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Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Konzernabschluss 2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
31.10.12, 19:10
Aktualisiert
31.10.12, 19:10
Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Konzernabschluss 2011) Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Konzernabschluss 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/SB 20 26 15 15.10.2012 121/2012 (39/11) Betreff Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Konzernabschluss 2011 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss herbeizuführen: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 wird in der vorgelegten Form gebilligt. Erläuterungen: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Köln, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor. Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 31.08.2012 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Wir haben den von der Stadtwerke Brühl GmbH, Brühl aufgestellten Konzernabschluss –bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 121/2012 Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Der Aufsichtsrat hat einstimmig in seiner Sitzung vom 24.09.2012 den Konzernabschluss zum 31.12.2011 geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Da die Offenlegung des Konzernabschlusses 2011 der Stadtwerke Brühl GmbH im Bundesanzeiger gem. § 325 HGB spätestens bis zum 31.12.2012 zu erfolgen hat, wäre eine Beauftragung des Gesellschaftervertreters erst in der Ratssitzung am 10.12.2012 und anschließender Einberufung der Gesellschafterversammlung möglicherweise verspätet. Es empfiehlt sich daher vorsorglich eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss. Anlage(n): (1) Konzernabschluss 2011 (Bilanz, GuV, Anhang, Konzernlagebericht) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14