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Antrag/Anfrage (Vorlage 134/2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
08.05.13, 19:07
Aktualisiert
08.05.13, 19:07
Antrag/Anfrage (Vorlage 134/2012) Antrag/Anfrage (Vorlage 134/2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 50 00 40 Ra 25.10.2012 134/2012 () Betreff Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses Bezug: Anfrage Frau Özcelik in der Sitzung am 06.02.2012, TOP 5.2 Beratungsfolge Integrationsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Integrationsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung vom 06.02.2012 hat Frau Özcelik einen Flyer des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach vorgestellt und hat angefragt, ob ein vergleichbarer Flyer für den Integrationsausschuss der Stadt Brühl erstellt werden kann. Der Integrationsausschuss ist ein vom Rat gebildeter beratender Ausschuss entsprechend § 58 der GO (siehe § 27, Abs. 1, Satz 5 GO NW). Er ist insofern zu behandeln wie andere Ratsausschüsse auch, die keine eigenständige Pressearbeit leisten dürfen. Der Integrationsausschuss ist allerdings berechtigt, die Öffentlichkeit über seine Beschlüsse zu unterrichten (hier entspricht § 22 der Geschäftsordnung des Integrationsausschusses der Stadt Brühl der Muster-GeschO). Falls dem Integrationsausschuss eine selbständige Öffentlichkeitsarbeit zugestanden werden soll, müsste dies in der Hauptsatzung ausdrücklich festgelegt werden. Mit dieser rechtlichen Absicherung wäre dann grundsätzlich eine eigene Öffentlichkeitsarbeit zulässig. In den "Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien" (Landtagsdrucksache: Informatio 13/886) heißt es bezüglich eines abgewandelten Ausländerbeirates, dem Ratsmitglieder angehören dürfen: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 134/2012 Weitergehend kann der Rat den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Ausländerbeirat - in der Gemeinde gewünscht Aktivitäten entfalten kann - über die ihm vom Rat zugewiesenen Mittel nach dessen Leitlinien zur Förderung von Projekten entscheiden kann - Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Integration betreiben kann." Die Stadt Niederkassel z. B. hat dies in ihrer Hauptsatzung wie folgt formuliert: §7 .... (4) Der Integrationsausschuss ist berechtigt, eigenständige Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner Aufgabenstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu leisten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14