Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
29.05.13, 18:31
Aktualisiert
29.05.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
66 40 02 Schu
16.05.2013
172/2013
(121/86)
Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept 2012 der Stadt Brühl
für den Zeitraum 2012 - 2017
Ergänzung und Erweiterung für das Integrierte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Tiefbau und Abwasser
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95060 / 53800101 - 53800159
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der TA empfiehlt dem Rat, die Ergänzung und Erweiterung des schon beschlossenen
Abwasserbeseitigungskonzept 2012 der Stadt Brühl für den Zeitraum 2012 – 2017 zu beschließen.
Erläuterungen:
Am 30.06.2011 wurde das Abwasserbeseitigungskonzept 2012 (ABK) der Stadt Brühl
über den Ausschuss für Tiefbau und Abwasser an den Rat weitergeleitet und dort am
11.07.2011 beschlossen.
Mit diesem Beschluss wurde das ABK 2012 an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Ab diesem Zeitpunkt hatte die BR Köln eine Frist zur Prüfung von 6 Monaten.
Diese Frist wurde eingehalten und einige Punkte im ABK beanstandet.
Diese Punkte konnten aber schnell geklärt werden und hatten keine finanziellen Auswirkungen auf das ABK.
Parallel zum ABK wurde aber auch das integrierte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) geprüft, hier gab es einige Beanstandungen die erst nach 3 Verhandlungsrunden und einem zeitlichen Verlauf von 16 Monaten geklärt werden konnten.
Diese Änderungen haben aber finanzielle Auswirkungen und sind in der Gesamtaufstellung farblich markiert.
Beanstandet wurde die Einstufung der Verschmutzungskategorien des Regenwassers an
Einleitstellen in ein Gewässer.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 172/2013
Die Einstufung erfolgt über die Kategorie I – II – IIa – IIb – III, wobei die Kategorie I – IIa
keine Niederschlagswasserabgabe auslöst, die Kategorie IIb – III aber eine Behandlungspflicht und entsprechende Abgaben auslöst.
Die Festlegung der Kategorie erfolgt unter anderem über die Belastung der im Einzugsgebiet der Einleitstelle anfallende Kfz/d-Verkehr.
Dieser Kfz/d-Verkehr wird in den entsprechenden Verordnungen in einer Spannbreite von
300 Kfz/d bis 2000 Kfz/d angegeben.
Die Aufstellung des NBK und die damit anzugebenden Einleitstellen wurden unter Berücksichtigung von 2000 Kfz/d erstellt und die entsprechende Kategorie festgesetzt.
Anzumerken ist hier, dass die zuständige Aufsichtsbehörde für Niederschlagswasser die
Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist und diese unserer Einstufung vollumfänglich gefolgt ist.
Bei der Prüfung der BR Köln wurde für die Einleitstellen der geringe tägliche Kfz-Wert von
300 Kfz/d angenommen und fast alle Einleitstellen der Kategorie IIa wurden als Einleitstellen der Kategorie IIb und III eingestuft und sind somit zukünftig behandlungsbedürftig und
so lange auch abwasserabgabenpflichtig.
Für einige Einleitstellen wurden zusätzlich zur höheren Einstufung noch Langzeitmessreihen gefordert, diese sind nun im ABK aufgeführt und haben finanzielle Auswirkungen.
Mit der Abgabe der Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 ist der Bezirksregierung Köln auch ein erneuter Ratsbeschluss zum ABK inkl. der Ergänzung einzureichen.
Weitere Fragen können in den jeweiligen Sitzungen beantwortet werden.
Anlage(n):
(1) Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahme im Zeitraum 2012 - 2017
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14