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Vorlage (Brandschutzbedarfsplan )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
29.05.13, 18:31
Vorlage (Brandschutzbedarfsplan ) Vorlage (Brandschutzbedarfsplan ) Vorlage (Brandschutzbedarfsplan )

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04 32 71 00 Bo 20.08.2012 46/2012 (161/96) Betreff Brandschutzbedarfsplan Beratungsfolge Hauptausschuss Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein x Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95020 (Anlagen im Bau – Gebausie) 1215 0000 (Sicherheit und Ordnung: Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Begründung: Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt a) die Isochronendarstellung bezüglich 5 alternativer Grundstücke bzw. Standorte (Anlage 1) zur Kenntnis. und beauftragt den Bürgermeister, b) den Standort Römerstraße/Liblarer Str. weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin zu untersuchen. Hierbei sind insbesondere die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc. abzuarbeiten. Hilfsweise wird der Bürgermeister für den Fall, dass sich die Ungeeignetheit bzw. Unrealisierbarkeit des Standortes herausstellen würde, beauftragt, festzustellen, ob der – nach allen bisherigen Erkenntnissen - weniger geeignete Standort unterhalb des BTV-Sportzentrums (von-Wied-Str.) unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest als Alternativstandort geeignet ist. Erläuterungen: Der Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplanes stützt sich auf die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 3.2.2012, die anerkannten Regeln der Technik und die Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren AGBF. Demnach sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit) und damit 13 Minuten nach der Alarmierung sollen weitere 13 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 46/2012 Funktionen am Einsatzort sein. Die Sicherstellung dieser Hilfeleistungsfristen ist derzeit von der Bestandswache „Feuerwache Rheinstraße“ weder mit hauptamtlichen Kräften, noch mit freiwilligen Kräften möglich. In dem neuen Brandschutzbedarfsplan wird in Folge dessen zur Sicherstellung dieser Hilfeleistungsfristen im Stadtgebiet Brühl die Forderung einer neuen, zentraler gelegenen Feuerwache erhoben. Nachdem der Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplanes in der Verwaltung vorlag, wurde unverzüglich mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück begonnen. Hierbei sollte von dem neuen Standort aus bei gleicher hauptamtlicher Funktionsbesetzung das gesamte Stadtgebiet innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen erreicht werden können. Diese Voraussetzung ist nur von einem sehr kleinen Teil des Stadtgebietes gegeben, der sich um den optimalen Punkt auf der Kreuzung Römerstraße / Liblarer Straße befindet. Erfüllt wird diese Voraussetzung zurzeit nur von dem Grundstück Ecke Römerstraße / Liblarer Straße als dem einzig unbebauten Grundstück in der erforderlichen Größe in diesem Bereich. In den vergangenen Beratungen (HA 4.6.2012, PStA 19.6.2012, RAT 2.7.2012) wurde seitens verschiedener Rats- und Ausschussmitglieder die Darstellung und Abwägung weiterer Standorte gewünscht. Siehe Anlage 1: Isochronen Alternativstandorte. Die Isochronendarstellung verdeutlicht, dass keiner der alternativ geprüften Standorte eine vollständige Abdeckung des Stadtgebietes in der vorgegeben Hilfeleistungsfrist sicherstellt. Neben dem Standort „Römerstr.“ erscheint allenfalls die Alternative „von-Wied-Str.“ noch in Frage zu kommen, wobei die Isochrone erkennen lässt, dass Teile von Schwadorf und Badorf / Eckdorf nicht abgedeckt werden können. Um jedoch eine tatsächliche Erreichbarkeit eines jeden Ortes im bebauten Stadtgebiet in der gebotenen Hilfsfrist in einem angemessenen Umfang ( >= 80 %) sicherstellen zu können, ist gem. Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 26.06.2012 planerisch eine 100%ge Versorgung des Stadtgebietes zugrunde zu legen. Diese 100%ge Planungssicherheit erfüllt der Standort „Von-Wied.Str.“ sogar bei einer 7minütigen Fahrzeit ausweislich der Isochronen nicht. Sofern der Bürgermeister und/oder der Rat den Standort „Römerstraße“, der diese Kriterien erfüllt und dessen Realisierung möglich erscheint, verwirft, könnte die Gefahr eines Organisationsverschuldens bestehen, dessen man auch über die Zeit der Ausübung des Mandates hinaus belangt werden könnte. Ungeachtet dieser verbindlichen Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen stellt sich allerdings auch die Frage, ob und inwieweit der Rat bzw. der Bürgermeister bereit wären, Teile der Bevölkerung von einer Versorgung in den vorgegebenen Hilfsfristen bewußt auszuschließen. Vor diesem Hintergrund sehen sich der Bürgermeister und die Verwaltung gebunden, die Realisierbarkeit des Standortes „Römerstr.