Daten
Kommune
Brühl
Größe
197 kB
Datum
18.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:57
Aktualisiert
04.04.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
I/SB
I
04.02.2013
32/2013
(37/2012)
Betreff
Friedhofskonzept und Gebührenkalkulation
- HA 27.08.2012
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den ergänzenden Bericht des Bürgermeisters und die Gebührenkalkulation
zum Friedhofskonzept zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 27.08.2012 wurde das Friedhofskonzept vorgestellt und über die darin vorgeschlagene Einführung neuer Grabarten diskutiert, eine Entscheidung jedoch zurückgestellt. Zu den in der Sitzung vorgetragenen Anregungen wird
nachfolgend Stellung genommen. Zudem wird als Anlage eine Gebührenneukalkulation
vorgelegt und deren Ergebnis mit den aktuellen Friedhofsgebühren in den Nachbarkommunen verglichen.
Zunächst kann aber festgestellt werden, dass sich der befürchtete dauerhafte Rückgang
der Beerdigungszahlen durch die aktuelle Entwicklung in 2012 (siehe ergänzte Bestattungsstatistik –Anlage 1) derzeit nicht bestätigt. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf, um der gestiegenen Nachfrage nach pflegefreien und naturnahen Grabarten durch
ein entsprechendes Angebot Rechnung tragen zu können. Nicht zuletzt ist eine Anpassung der Friedhofsgebühren an die gestiegenen Kosten und Berücksichtigung der neuen
Grabarten zur langfristigen Verringerung des Defizits unaufschiebbar.
Daher sollten in einem ersten Schritt zunächst die Grabarten eingeführt werden,
die kurzfristig umgesetzt werden können,
keine wesentlichen strukturellen Änderungen mit sich bringen und
über die in der Sitzung am 27.08.2012 bereits weitestgehend Konsens erzielt
werden konnte.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 32/2013
Die Gebührenkalkulation (Anlage 2) berücksichtigt daher die Einführung der im Friedhofskonzept vorgeschlagenen neuen Grabarten, die nachfolgend nochmals aufgeführt und
näher beschrieben werden. Im Ergebnis des Gebührenvergleichs (Anlage 3) liegt Brühl
trotz merklicher Erhöhung der Grabnutzungsgebühren beim Gebührenvergleich mit den
Nachbarkommunen im kreisweiten Durchschnitt.
Friedhofskonzept - Südfriedhof
Ziel ist die Attraktivitätssteigerung und Erweiterung des bestehenden Angebotes um neue
pflegefreie Grabarten, jedoch unter Beibehaltung des Charakters als naturnaher Waldfriedhof.
I.
Pflegefreie Rasengrabstätten
Die pflegefreien, halbanonymen Rasen-Reihengräber sollen die gänzlich anonymen Urnen- und Sargbestattungen ersetzen. Das Gräberfeld wird durch das Verlegen der Bodenplatten optisch aufgewertet . Die Platten werden bodenbündig verlegt, so dass die
Pflege des Gräberfeldes nicht beeinträchtigt wird.
Rasen-Sarggräber Friedhof Düren
Beschreibung:
Die Rasengrabstätten (für Erd- und Urnenbestattungen) werden der Reihe nach belegt. Es
handelt sich um eine Rasenfläche, auf der die Lage der einzelnen Grabstellen zu erkennen sein wird. An der Beisetzung können die Angehörigen teilnehmen. Die bodenbündige
Bodenplatte (60 cm x 40 cm) kann individuell beschriftet werden. Die Ablage von Grabschmuck auf der Platte wird zur Pflegevereinfachung nicht zugelassen; hierfür werden
zentrale Ablageflächen zur Verfügung gestellt. Die pflegefreien Rasen-Reihengräber werden in die vorhandenen anonymen Urnen- und Sargbestattungsfelder integriert.
Kosten:
Außer der Beschaffung der Bodenplatten für 47 Sarg- und 20 Urnengräber
fallen keine zusätzlichen Kosten gegenüber den bisherigen anonymen
Grabstätten an (jährlich rd. 5.400 €).
Gebühr:
Die Gebühr beträgt 710,00 € für ein Urnengrab und 1.013 € für ein Sarggrab incl. Bodenplatte. Die mögliche Beschriftung der Bodenplatte wird von
den Angehörigen auf eigene Kosten beauftragt.
