Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
31.10.12, 19:10
Aktualisiert
31.10.12, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
I/SB
20 26 15
15.10.2012
121/2012
(39/11)
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Konzernabschluss 2011
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.
1 Satz 1 GO NW den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss herbeizuführen:
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011
wird in der vorgelegten Form gebilligt.
Erläuterungen:
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 ist von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Köln, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 31.08.2012 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den von der Stadtwerke Brühl GmbH, Brühl aufgestellten Konzernabschluss –bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von
Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 121/2012
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss
und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Aufsichtsrat hat einstimmig in seiner Sitzung vom 24.09.2012 den Konzernabschluss
zum 31.12.2011 geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Da die Offenlegung des Konzernabschlusses 2011 der Stadtwerke Brühl GmbH im Bundesanzeiger gem. § 325 HGB spätestens bis zum 31.12.2012 zu erfolgen hat, wäre eine
Beauftragung des Gesellschaftervertreters erst in der Ratssitzung am 10.12.2012 und anschließender Einberufung der Gesellschafterversammlung möglicherweise verspätet. Es
empfiehlt sich daher vorsorglich eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss.
Anlage(n):
(1) Konzernabschluss 2011 (Bilanz, GuV, Anhang, Konzernlagebericht)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14