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Vorlage (Friedhofskonzept und Gebührenkalkulation - HA 27.08.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
197 kB
Datum
18.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:57
Aktualisiert
04.04.13, 18:46
Vorlage (Friedhofskonzept und Gebührenkalkulation
- HA 27.08.2012) Vorlage (Friedhofskonzept und Gebührenkalkulation
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/SB I 04.02.2013 32/2013 (37/2012) Betreff Friedhofskonzept und Gebührenkalkulation - HA 27.08.2012 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den ergänzenden Bericht des Bürgermeisters und die Gebührenkalkulation zum Friedhofskonzept zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung des Hauptausschusses am 27.08.2012 wurde das Friedhofskonzept vorgestellt und über die darin vorgeschlagene Einführung neuer Grabarten diskutiert, eine Entscheidung jedoch zurückgestellt. Zu den in der Sitzung vorgetragenen Anregungen wird nachfolgend Stellung genommen. Zudem wird als Anlage eine Gebührenneukalkulation vorgelegt und deren Ergebnis mit den aktuellen Friedhofsgebühren in den Nachbarkommunen verglichen. Zunächst kann aber festgestellt werden, dass sich der befürchtete dauerhafte Rückgang der Beerdigungszahlen durch die aktuelle Entwicklung in 2012 (siehe ergänzte Bestattungsstatistik –Anlage 1) derzeit nicht bestätigt. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf, um der gestiegenen Nachfrage nach pflegefreien und naturnahen Grabarten durch ein entsprechendes Angebot Rechnung tragen zu können. Nicht zuletzt ist eine Anpassung der Friedhofsgebühren an die gestiegenen Kosten und Berücksichtigung der neuen Grabarten zur langfristigen Verringerung des Defizits unaufschiebbar. Daher sollten in einem ersten Schritt zunächst die Grabarten eingeführt werden,  die kurzfristig umgesetzt werden können,  keine wesentlichen strukturellen Änderungen mit sich bringen und  über die in der Sitzung am 27.08.2012 bereits weitestgehend Konsens erzielt werden konnte. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 32/2013 Die Gebührenkalkulation (Anlage 2) berücksichtigt daher die Einführung der im Friedhofskonzept vorgeschlagenen neuen Grabarten, die nachfolgend nochmals aufgeführt und näher beschrieben werden. Im Ergebnis des Gebührenvergleichs (Anlage 3) liegt Brühl trotz merklicher Erhöhung der Grabnutzungsgebühren beim Gebührenvergleich mit den Nachbarkommunen im kreisweiten Durchschnitt. Friedhofskonzept - Südfriedhof Ziel ist die Attraktivitätssteigerung und Erweiterung des bestehenden Angebotes um neue pflegefreie Grabarten, jedoch unter Beibehaltung des Charakters als naturnaher Waldfriedhof. I. Pflegefreie Rasengrabstätten Die pflegefreien, halbanonymen Rasen-Reihengräber sollen die gänzlich anonymen Urnen- und Sargbestattungen ersetzen. Das Gräberfeld wird durch das Verlegen der Bodenplatten optisch aufgewertet . Die Platten werden bodenbündig verlegt, so dass die Pflege des Gräberfeldes nicht beeinträchtigt wird. Rasen-Sarggräber Friedhof Düren Beschreibung: Die Rasengrabstätten (für Erd- und Urnenbestattungen) werden der Reihe nach belegt. Es handelt sich um eine Rasenfläche, auf der die Lage der einzelnen Grabstellen zu erkennen sein wird. An der Beisetzung können die Angehörigen teilnehmen. Die bodenbündige Bodenplatte (60 cm x 40 cm) kann individuell beschriftet werden. Die Ablage von Grabschmuck auf der Platte wird zur Pflegevereinfachung nicht zugelassen; hierfür werden zentrale Ablageflächen zur Verfügung gestellt. Die pflegefreien Rasen-Reihengräber werden in die vorhandenen anonymen Urnen- und Sargbestattungsfelder integriert. Kosten: Außer der Beschaffung der Bodenplatten für 47 Sarg- und 20 Urnengräber fallen keine zusätzlichen Kosten gegenüber den bisherigen anonymen Grabstätten