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Vorlage (Haushaltssatzung 2013/2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
17.04.13, 19:06
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Vorlage (Haushaltssatzung 2013/2014) Vorlage (Haushaltssatzung 2013/2014)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\5. endg. Plan\Vorlage Haushaltssatzung 2013-2014, endgültig, Anl.1 HS Anlage 1 zur Vorl. 135/2013 Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Doppelhaushalt 2013/2014 Haushaltssatzung.doc) Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 22.04.2013 folgende Haushaltssatzung 2013/2014 erlassen. §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgestzt: im Ergebnisplan mit 2013 2014 104.420.000 € 114.610.000 € 103.880.000 € 114.250.000 € 95.520.000 € 94.950.000 € 100.860.000 € 100.470.000 € 5.060.000 € 4.770.000 € 17.890.000 € 16.470.000 € 12.830.000 € 11.700.000 € 4.870.000 € 4.700.000 € 12.810.000 € 11.690.000 € 22.777.000 € 1.435.500 € Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 5.447.000 € 0€ Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage fgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.743.000 € 10.370.000 € dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auszahlungen aus der dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf §4 I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\5. endg. Plan\Vorlage Haushaltssatzung 2013-2014, endgültig, Anl.1 HS §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 45.000.000 € 45.000.000 € §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 unverändert wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtsch. Betriebe für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer (unverändert) auf 200 v.H. 450 v.H. 430 v.H. §7 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Die im Stellenplan angebrachten Vermerke “künftig umzuwandeln” (ku) haben folgende Wirkung: - Soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung handelt, ist mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene Planstelle in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln. - Bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder Beschäftigtenstellen ist jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe umzuwandeln. Brühl, den Kreuzberg (Bürgermeister) Müller (Schriftführerin) Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013/2014 ist festgestellt gemäß § 80 Abs. 2 GO aufgestellt gemäß § 80 Abs.1 GO Brühl, 20.02.2013 Brühl, 20.02.2013 Kreuzberg (Bürgermeister) Freytag (Kämmerer)