehen. Inwieweit die Planung des Fassadenschmuckes durchgeführt wurde, lässt sich zurzeit nicht belegen. Das Haus zeigt sich sehr schmucklos. 1951 wechselte das Objekt den Besitzer. Für die neue Nutzung wurde das Erdgeschoss umgebaut. In 1953 hat dann der damalige Eigentümer auch die Fassade durch den Architekten Wolfgang Beyer umgestalten lassen. Sämtliche Stuckaturen wurden entfernt. Der Erker im Erdgeschoss und der Balkon darüber wurden entfernt, anstelle wurde im Erdgeschoss ein großes Blumenfenster eingerichtet. Die Treppengiebel wurden zu einfachen Dreiecksgiebel geformt. Die vorhandenen Fensteröffnungen wurden begradigt und mit den typischen Fensteranlagen der 1950er Jahre (stehende Sprossen) versehen. Leider sind auch diese Fensteranlagen im Laufe der Zeit verschwunden. Die bestehenden Fensteranlagen zeigen in einfacher Form die Aufteilung der Fenster um 1900. Dem Haus vorgelagert der zurzeit der Erbauung typische Vorgarten mit Vorgartenmauer und Zaun. Bei der Umgestaltung in den 1950er Jahren ist der Zaun entfernt worden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 24/2013 Innenausstattung Die Haustüre ist noch original aus der Erbauungszeit. Dahinter verbirgt sich ein Schmuckstück der Raumgestaltungen um 1900. Das Vestibül mit Stucksockel und Stuckwandspiegel. Originaler bunter Ornamentfliesenboden verlegt als Teppich mit Randornamenten und schwarzen Endfliesen. Durchgang zum Treppenhaus und Räumen im Erdgeschoss durch eine doppelflügelige Rundbogen-Glastür. Im Treppenhaus setzt sich der Ornamentfliesenboden fort. Treppe mit Anfangspfosten. Erdgeschoss: Die Zimmertüren und teilweise Deckenstuck noch im Original erhalten. Originale Holzböden (Parkett) in den Zimmern des Haupthauses. Die Küche mit originalem Fliesenspiegel. Weiß und Musterfliese in Petrolblau im Wechsel, Abschluss mit Ornamentfliese. Der 1951 erstellte gartenseitige Anbau vergrößert das linke Gartenzimmer, zusätzlich entsteht versetzt hinter der Küche ein weiterer Raum. Dazwischen liegt der Ausgang über eine Treppe zum Garten. Obergeschoss: In den Räumen originaler Dielenboden und Zimmertüren. Hinter dem linken Zimmer zum Garten kleines modernes Duschbad. Über den Anbauten des Erdgeschosses große Terrasse vom Treppehaus begehbar. Dachgeschoss: Auch hier ist der originale Dielenboden noch erhalten. In den beiden gartenseitigen Räume noch die originalen Dachgauben mit Fensteranlage (zweiflügelig mit zweiflügeligem Oberlicht) Fazit: Der Umbau und die Modernisierung in den 1950er Jahren haben das historische Bild der Innenausstattung einer Stadtvilla um 1900 nicht zerstört. Das Denkmal ist bedeutend, da es die Wohnverhältnisse des gehobenen Bürgertums und die nördliche Stadterweiterung in Brühl um 1900 dokumentiert. Des Weiteren liegen für die Erhaltung und Nutzung architektonische, städtebauliche sowie wissenschaftliche Gründe vor. Schützenstr. 16 In dem Antrag der Eigentümer zur Eintragung heißt es: „Wir haben das Haus mit dem ausdrücklichen Wunsch und dem Bewusstsein gekauft, damit ein Stück Geschichte zu erwerben. …In den letzten Jahren haben wir uns bemüht, sowohl in den Innenräumen als auch an der Außenfassade einen Rückbau des Hauses auf die alte Substanz vorzunehmen. So wurden sämtliche abgehängten Decken entfernt, Altbaufußleisten angebracht. … Wir haben großes Interesse daran, auch in Zukunft das Gebäude noch weiter stilgerecht in seinen ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. …“ Die Schützenstr. 16 ist wie die Friedrichstr. 28 im Zuge der nördlichen Stadterweiterung gebaut worden. Die bis jetzt durchgeführten Maßnahmen sind im Sinne der Denkmalpflege durchgeführt worden. Nun stehen weitere Sanierungsmaßnahmen an. Damit diese zeitnah ausgeführt werden können wurde das Gebäude ebenfalls gem. § 4 DSchG vorläufig unter Schutz gestellt. Denkmalbegründung: Die Schützenstraße war einst ein Karrenweg der entlang des Stadtgrabens vor den Toren der Stadt zur Stadtmühle führte. 