Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 19:01
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26 10/08.10
03.05.2013
149/2013
Betreff
Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli
2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung des Bebauungsplans 08.10 'Am Krausen Baum /
Liblarer Straße'.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I
S. 1509), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 08.10 'Am Krausen Baum /
Liblarer Straße'.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197,
im Süden
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und
im Süd-Westen
von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54.
Erläuterungen:
zu I. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (Änderungen durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006)
Ende 2006 wurde über die Einführung des § 13a BauGB ein beschleunigtes Verfahren für
die Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung eingeführt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 149/2013
Von diesen Verfahrensvorteilen soll auch in diesem Verfahren gebrauch gemacht werden.
Da der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan schon in 2004 gefasst wurde, ist
die formelle Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB iVm § 13a erforderlich.
zu II. Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 20.12.2004 die Aufstellung eines
Bebauungsplanverfahrens zu dem hier vorliegenden Planbereich beschlossen.
Zum damaligen Zeitpunkt befasste sich die Katholische Gemeinde mit der Verlagerung
des Kindergartens (St. Heinrich, Liblarer Str. 118) zu Kirche und Pfarrheim am Standort
Zum Rodderbruch. In diesem Zusammenhang wurde dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel‚’Entwicklung von Wohnbauland’ zugestimmt.
In der Zeit vom 26.03. bis 13.04.2012 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung.
Mehrere Anwohner der Nachbarschaft befürchteten mit der avisierten Zweigeschossigkeit
eine mögliche zu hohe neue Bebauung.
Der hier vorliegende Bebauungsplan nimmt die Bedenken auf und setzt planungsrechtlich
nur ein Vollgeschoss fest. Die Gebäude werden sich zwar mit zwei Geschossen zur Straßeseite präsentieren, angesichts der hängigen Lage wird dies zur Gartenseite jedoch nur
ein Vollgeschoss ergeben. Dies wird unter Anwendung zusätzlicher Höhenbeschränkungen unterstützt.
Mit dem Bebauungsplan wird die kleinteilige lockere Siedlungsstruktur übernommen und
fortgeführt. Die neue Wohnlage wird sich gut in die nähere Umgebung einfügen. Aufgrund
der vorhandenen Erschließungssituation und der integrierten Lage trägt das Vorhaben zu
einer effizienten Nachverdichtung und einer nachhaltigen Nutzung vorhandener technischer Infrastruktur im vorhandenen Siedlungskörper bei.
Anlage(n):
(1) Bebauungsplan 08.10
(2) Planzeichenerklärung
(3) Textliche Festsetzungen
(4) Begründung zum BP 08.10
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14