Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
08.05.13, 19:07
Aktualisiert
08.05.13, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
50 00 40 Ra
25.10.2012
134/2012
()
Betreff
Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses
Bezug: Anfrage Frau Özcelik in der Sitzung am 06.02.2012, TOP 5.2
Beratungsfolge
Integrationsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Integrationsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Sitzung vom 06.02.2012 hat Frau Özcelik einen Flyer des Integrationsrates der
Stadt Mönchengladbach vorgestellt und hat angefragt, ob ein vergleichbarer Flyer für den
Integrationsausschuss der Stadt Brühl erstellt werden kann.
Der Integrationsausschuss ist ein vom Rat gebildeter beratender Ausschuss entsprechend
§ 58 der GO (siehe § 27, Abs. 1, Satz 5 GO NW). Er ist insofern zu behandeln wie andere
Ratsausschüsse auch, die keine eigenständige Pressearbeit leisten dürfen.
Der Integrationsausschuss ist allerdings berechtigt, die Öffentlichkeit über seine Beschlüsse zu unterrichten (hier entspricht § 22 der Geschäftsordnung des Integrationsausschusses der Stadt Brühl der Muster-GeschO).
Falls dem Integrationsausschuss eine selbständige Öffentlichkeitsarbeit zugestanden
werden soll, müsste dies in der Hauptsatzung ausdrücklich festgelegt werden. Mit dieser
rechtlichen Absicherung wäre dann grundsätzlich eine eigene Öffentlichkeitsarbeit zulässig.
In den "Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und
anders organisierter Gremien" (Landtagsdrucksache: Informatio 13/886) heißt es bezüglich eines abgewandelten Ausländerbeirates, dem Ratsmitglieder angehören dürfen:
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 134/2012
Weitergehend kann der Rat den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Ausländerbeirat
- in der Gemeinde gewünscht Aktivitäten entfalten kann
- über die ihm vom Rat zugewiesenen Mittel nach dessen Leitlinien zur Förderung von
Projekten entscheiden kann
- Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Integration betreiben kann."
Die Stadt Niederkassel z. B. hat dies in ihrer Hauptsatzung wie folgt formuliert:
§7
....
(4) Der Integrationsausschuss ist berechtigt, eigenständige Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner Aufgabenstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu leisten.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14