Daten
Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
17.04.13, 19:06
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\5. endg. Plan\Vorlage Haushaltssatzung 2013-2014, endgültig, Anl.1 HS
Anlage 1 zur Vorl. 135/2013
Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Doppelhaushalt 2013/2014
Haushaltssatzung.doc)
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012
hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 22.04.2013 folgende Haushaltssatzung 2013/2014
erlassen.
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,
wird festgestzt:
im Ergebnisplan mit
2013
2014
104.420.000 €
114.610.000 €
103.880.000 €
114.250.000 €
95.520.000 €
94.950.000 €
100.860.000 €
100.470.000 €
5.060.000 €
4.770.000 €
17.890.000 €
16.470.000 €
12.830.000 €
11.700.000 €
4.870.000 €
4.700.000 €
12.810.000 €
11.690.000 €
22.777.000 €
1.435.500 €
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund
des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan
wird auf
5.447.000 €
0€
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage fgrund
des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan
wird auf
4.743.000 €
10.370.000 €
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der
Investitionstätigkeit auf
Einzahlungen
aus
der
Auszahlungen
aus
der
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die
zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf
§4
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§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt
auf
45.000.000 €
45.000.000 €
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 unverändert
wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
2.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtsch. Betriebe
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer (unverändert) auf
200 v.H.
450 v.H.
430 v.H.
§7
1.
Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen
freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
2.
Die im Stellenplan angebrachten Vermerke “künftig umzuwandeln” (ku) haben folgende
Wirkung:
- Soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung handelt, ist
mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene Planstelle in
eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.
- Bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder Beschäftigtenstellen ist jede
freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe
umzuwandeln.
Brühl, den
Kreuzberg
(Bürgermeister)
Müller
(Schriftführerin)
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013/2014 ist
festgestellt gemäß
§ 80 Abs. 2 GO
aufgestellt gemäß
§ 80 Abs.1 GO
Brühl, 20.02.2013
Brühl, 20.02.2013
Kreuzberg
(Bürgermeister)
Freytag
(Kämmerer)