“ zunächst abschließend festzustellen, bevor offensichtlich weniger geeignete Standorte einer näheren Überprüfung unterzogen werden. Setzt man eine planerisch vollständige Abdeckung des bebauten Stadtgebietes voraus, erfordert jeder der untersuchten Alternativstandorte die Einrichtung einer Dependance, von der aus die beschriebenen Hilfsfristen von 8 bzw. 13 Minuten erreicht werden können. Im Rahmen der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes wurde überlegt, eine solche Dependance ausschließlich mit ehrenamtlichen Kräften einzurichten. Dabei galt es aber zu berücksichtigen, dass in einem solchen Fall sichergestellt sein müsste, dass ehrenamtliche Kräfte in ausreichender Anzahl dann auch innerhalb der ersten Hilfsfrist von 8 Minuten vor Ort sein müssten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 46/2012 Wenn auch die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte relativ detailliert untersucht wurde, konnte jedoch keine gesicherte Erkenntnis gewonnen werden, dass die Kräfte in entsprechender Anzahl tatsächlich zur Verfügung stehen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Akquise von ehrenamtlichem Engagement im Bereich der Feuerwehr – wie im Übrigen in allen gesellschaftlichen Bereichen – zunehmend schwieriger wird. Das hängt u.a. auch mit der abnehmenden Bereitschaft von Arbeitgebern zusammen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Arbeitszeit entsprechend freizustellen. Ein weiteres maßgebliches Argument, das gegen eine solche Lösung spricht, ist die damit notwendige Trennung von freiwilligen und hauptamtlichen Kräften, von der alle Experten dringend abraten. Brühl ist insoweit nicht vergleichbar mit vielen anderen Städten, in den es teilweise seit über hundert Jahren mit freiwilligen Kräften besetzte Löschgruppen in einzelnen Ortsteilen gibt. Nicht zuletzt aufgrund der Kompaktheit des Brühler Stadtgebietes werden ehren- und hauptamtliche Kräfte seit Jahrzehnten an einem Ort zusammengeführt. Dieses Zusammengehörigkeitsgefühl würde durch eine Trennung maßgeblich gestört, im ungünstigsten Falle zerstört, was im Einsatzfall verheerende Auswirkungen haben könnte. Die Folgen, die durch eine solche Demotivation entstehen würden, sind nicht absehbar. Planerische Sicherheit könnte man dagegen nur dadurch erreichen, dass eine solche Dependance hauptamtlich mit einer Wachabteilung von mindestens 6 Funktionen besetzt wird. Wird eine 24Std.-Vorhaltung zugrunde gelegt, führen krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten zu einem Personalschlüssel von 4,3 - somit zu rd. 26 zusätzlichen Planstellen. Bei einem durchschnittlichen Gehalt von rd. 40.000 €/p.a. würde dies den städtischen Haushalt mit jährlich mehr als 1 Mio. € belasten. Im Hinblick auf einen möglicherweise realisierbaren zentralen Standort stellen alleine die zusätzlichen Personalkosten aus Sicht der Verwaltung eine hauptamtliche Dependance im Vergleich zu den Kosten eines zentralen Standortes als unrealistisch dar. Schon aus diesem Grunde konnten die Kosten für eine entsprechende Immobilie (Grundstück + Aufbauten) sowie die dann – zumindest in Teilen – zusätzlich notwendig werdende Fahrzeugausstattung außer Betracht bleiben. Sollte der Standort „Römerstraße“ trotz aller bisherigen Erkenntnisse sich als nicht realisierbar erweisen, gilt es für den Standort „Von-Wied-Str.“ zu prüfen, ob eine Abweichung von der 100%igen Planungsvorgabe unter dieser Voraussetzung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Einrichtung einer oder mehrerer Dependancen stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung aus den dargestellten Gründen jedenfalls keine Alternative dar. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bevölkerungs- und Siedlungsdichte der Stadt Brühl, die in weiten Teilen einer Großstadt entspricht, kommt der Schlagkraft der Feuerwehr eine herausragende Bedeutung bei. Diese Schlagkraft, die sich maßgeblich in einem gemeinsamen und gedeihlichen Zusammenwirken – wie die Bewältigung der Großschadensereignisse in den letzten Jahren eindrucksvoll gezeigt hat – ausdrückt, sieht der Bürgermeister und die Verwaltung jetzt und in Zukunft nur an einem gemeinsamen, zentral gelegenen Standort gesichert. Anlage(n): (1) Isochronen verschiedener Standorte Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14