Nachfrage: Es wird davon ausgegangen, dass sich von den bisher insgesamt 60 anonymen Urnenbestattungsfällen etwa 20 Angehörige für ein pflegefreies
Rasengrab entscheiden werden.
Bgm.
Zust. Dez.
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II.
Baumgrab als Reihengrab
Die Urne wird am Fuß eines Baumes (im Wurzelbereich) beigesetzt. Pro Baum können 16
(selbstauflösende) Urnen beigesetzt werden. Auf der für Baumstandorte vorgesehenen
Fläche entlang des Bachlaufes können ca. 8 – 10 Bäume gepflanzt werden. Durch Herausrechnen der bisher nicht für Bestattungen zur Verfügung stehenden Fläche (ca. 1.000
qm) verringert sich der Grünanteil geringfügig auf 23,5 % (von bisher 23,95 %).
Baumgrab Friedhof Erftstadt
Standort entlang des Bachlaufes
Beschreibung:
Ähnlich dem Baumgrab auf dem Friedhof Erftstadt wird pro Baum (Deutsche Eichen mit
einem Mindeststammumfang von 30 – 35 cm) jeweils eine zentrale Stele (Rheinische
Grauwacke, allseits geschliffen, 30x30x180 cm) sowie eine kleine Ablagefläche (evt.
Pflaster) für Grabschmuck hergestellt. Statt der Anbringung von Namenstafeln soll die
Gravur direkt in die Natursteinstele erfolgen. Die Inschriften werden nach Ablauf der Ruhefrist nach 20 Jahren abgeschliffen; sie steht dann für weitere 20 Jahre als Gedenkstätte
zur Verfügung.
Kosten:
Für Stele und Baum sind incl. Bepflanzung Kosten von rd. 4.800 € anzusetzen. Bei einer Ruhefrist von 20 Jahren wird von einer 2-maligen „Belegung“ und einem jährlichen Bedarf von bis zu 2 neuen Baumgrabstätten
ausgegangen.
Gebühr:
Die Grabgebühr beträgt 687,50 €. Die mögliche Beschriftung der Stele wird
von den Angehörigen auf eigene Kosten beauftragt.
Nachfrage: Es wird vermutet, dass sich jährlich 20 Angehörige für ein Baumgrab entscheiden werden.
III.
Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten mit Pflegevertrag
Hierbei handelt es sich um Urnen-Reihengrabstätten mit Pflegeverpflichtung eines Friedhofsgärtners und Sicherstellung der Pflege während der gesamten Ruhezeit über eine
Treuhandstelle. Diese kleinen, individuell gestalteten Einheiten stellen eine kurzfristig
Bgm.
Zust. Dez.
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umsetzbare Alternative zu den großen und sehr aufwändig gestalteten Bestattungsgärten
dar.
Doppelgrabstätte für 16 Urnen
Mehrsteller (4-Stellen für 32 Urnen)
Beschreibung:
Aufgegebene Mehrsteller mit erhaltenswerten Grabsteinen werden als UrnenGemeinschaftsgrabstätte hergerichtet. Dadurch kann ein Schließen von „Bestandslücken“
erreicht werden. Die Namen können auf dem historischen Stein (evt. mittels einer zusätzlichen Tafel) angebracht werden. Die Bepflanzung mit Stauden oder Bodendeckern sowie
die Pflege erfolgt durch einen beauftragten Friedhofsgärtner.
In einer Doppelgrabstätte können 16 Urnen, - in größeren Mehrstellern entsprechend
mehr Urnen - beigesetzt werden.
Kosten:
Lt. vorliegendem Angebot betragen die Kosten für die Erstbepflanzung z.B.
mit immergrünen Bodendeckern und einer Neupflanzung nach 10 Jahren
sowie der laufenden gärtnerischen Pflege für die 20-jährige Ruhefrist für
eine 2-stellige Grabstätte rd. 13.400 €. Hinzu kommen die Kosten für das
Aufarbeiten des vorhandenen Grabsteins von rd. 1.100 €.
Gebühr:
Die Grabgebühren belaufen sich incl. Pflege während der gesamten Ruhezeit auf 1.324,00 € . Die mögliche Beschriftung des Grabsteins wird von
den Angehörigen auf eigene Kosten veranlasst..
Nachfrage: Weitere 20 Angehörige werden sich vermutlich für diese am ehesten der
traditionellen Grabform entsprechenden Beisetzungsform entscheiden.