an (jährlich rd. 5.400 €). Gebühr: Die Gebühr beträgt 710,00 € für ein Urnengrab und 1.013 € für ein Sarggrab incl. Bodenplatte. Die mögliche Beschriftung der Bodenplatte wird von den Angehörigen auf eigene Kosten beauftragt. Nachfrage: Es wird davon ausgegangen, dass sich von den bisher insgesamt 60 anonymen Urnenbestattungsfällen etwa 20 Angehörige für ein pflegefreies Rasengrab entscheiden werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 32/2013 II. Baumgrab als Reihengrab Die Urne wird am Fuß eines Baumes (im Wurzelbereich) beigesetzt. Pro Baum können 16 (selbstauflösende) Urnen beigesetzt werden. Auf der für Baumstandorte vorgesehenen Fläche entlang des Bachlaufes können ca. 8 – 10 Bäume gepflanzt werden. Durch Herausrechnen der bisher nicht für Bestattungen zur Verfügung stehenden Fläche (ca. 1.000 qm) verringert sich der Grünanteil geringfügig auf 23,5 % (von bisher 23,95 %). Baumgrab Friedhof Erftstadt Standort entlang des Bachlaufes Beschreibung: Ähnlich dem Baumgrab auf dem Friedhof Erftstadt wird pro Baum (Deutsche Eichen mit einem Mindeststammumfang von 30 – 35 cm) jeweils eine zentrale Stele (Rheinische Grauwacke, allseits geschliffen, 30x30x180 cm) sowie eine kleine Ablagefläche (evt. Pflaster) für Grabschmuck hergestellt. Statt der Anbringung von Namenstafeln soll die Gravur direkt in die Natursteinstele erfolgen. Die Inschriften werden nach Ablauf der Ruhefrist nach 20 Jahren abgeschliffen; sie steht dann für weitere 20 Jahre als Gedenkstätte zur Verfügung. Kosten: Für Stele und Baum sind incl. Bepflanzung Kosten von rd. 4.800 € anzusetzen. Bei einer Ruhefrist von 20 Jahren wird von einer 2-maligen „Belegung“ und einem jährlichen Bedarf von bis zu 2 neuen Baumgrabstätten ausgegangen. Gebühr: Die Grabgebühr beträgt 687,50 €. Die mögliche Beschriftung der Stele wird von den Angehörigen auf eigene Kosten beauftragt. Nachfrage: Es wird vermutet, dass sich jährlich 20 Angehörige für ein Baumgrab entscheiden werden. III. Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten mit Pflegevertrag Hierbei handelt es sich um Urnen-Reihengrabstätten mit Pflegeverpflichtung eines Friedhofsgärtners und Sicherstellung der Pflege während der gesamten Ruhezeit über eine Treuhandstelle. Diese kleinen, individuell gestalteten Einheiten stellen eine kurzfristig Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 32/2013 umsetzbare Alternative zu den großen und sehr aufwändig gestalteten Bestattungsgärten dar. Doppelgrabstätte für 16 Urnen Mehrsteller (4-Stellen für 32 Urnen) Beschreibung: Aufgegebene Mehrsteller mit erhaltenswerten Grabsteinen werden als UrnenGemeinschaftsgrabstätte hergerichtet. Dadurch kann ein Schließen von „Bestandslücken“ erreicht werden. Die Namen können auf dem historischen Stein (evt. mittels einer zusätzlichen Tafel) angebracht werden. Die Bepflanzung mit Stauden oder Bodendeckern sowie die Pflege erfolgt durch einen beauftragten Friedhofsgärtner. In einer Doppelgrabstätte können 16 Urnen, - in größeren Mehrstellern entsprechend mehr Urnen - beigesetzt werden. Kosten: Lt. vorliegendem Angebot betragen die Kosten für die Erstbepflanzung z.B. mit immergrünen Bodendeckern und einer Neupflanzung nach 10 Jahren sowie der laufenden gärtnerischen Pflege für die 20-jährige Ruhefrist für eine 2-stellige Grabstätte rd. 13.400 €. Hinzu kommen die Kosten für das Aufarbeiten des vorhandenen Grabsteins von rd. 1.100 €. Gebühr: Die Grabgebühren belaufen sich incl. Pflege während der gesamten Ruhezeit auf 1.324,00 € . Die mögliche Beschriftung des Grabsteins wird von den Angehörigen auf eigene Kosten veranlasst.. Nachfrage: Weitere 20 Angehörige werden sich vermutlich für diese am ehesten der traditionellen Grabform entsprechenden Beisetzungsform entscheiden. Bei Bedarf ist längerfristig die Neuanlage von kleineren