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Vorlage (Gebührenkalkulationen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
18.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:54
Aktualisiert
14.03.13, 18:54
Vorlage (Gebührenkalkulationen) Vorlage (Gebührenkalkulationen) Vorlage (Gebührenkalkulationen)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 23 10 06.03.2013 105/2013 Betreff Gebührenkalkulationen Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt die als Anlage beigefügten Gebührenkalkulationen für die Bereiche - Abwasserbeseitigung (Anlage 1) Abfallbeseitigung (Anlage 2a und 2b) Straßenreinigung (Anlage 3) Rettungsdienst (Anlage 4) zur Kenntnis. Erläuterungen: Zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird auf die Vorlage 32/2013 (HA 18.02.2013) verwiesen. Allgemeines: Zwischen der Darstellung der Gebührenhaushalte im Haushaltsplan und der Gebührenkalkulation bestehen wegen des unterschiedlichen Rechnungsstoffes im Regelfall immer Differenzen. Der Haushalt weist nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften Aufwendungen und Erträge aus; den Gebührenkalkulationen liegen Kosten und Erlöse zugrunde. Der wesentlichste Unterschied besteht darin, dass der Kostenbegriff auch kalkulatorische Kosten beinhaltet. Während im Haushalt nur die tatsächlichen Zinsaufwendungen ausgewiesen werden dürfen, die aber nicht in den Teilergebnisplänen der Gebührenhaushalte sondern zentral im Teilergebnisplan 61 veranschlagt sind, fließen in die Gebührenkalkulation kalkulatorische Zinsen von 5% bzw. 6% ein. In den Haushalt dürfen nur die Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Aufwand eingestellt werden; die Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 105/2013 Abschreibungen für die Gebührenkalkulationen können nach Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt werden. Dies kann dazu führen, dass die Darstellung im Haushalt einen Überschuss ausweist, die Gebührenkalkulation aber ausgeglichen ist oder sogar ein Defizit ergibt. Zu den einzelnen Gebührenkalkulationen:  Gebühren für die Abwasserbeseitigung Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 1.1.2010 erhöht, wobei die Gebühr für die Oberflächenentwässerung von 0,71 € auf 0,78 €/qm befestigter Fläche und die Gebühr für die Ableitung des Schmutzwassers von 2,90 € auf 3,19 €/cbm Frischwasserbezug angehoben wurde. - Abfallbeseitigungsgebühren Diese Gebühren wurden zuletzt zum 1.1.2007 erhöht. Es ergaben sich folgende Gebührensätze (für eine 14-tägige Leerung): Behälterart (ohne Angabe = Restmüll) 70 ltr. (Sack) 80 ltr. 120 ltr. 240 ltr. 770 ltr. 1.100 ltr. 2.500 ltr. 5.000 ltr. Bio 120 ltr. Bio 240 ltr. Gebühr bis 31.12.2006 Gebühr ab 01.01.2007 4,00 € 111,00 € 166,00 € 332,00 € 1.065,00 € 1.522,00 € 3.460,00 € 6.918,00 € 30,00 € 60,00 € 4,00 € 116,00 € 174,00 € 348,00 € 1.118,00 € 1.589,00 € 3.632,00 € 7.264,00 € 37,50 € 75,00 €  Straßenreinigungsgebühren Eine Gebührenanpassung erfolgte zum 1.1.2003. Die Gebührensätze wurden seinerzeit von 2,85 € auf 2,62 € für Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen und von 12,22 € auf 11,66 € für Fußgängergeschäftsstraßen gesenkt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 105/2013  Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung Die Gebühren wurden zuletzt zum 21.05.2010, 12.08.2011 und 01.03.2012 wie folgt angepasst. Einsatz Krankentransportwagen Rettungswagen Notarzteinsatzfahrzeug Notarzt Gebühr ab 21.05.2010 155,00 € 265,00 € 174,00 € 126,00 € Gebühr ab 12.08.2011 165,00 € 294,00 € 195,00 € Anlage(n): (1) Kalkulation Abwasser (2) Kalkulation Abfall 2013 (3) Kalkulation Abfall 2014 (4) Kalkulation Straßenreinigung (5) Kalkulation Rettungsdienst Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Gebühr ab 01.03.2012 340,00 €