Daten
Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
18.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:54
Aktualisiert
14.03.13, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 23 10
06.03.2013
105/2013
Betreff
Gebührenkalkulationen
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt die als Anlage beigefügten Gebührenkalkulationen für die
Bereiche
-
Abwasserbeseitigung (Anlage 1)
Abfallbeseitigung (Anlage 2a und 2b)
Straßenreinigung (Anlage 3)
Rettungsdienst (Anlage 4)
zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird auf die Vorlage 32/2013 (HA 18.02.2013)
verwiesen.
Allgemeines:
Zwischen der Darstellung der Gebührenhaushalte im Haushaltsplan und der Gebührenkalkulation bestehen wegen des unterschiedlichen Rechnungsstoffes im Regelfall immer
Differenzen. Der Haushalt weist nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften Aufwendungen und Erträge aus; den Gebührenkalkulationen liegen Kosten und Erlöse zugrunde.
Der wesentlichste Unterschied besteht darin, dass der Kostenbegriff auch kalkulatorische
Kosten beinhaltet. Während im Haushalt nur die tatsächlichen Zinsaufwendungen ausgewiesen werden dürfen, die aber nicht in den Teilergebnisplänen der Gebührenhaushalte
sondern zentral im Teilergebnisplan 61 veranschlagt sind, fließen in die Gebührenkalkulation kalkulatorische Zinsen von 5% bzw. 6% ein. In den Haushalt dürfen nur die Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Aufwand eingestellt werden; die
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Drucksache 105/2013
Abschreibungen für die Gebührenkalkulationen können nach Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt werden.
Dies kann dazu führen, dass die Darstellung im Haushalt einen Überschuss ausweist, die
Gebührenkalkulation aber ausgeglichen ist oder sogar ein Defizit ergibt.
Zu den einzelnen Gebührenkalkulationen:
Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 1.1.2010 erhöht, wobei die Gebühr für die
Oberflächenentwässerung von 0,71 € auf 0,78 €/qm befestigter Fläche und die Gebühr
für die Ableitung des Schmutzwassers von 2,90 € auf 3,19 €/cbm Frischwasserbezug
angehoben wurde.
-
Abfallbeseitigungsgebühren
Diese Gebühren wurden zuletzt zum 1.1.2007 erhöht. Es ergaben sich folgende Gebührensätze (für eine 14-tägige Leerung):
Behälterart
(ohne Angabe =
Restmüll)
70 ltr. (Sack)
80 ltr.
120 ltr.
240 ltr.
770 ltr.
1.100 ltr.
2.500 ltr.
5.000 ltr.
Bio 120 ltr.
Bio 240 ltr.
Gebühr bis
31.12.2006
Gebühr ab
01.01.2007
4,00 €
111,00 €
166,00 €
332,00 €
1.065,00 €
1.522,00 €
3.460,00 €
6.918,00 €
30,00 €
60,00 €
4,00 €
116,00 €
174,00 €
348,00 €
1.118,00 €
1.589,00 €
3.632,00 €
7.264,00 €
37,50 €
75,00 €
Straßenreinigungsgebühren
Eine Gebührenanpassung erfolgte zum 1.1.2003. Die Gebührensätze wurden seinerzeit von 2,85 € auf 2,62 € für Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen und von
12,22 € auf 11,66 € für Fußgängergeschäftsstraßen gesenkt.
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Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung
Die Gebühren wurden zuletzt zum 21.05.2010, 12.08.2011 und 01.03.2012 wie folgt
angepasst.
Einsatz
Krankentransportwagen
Rettungswagen
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzt
Gebühr ab
21.05.2010
155,00 €
265,00 €
174,00 €
126,00 €
Gebühr ab
12.08.2011
165,00 €
294,00 €
195,00 €
Anlage(n):
(1) Kalkulation Abwasser
(2) Kalkulation Abfall 2013
(3) Kalkulation Abfall 2014
(4) Kalkulation Straßenreinigung
(5) Kalkulation Rettungsdienst
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Gebühr ab
01.03.2012
340,00 €