Daten
Kommune
Brühl
Größe
204 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
06.11.12, 20:24
Aktualisiert
06.11.12, 20:24
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Konzept „Aktiv gegen Wohnungslosigkeit“
I. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Stadt Brühl in Sachen Wohnungslosigkeit ist
insbesondere das Ordnungsbehördengesetz NRW:
§ 1 Aufgaben der Ordnungsbehörden
(1) Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung abzuwenden (Gefahrenabwehr) ….
(2) ….
§ 14
(1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen
Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwenden.
(2) …
Bei der Stadt Brühl steht jedoch weniger der „Eingriffsgedanke“ des Ordnungsrechtes im
Vordergrund, vielmehr wird Wohnungslosigkeit in ihrer komplexen Struktur verstanden und mit
Hilfeangeboten und sozialpädagogischer Begleitung sowie durch die Bereitstellung von
Unterkünften beseitigt.
II. Handlungsfelder
1. Präventive Obdachlosenarbeit
Oberstes Ziel ist es, Wohnungslosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen. Die Stadt Brühl wird
vom Amtsgericht über anstehende Räumungsklagen informiert. Die städtische Sozialarbeiterin wird
tätig, um diese Fälle drohender Obdachlosigkeit abzuwenden.
Zielgruppe:
Ziel:
Von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen / Familien
In möglichst vielen Fällen die Übernahme in den Obdachlosenbereich vermeiden.
Eingegangene Mitteilungen des Amtsgerichtes Brühl über eingeleitete Räumungsklagen
Zahl der Fälle 2007: 37
davon Gebausie / Baugenossenschaft:
13
davon private Gesellschaften / Vermieter: 24
Zahl der Fälle 2008: 40
davon Gebausie / Baugenossenschaft:
11
davon private Gesellschaften / Vermieter: 29
Inwieweit die dargestellten Fallzahlen komplett sind, kann nicht gesagt werden. Durch die
Einführung des Zweiten Buches (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
) ist das Amtsgericht verpflichtet, die Mitteilungen auch an die ARGE Rhein-Erft zu machen.
Fraglich ist, ob wir in allen Fällen die Mitteilung bekommen, also auch in den Fällen, wo klar ist,
dass die ARGE zuständig ist. Um nicht von Räumungsterminen, die wir vorher nicht kannten,
überrascht zu werden, haben wir beim Amtsgericht darum gebeten, uns über alle eingehenden
Klageverfahren zu informieren.
In wie vielen Fällen die Obdachlosigkeit vermieden werden kann, ist bezogen auf alle
Klageverfahren nicht zu sagen. Nicht alle Beklagten melden sich auf unser Anschreiben hin bei der
zuständigen Sozialarbeiterin. Nicht immer ist der Mietrückstand die (alleinige) Begründung für die
Räumungsklage, so dass wir die Klage und ein ggf. ergehendes Räumungsurteil nicht abwenden
können. In vielen Fällen finden die Beklagten während des Klageverfahrens oder zumindest vor
dem Räumungstermin selbst eine andere Wohnung.
1
Soweit der Fall nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII –
Sozialhilfe) zu bearbeiten ist, bietet § 34 SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen – die
Möglichkeit, Mietschulden zu übernehmen, wenn dadurch die Wohnung auf Dauer erhalten werden
kann.
Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 34 SGB XII
Zahl der Fälle 2007: 8
davon bewilligt:
6
=
75 %
Zahl der Fälle 2008: 2
davon bewilligt:
2
= 100 %
Zielgruppe:
Ziel:
Von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen / Familien
In möglichst vielen Fällen die Übernahme in den Obdachlosenbereich vermeiden.
Die überwiegenden Fallzahlen fallen im Geltungsbereich des SGB II an. Fallzahlen der ARGE
Rhein – Erft, Geschäftsstelle Brühl, liegen nicht vor.
Durch Gerichtsvollzieher anberaumte Räumungstermine
Zahl der Fälle 2007: 46
davon Übernahme in Lupinenweg:
Zahl der Fälle 2008: 30
davon Übernahme in Lupinenweg:
3
0
=
=
6,5 %
0%
In diesem Verfahrensstand besteht für die Stadt Brühl und den Sozialhilfeträger keine Möglichkeit
mehr, die Obdachlosigkeit abzuwenden. Die Zahlen zeigen jedoch, dass nur in einem sehr geringen
Maße betroffene Personen und Familien in die städtischen Obdachlosenunterkünfte zu
übernehmen sind, weil zum Räumungstermin keine alternative Wohnung zur Verfügung steht.
2. Unterkünfte zur Unterbringung von obdachlosen Personen / Familien
Um ihrer gesetzlichen Verpflichtung (siehe I.) nachzukommen, hält die Stadt Brühl
Obdachlosenunterkünfte vor. Die Häuserreihen am Lupinenweg mit den Hausnummer 1 - 49
werden seit ca. 1964 als solche genutzt. Sie stellen inzwischen den Kern der städtischen
Wohnungslosenunterbringung mit max. 114 Plätzen bei einer Wohnfläche von 1.556,10 qm dar.