1872 beschloss der Rat den Ausbau der nun benannten Schützenstraße. 28 Fuß soll sie breit sein und mit Pflastersteinen belegt werden. Für die Anlage der Bürgersteige haben die Anwohner selber zu sorgen. Da das Straßenniveau sehr niedrig war, erhielten Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 24/2013 die Häuser Trittstufen. 1877 wurde die Schützenstraße in die Straßenliste aufgenommen. Eines der ersten Häuser auf der neu angelegten Schützenstraße ist das Königliche Forstamt (Schützenstr. 24) und Ecke An der Synagoge. die Taubstummenanstalt von 1874. Um 1900 ist die Schützenstraße restlos mit Wohnhäusern bebaut. Schützenstr. 16 wurde 1889 von dem Kaufmann Heinrich Kaus aus Brühl gebaut. Heinrich Kaus besaß in Brühl mehrere staatliche Häuser, u. a. Steinweg 7. Hier betrieb er bis 1911 eine Manufakturwarenhandlung. Mit kleinen Wagen wurde über Land gefahren und so die Ware vertrieben. Des Weiteren besaß er das Haus Kölnstr. 1 mit einer gut gehenden Zigarren- und Tabakwarenhandlung, die Kaus 1920 an Ludwig Hölzer verkaufte. Für die Schützenstr. 16 tritt Kaus laut Bauakte als Bauherr und Planer auf. Man kann davon ausgehen, dass die Schützenstr. 16 nur als Anlageobjekt gebaut wurde. Bei einer baulichen Veränderung im Jahre 1897 tritt als Bauherr Gottfried Orth auf. Bei dem Neubau einer Garage 1931 ist die Bauherrin die Rhein. Aktiengesellschaft für Braunkohlenbergbau und Brikettfabrikation, Abteilung Gruhlwerk. Weitere bauliche Veränderungen sind nicht vorgenommen worden. Die Schützenstr. 16 ist ein schmales Stadtgrundstück. Zur Bebauung solcher Grundstücke eignet sich besonders das typische Dreifensterhaus. Für die Schützenstr. 16 wurde es als verputztes Gebäude mit Geschoss- und Fensterbankgesimsen gebaut. Im Antrag heißt es „…ein Wohnhaus nebst Hintergebäude in massiven Ziegelmauerwerk aufzubauen.“ Durch die aufwendigen Stuckarbeiten erhält das Haus eine besondere Eleganz. So sind die Fenster- und Türumrandungen im Erdgeschoss mit verzierten Schlusssteinen geschmückt und im Obergeschoss werden die Fenster erhöht durch Blenden und Fensterbekrönungen. Die Fassade wird waagerecht durch Geschoss- und Fensterbankgesimse gegliedert. Zwischen Fensterbank und Geschossgesims des Obergeschosses sind unter den Fenstern Stuckschürzen mit Vertiefungen, darin mittig je ein Ring, der in verkleinerter Form in den Fensterblenden wiederkehrt. Das Erdgeschoss ist zusätzlich mit einem angedeuteten Quaderputz versehen. Das Traufgesims ragt als Bekrönung vor und schließt auf der Fassade mit einem stehenden Stäbchen-Fries ab. Innenausstattung Für ein Dreifensterhaus ist hier die typische Grundrisslösung vorhanden, im Vorderhaus sind es zwei Zimmer, der Flur und das Treppenhaus und in Verlängerung des Treppenhauses der schmale Anbau mit der Küche. Die Grundrissaufteilung setzt sich im Obergeschoss fort. Der Flur ist durch einen Rundbogen mit Stuckrahmungen und Konsolen in den Laibungen zum Treppenhaus abgetrennt. Die Treppe ist im Original erhalten. Was auch typisch für die Bauzeit der der Dreifensterhäuser ist, dass eine reiche Gestaltung der Außenfassade nicht gleichzeitig eine ebenso reiche Ausstattung der Räume mit sich zieht. So wurde bei der Schützenstr. 16 die Innenausstattung der einzelnen Räume auf das Minimum beschränkt. Das Gebäude zeigt mit seiner Ausstattung ein Bild des mittleren Bürgertums und ist daher bedeutend für die Geschichte der Stadt. Es werden die Wohnverhältnisse um 1900 der Handwerker und Kaufleute des Mittelstandes dokumentiert. Des Weiteren liegen für die Erhaltung und Nutzung architektonische, städtebauliche sowie wissenschaftliche Gründe vor. Anlage(n): (1) Baudenkmal Friedrichstraße 28 - Fassade (2) Baudenkmal Friedrichstraße 28 - innen (3) Baudenkmal Schützenstraße 16 - Fassade Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14