Bei Bedarf ist längerfristig die Neuanlage von kleineren Gemeinschaftsgrabfeldern mit
zentralen Stelen/-Blumenablageflächen notwendig.
IV.
Pflegearme traditionelle Urnenreihen- und wahlgräber
Neben den neuen Grabarten besteht bereits seit 2004 die Möglichkeit, traditionelle Urnenreihen- und Urnenwahlgräber komplett mit einer Steinplatte abzudecken, so dass auch
diese Gräber eine für die Angehörigen weitestgehend pflegefreie und individuelle Alternative darstellen.
Folgende Grabarten/Bestattungsmöglichkeiten werden derzeit nicht eingeführt:
Bgm.
Zust. Dez.
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Urnenwände / Kolumbarien
Wegen des Gesamterscheinungsbildes des Südfriedhofes als naturnaher Waldfriedhof soll hier auf kompakte Urnenwände / Kolumbarien verzichtet werden.
Unabhängig vom Erscheinungsbild wird auch seitens mehrerer Friedhofsplaner von
der Einführung sog. Urnenwände und Stelen abgeraten. Bei ausreichendem Flächenbestand führt die Möglichkeit der oberirdischen Bestattung „übereinander“ zu
einer Verschärfung bestehender Flächenüberhänge.
Aschestreufeld
Die lose Verstreuung von Totenasche (die bisher nur in NRW zulässig ist und einer
schriftlichen Verfügung des Verstorbenen bedarf) soll aus Pietätsgründen nicht angeboten werden.
Friedwald
Der alte Friedhof Mühlenstraße ist als Friedhof entwidmet. Eine Reaktivierung bedarf eines formellen Verfahrens. Zudem würde eine weitere Friedhofsfläche geschaffen, die erhebliche zusätzliche Unterhaltungskosten verursacht.
Es erscheint auch fraglich, ob dieser Friedwald wegen seiner zentralen Lage und
unmittelbaren Nähe zur Bahntrasse angenommen würde.
Bestattungsgärten
Bestattungsgärten sind landschaftlich anspruchsvoll gestaltete Grabfelder und werden meist für Urnen- und Sargbestattungen als Wahlgräber angeboten. Sie stellen
einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Strukturen eines Friedhofes dar.
Ein Bestattungsgarten erfordert eine größere zusammenhängende Fläche, die als
Grabfeld für diesen Zweck reserviert und möglichst durch Bepflanzung auch optisch von den traditionellen Grabfeldern abgetrennt sein sollte. Für die Planung,
Gestaltung und die Pflege dieses Bestattungsgartens müssen leistungsfähige und
finanzstarke Kooperationspartner gewonnen werden. Die Einführung solcher Bestattungsgärten könnte zu einer weitgehenden Verdrängung der herkömmlichen
Wahlgräber führen.
Muslimisches Gräberfeld
Dabei handelt es sich um ein Sondergrabfeld für Personen islamischen Glaubens.
Nach dem islamischen Glauben dürfen Moslems nicht unter Nichtmoslems bestattet werden, so dass für die Anlage eine separat liegende Fläche bereitgestellt werden muss, auf der noch nie bestattet wurde. Die Ausrichtung der Grabstätten ist so
zu wählen, dass die Gesichter der Verstorbenen nach Mekka weisen. Die Bestattung erfolgt ohne Sarg. Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen und ein Raum für
die rituelle Waschung bereitzustellen.
In der angekündigten Novellierung des Bestattungsgesetzes soll es gemeinnützigen Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinen ermöglicht werden, eigene
Friedhöfe zu betreiben und nach ihrem Brauchtum ausgerichtete Bestattungen im
eigenen Namen anzubieten.
Daher sollte zunächst eine evt. Gesetzesänderung abgewartet werden.
Bgm.
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Beigefügt ist die Kalkulation der Grabnutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der neuen Grabarten) und die Kalkulation der Beerdigungsgebühren sowie ein aktueller Gebührenvergleich mit den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis.
Die entsprechenden Satzungsänderungen erfolgen durch separate Vorlage.
Anlage(n):
(1) Bestattungsstatistik
(2) Gebührenkalkulation
(3) Kalkulation Grabgebühren
(4) Kalkulation Beerdigungsgebühren
(5) Gebührenvergleich
Bgm.
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