Zielgruppe:
Ziel:
Kennzahl:
obdachlose Personen / Familien
eine der Obdachlosigkeit angemessene Wohnraumversorgung
Wohnfläche qm pro Kopf ( bei max. Auslastung 14 qm / Person )
3. Sanierungsarbeiten an den Unterkünften
Bis vor 15 Jahren waren die Unterkünfte am Lupinenweg unterhalb des Wohnstandards
einzuordnen. Die Wohnungen hatten Einzelöfen, in vielen Bereichen wurde Schimmelbefall
festgestellt. Seither wurden fortlaufend Sanierungsarbeiten an den Häuserreihen vorgenommen.
Dazu zählt auch die Schaffung von Einzelzimmern durch Umbaumaßnahmen, komplette
Innensanierung (Elektro + Installation), Einbau von Heizungsanlagen sowie Dämmung von Dachund Außenflächen. Die Unterkünfte sollen in etwa den Standard des sozialen Wohnungsbaus
erfüllen. Jährlich steht ein Betrag von ca. 80.000 EUR zur Verfügung, mit den Mitteln des
Konjunkturpakets II werden zusätzliche Mittel zur energetischen Sanierung bereitgestellt.
Durch die Verbesserung der Wohnverhältnisse wurde eine deutliche Verhaltensänderung bei den
BewohnerInnen
bewirkt.
Vorsätzliche
und
großräumige
Sachbeschädigungen
und
Verschmutzungen, die insbesondere nach außen sichtbar sind, finden seltener statt als in früheren
Jahren.
Zielgruppe:
Ziel:
BewohnerInnen und AnwohnerInnen
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
Die Sanierungsarbeiten wurden letztendlich auch unter dem Aspekt der Kostensenkung begonnen.
Insbesondere die laufenden Kosten für Instandhaltung, z.B. zur Schimmelbeseitigung, sowie die
Betriebskosten, die über die erhobenen Benutzungsgebühren nur teilweise refinanziert werden,
waren immens.
2
Ziel:
Kennzahl:
Kostendeckung
Steigerung des Kostendeckungsgrades
4. Beratungs- und Betreuungsstelle SKFM
Die Betreuungsstelle besteht seit dem 01.01.1996 vor Ort, besetzt zunächst mit einer Vollzeitstelle
(bis 31.05.2007), und im Anschluss mit einer Halbtagsstelle (seit 01.06.2007) besetzt. Die Sachund Personalkosten belaufen sich hierfür bis einschl. 2008 auf insgesamt mehr als 600.000 €. Die
Betreuungsstelle wurde bewusst auf einen freien Träger übertragen, da dieser zwar im Auftrag der
Stadt, aber unabhängig von ihr aus der Perspektive der Betroffenen arbeiten kann.
Die Kernpunkte der Konzeption umfassen:
Aufenthalt und Begegnung in der Tagesstätte (auch: Nutzung von Waschmaschine und
Trockner)
Beratung und Unterstützung (Wohnen, Arbeit, Existenzsicherung, Verschuldung,
Gesundheit und Alltagsbewältigung)
Kleiderausgabe, 2x wöchentlich Frühstück, 1x wöchentlich Essen, Lebensmittelausgabe
Aufsuchende Arbeit
Freizeitgestaltung
Zielgruppen: vorrangig Einzelpersonen, Familien, Kinder und Jugendliche
5. Ordnungspartnerschaften / Polizei
Zwischen der Abteilung Soziales, die für die Unterbringung der obdachlosen Personen und die
Verwaltung der Unterkünfte zuständig ist, sowie der Polizei und dem Ordnungsamt findet
regelmäßig ein sich ergänzender Austausch statt. Die Ordnungspartnerschaften zwischen
Ordnungsamt und Polizei besuchen die Unterkünfte im Rahmen ihrer gemeinsamen Ortstermine
regelmäßig. In den Jahren 2007 und 2008 fanden jeweils 11 Begehungen statt.
Zielgruppe:
Ziel:
BewohnerInnen und AnwohnerInnen
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
6. Hausmeister
Der städtische Hausmeister verbringt täglich einen Großteil seiner Arbeitszeit vor Ort und sucht
regelmäßig das persönliche Gespräch mit den Bewohnern und Bewohnerinnen. Zudem steht er den
AnwohnerInnen und Frau Petzold (Beratungs- und Betreuungsstelle SKFM) als Ansprechpartner
der Stadt zur Verfügung.
Zielgruppe:
Ziel:
BewohnerInnen, AnwohnerInnen, Frau Petzold
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
7. Städtische Mitarbeiter
Innerhalb der Abteilung Soziales sind 2 Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von jeweils fast 50%
für die Unterbringung der obdachlosen Personen sowie die Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte
zuständig. In diesem, Zusammenhang suchen die Kollegen in regelmäßigen Abständen (mind. 1 x
die Woche) die BewohnerInnen auf. Sie stehen ebenso den AnwohnerInnen und Frau Petzold
(Beratungs- und Betreuungsstelle SKFM) als Ansprechpartner der Stadt zur Verfügung.