Gemeinschaftsgrabfeldern mit zentralen Stelen/-Blumenablageflächen notwendig. IV. Pflegearme traditionelle Urnenreihen- und wahlgräber Neben den neuen Grabarten besteht bereits seit 2004 die Möglichkeit, traditionelle Urnenreihen- und Urnenwahlgräber komplett mit einer Steinplatte abzudecken, so dass auch diese Gräber eine für die Angehörigen weitestgehend pflegefreie und individuelle Alternative darstellen. Folgende Grabarten/Bestattungsmöglichkeiten werden derzeit nicht eingeführt: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 32/2013  Urnenwände / Kolumbarien Wegen des Gesamterscheinungsbildes des Südfriedhofes als naturnaher Waldfriedhof soll hier auf kompakte Urnenwände / Kolumbarien verzichtet werden. Unabhängig vom Erscheinungsbild wird auch seitens mehrerer Friedhofsplaner von der Einführung sog. Urnenwände und Stelen abgeraten. Bei ausreichendem Flächenbestand führt die Möglichkeit der oberirdischen Bestattung „übereinander“ zu einer Verschärfung bestehender Flächenüberhänge.  Aschestreufeld Die lose Verstreuung von Totenasche (die bisher nur in NRW zulässig ist und einer schriftlichen Verfügung des Verstorbenen bedarf) soll aus Pietätsgründen nicht angeboten werden.  Friedwald Der alte Friedhof Mühlenstraße ist als Friedhof entwidmet. Eine Reaktivierung bedarf eines formellen Verfahrens. Zudem würde eine weitere Friedhofsfläche geschaffen, die erhebliche zusätzliche Unterhaltungskosten verursacht. Es erscheint auch fraglich, ob dieser Friedwald wegen seiner zentralen Lage und unmittelbaren Nähe zur Bahntrasse angenommen würde.  Bestattungsgärten Bestattungsgärten sind landschaftlich anspruchsvoll gestaltete Grabfelder und werden meist für Urnen- und Sargbestattungen als Wahlgräber angeboten. Sie stellen einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Strukturen eines Friedhofes dar. Ein Bestattungsgarten erfordert eine größere zusammenhängende Fläche, die als Grabfeld für diesen Zweck reserviert und möglichst durch Bepflanzung auch optisch von den traditionellen Grabfeldern abgetrennt sein sollte. Für die Planung, Gestaltung und die Pflege dieses Bestattungsgartens müssen leistungsfähige und finanzstarke Kooperationspartner gewonnen werden. Die Einführung solcher Bestattungsgärten könnte zu einer weitgehenden Verdrängung der herkömmlichen Wahlgräber führen.  Muslimisches Gräberfeld Dabei handelt es sich um ein Sondergrabfeld für Personen islamischen Glaubens. Nach dem islamischen Glauben dürfen Moslems nicht unter Nichtmoslems bestattet werden, so dass für die Anlage eine separat liegende Fläche bereitgestellt werden muss, auf der noch nie bestattet wurde. Die Ausrichtung der Grabstätten ist so zu wählen, dass die Gesichter der Verstorbenen nach Mekka weisen. Die Bestattung erfolgt ohne Sarg. Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen und ein Raum für die rituelle Waschung bereitzustellen. In der angekündigten Novellierung des Bestattungsgesetzes soll es gemeinnützigen Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinen ermöglicht werden, eigene Friedhöfe zu betreiben und nach ihrem Brauchtum ausgerichtete Bestattungen im eigenen Namen anzubieten. Daher sollte zunächst eine evt. Gesetzesänderung abgewartet werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 6 – Drucksache 32/2013 Beigefügt ist die Kalkulation der Grabnutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der neuen Grabarten) und die Kalkulation der Beerdigungsgebühren sowie ein aktueller Gebührenvergleich mit den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. Die entsprechenden Satzungsänderungen erfolgen durch separate Vorlage. Anlage(n): (1) Bestattungsstatistik (2) Gebührenkalkulation (3) Kalkulation Grabgebühren (4) Kalkulation Beerdigungsgebühren (5) Gebührenvergleich Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14