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Vorlage (Bürgschaftsübernahme Darlehen Stadtwerke Brühl GmbH)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
31.10.12, 19:10
Aktualisiert
31.10.12, 19:10
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 57 10 Jü 08.10.2012 111/2012 () Betreff Bürgschaftsübernahme Darlehen Stadtwerke Brühl GmbH Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Bürgermeister Michael Kreuzberg und Ratsherr Hosmann (CDU) beschließen im Wege der Dringlichkeit, gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft von 2.400.000 € (80% der Darlehenssumme) zugunsten der Stadtwerke Brühl für ein bei der Deutsche Kreditbank (DKB) aufzunehmendes Bankendarlehen von 3.000.000 €. Erläuterungen: Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2012 ist für 2012 eine Darlehensaufnahme von 7,8 Mio € vorgesehen. Die Aufnahme soll im November 2012 erfolgen und dient zur Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke vorgesehenen Investitionen. Dieses Darlehen soll von der Stadt verbürgt werden, um entsprechend günstigere Zinskonditionen zu erhalten. Vor verbürgter Darlehensaufnahme muss der DKB die vom Rat beschlossene und von der Kommunalaufsicht gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigte Übernahme der Bürgschaft per Bürgschaftserklärung vorgelegt werden. Mit Stand 31.12.11 bestehen die in der Anlage dargestellten Bürgschaftsverpflichtungen. Für die Übernahme der Bürgschaft wird von den Stadtwerken ein einmaliges Entgelt von 0,5% der Bürgschaftssumme (max. 25.000 €) bei Übernahme und ein laufendes Entgelt von jährlich 0,5% des jeweiligen Restkapitals zum 31.12. des Jahres erhoben. Die Zulässigkeit nach EU-Beihilferecht wurde überprüft und als zulässig erachtet, wenn die verbürgte Summe im Verhältnis zum Gesamtdarlehen 80 % nicht überschreitet und eine angemessene Bürgschaftsprovision vereinbart ist. Als Anlage ist der Entwurf einer Bürgschaftserklärung beigefügt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 111/2012 Anlage(n): (1) Übersicht Bürgschaften (2) Bürgschaftserklärung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14