Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
31.10.12, 19:10
Aktualisiert
31.10.12, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 57 10 Jü
08.10.2012
111/2012
()
Betreff
Bürgschaftsübernahme Darlehen Stadtwerke Brühl GmbH
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister Michael Kreuzberg und Ratsherr Hosmann (CDU) beschließen im Wege der
Dringlichkeit, gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft von
2.400.000 € (80% der Darlehenssumme) zugunsten der Stadtwerke Brühl für ein bei der Deutsche
Kreditbank (DKB) aufzunehmendes Bankendarlehen von 3.000.000 €.
Erläuterungen:
Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2012 ist für 2012 eine Darlehensaufnahme von 7,8 Mio € vorgesehen. Die Aufnahme soll im November 2012 erfolgen und dient zur Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke vorgesehenen Investitionen.
Dieses Darlehen soll von der Stadt verbürgt werden, um entsprechend günstigere Zinskonditionen
zu erhalten. Vor verbürgter Darlehensaufnahme muss der DKB die vom Rat beschlossene und
von der Kommunalaufsicht gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigte Übernahme der Bürgschaft
per Bürgschaftserklärung vorgelegt werden.
Mit Stand 31.12.11 bestehen die in der Anlage dargestellten Bürgschaftsverpflichtungen.
Für die Übernahme der Bürgschaft wird von den Stadtwerken ein einmaliges Entgelt von 0,5% der
Bürgschaftssumme (max. 25.000 €) bei Übernahme und ein laufendes Entgelt von jährlich 0,5%
des jeweiligen Restkapitals zum 31.12. des Jahres erhoben.
Die Zulässigkeit nach EU-Beihilferecht wurde überprüft und als zulässig erachtet, wenn die verbürgte Summe im Verhältnis zum Gesamtdarlehen 80 % nicht überschreitet und eine angemessene Bürgschaftsprovision vereinbart ist.
Als Anlage ist der Entwurf einer Bürgschaftserklärung beigefügt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 111/2012
Anlage(n):
(1) Übersicht Bürgschaften
(2) Bürgschaftserklärung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14