Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Beschluss zur öffentlichen Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 19:01
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
Vorlage (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung -) Vorlage (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung -)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26 10/08.10 03.05.2013 149/2013 Betreff Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung des Bebauungsplans 08.10 'Am Krausen Baum / Liblarer Straße'. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 08.10 'Am Krausen Baum / Liblarer Straße'. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197, im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und im Süd-Westen von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54. Erläuterungen: zu I. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (Änderungen durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006) Ende 2006 wurde über die Einführung des § 13a BauGB ein beschleunigtes Verfahren für die Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung eingeführt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 149/2013 Von diesen Verfahrensvorteilen soll auch in diesem Verfahren gebrauch gemacht werden. Da der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan schon in 2004 gefasst wurde, ist die formelle Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB iVm § 13a erforderlich. zu II. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 20.12.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens zu dem hier vorliegenden Planbereich beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt befasste sich die Katholische Gemeinde mit der Verlagerung des Kindergartens (St. Heinrich, Liblarer Str. 118) zu Kirche und Pfarrheim am Standort Zum Rodderbruch. In diesem Zusammenhang wurde dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel‚’Entwicklung von Wohnbauland’ zugestimmt. In der Zeit vom 26.03. bis 13.04.2012 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mehrere Anwohner der Nachbarschaft befürchteten mit der avisierten Zweigeschossigkeit eine mögliche zu hohe neue Bebauung. Der hier vorliegende Bebauungsplan nimmt die Bedenken auf und setzt planungsrechtlich nur ein Vollgeschoss fest. Die Gebäude werden sich zwar mit zwei Geschossen zur Straßeseite präsentieren, angesichts der hängigen Lage wird dies zur Gartenseite jedoch nur ein Vollgeschoss ergeben. Dies wird unter Anwendung zusätzlicher Höhenbeschränkungen unterstützt. Mit dem Bebauungsplan wird die kleinteilige lockere Siedlungsstruktur übernommen und fortgeführt. Die neue Wohnlage wird sich gut in die nähere Umgebung einfügen. Aufgrund der vorhandenen Erschließungssituation und der integrierten Lage trägt das Vorhaben zu einer effizienten Nachverdichtung und einer nachhaltigen Nutzung vorhandener technischer Infrastruktur im vorhandenen Siedlungskörper bei. Anlage(n): (1) Bebauungsplan 08.10 (2) Planzeichenerklärung (3) Textliche Festsetzungen (4) Begründung zum BP 08.10 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14