Zielgruppe:
Ziel:
BewohnerInnen, AnwohnerInnen, Frau Petzold
Ordnung in den Obdachlosenunterkünften
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
3
8. Arbeitskreis Obdach- und Wohnungslosigkeit
Dieser Arbeitskreis wird seit vielen Jahren bei Bedarf einberufen. In ihm sind vertreten:
Sozialdezernent (Vorsitz), Bürgermeister, MitgliederInnen des Ausschusses für Soziales und
Migration, MitarbeiterInnen der Fachbereiche Soziales, Jugend, Ordnung und Frauen, Polizei,
MitarbeiterIn der Beratungs- und Betreuungsstelle des SKFM, Drogenberatungsstelle,
Bewährungshilfe, Jugendhaus Rodderweg, Treffpunkt für Menschen ohne Wohnung,
Interessenvertreter der AnwohnerInnen Lupinenweg, Vertreter der Obdachlosen.
Ziel des Arbeitskreises ist, gemeinsam nach Lösungen für bestehende Probleme zu suchen und
durch Aufklärung und Transparenz für gegenseitiges Verständnis zu sorgen.
Zielgruppe:
Ziel:
siehe oben
Lösung aktueller Problemlagen
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
9. Interessenvertetung der obdachlosen Pesonen
Seit Jahrzehnten wählen die in den Unterkünften am Lupinenweg legenden BewohnerInnen aus
ihrer Mitte jeweils zu Beginn einer Ratsperiode mindestens 2 InteressenvertreterInnen, die als
sachkundige Bürger an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Migration teilnehmen
können. Für einige Jahre haben die AnwohnerInnen am Lupinenweg das Angebot der Stadt Brühl
wahrgenommen und haben ihrerseits ebenfalls InteressenvertreterInnen benannt. Für die
Ratsperiode 2004 – 2009 wurden am 16.06.2005 ein Bewohner und eine Bewohnerin gewählt,
ferner eine Dame, die zum damaligen Zeitpunkt nach langjährigem Aufenthalt in den
Obdachlosenunterkünften wieder eine eigene Wohnung bezogen hatte. Die Dame kann durch ihre
heute noch andauernde Mitarbeit in der Beratungsstelle des SKFM die Verhältnisse und
Entwicklungen vor Ort nach wie vor sehr gut beurteilen.
Zielgruppe:
Ziel:
BewohnerInnen, AnwohnerInnen
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
10. Auswegberatung und Rückführung in Normalwohnungen, Wohnraumbeschaffung
Im Rahmen ihrer Tätigkeit sprechen die Kollegen die infrage kommenden BewohnerInnen /
Familien regelmäßig auf ihre Bemühungen an, wieder eigenen Wohnraum zu finden. Darüber
hinaus leisten beide aktive Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung. Auf ihre Initiative hin konnten
bereits mehrfach Wohnungen an obdachlose Personen / Familien vermittelt werden
Zielgruppe:
Ziel:
obdachlose Personen / Familien
Beendigung der Obdachlosigkeit
Reduzierung der Gesamtzahl von derzeit 79 obdachlosen Personen
Kennzahlen: Anteil der Fluktuation, Aufenthaltsdauer
11. Präsenz des Jugendamtes
Der/Die zuständige MitarbeiterIn des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) besucht regelmäßig die
Familien mit Kindern und / oder Heranwachsenden, und beobachtet die Wirksamkeit der
eingeleiteten Jugendhilfemaßnahmen.
Im Wesentlichen sind hier Angebote in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) zu
nennen, mit der Aufgabe, die Familien zu stabilisieren, am Willen der Familien orientiert wieder zu
befähigen, eigenständig zu leben und den Verbleib von Kindern in Familien zu sichern.
Ebenfalls werden Erziehungsbeistandschaften angeregt, um insbesondere jugendliche Menschen
zu motivieren, Perspektiven zu entwickeln, umzusetzen, und die Verselbständigung zu fördern.
Der ASD-Mitarbeiter steht darüber hinaus in regelmäßigem Informationsaustausch mit der Leitung
des Kinderhauses St. Heinrich, dessen Träger seinerseits eine „Vereinbarung zur Sicherstellung
des Kindeswohls“ mit der Stadt abgeschlossen hat. Hierin ist der Verfahrensablauf bei einer
vermuteten Kindeswohlgefährdung verbindlich beschrieben.
4
Zielgruppen: Familien, Kinder und Jugendliche
12. Drogenabhängige Personen
Die Drogenberatungsstelle Brühl bietet seit dem 01.10.2008 in den Räumen des SKFM 2 x
wöchentlich eine offene Sprechstunde für ihre Klientel an. Ziel ist, drogenabhängige
BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte zu motivieren und zu befähigen, in sog. Betreutes
Wohnen außerhalb der Obdachlosenunterkünfte zu ziehen. Die Stadt Brühl hat zum Zwecke einer
dezentralen Unterbringung eine Wohnung im Hause Burgstraße 7 zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Brühl hat mit der Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH zum 01.10.2008 einen diesbezüglichen
Vertrag abgeschlossen. Die entstandenen Personal- und Nebenkosten für das IV. Quartal 2008
beliefen sich auf 4.940,00 €. Zudem liegt die Kostenschätzung für das komplette Jahr 2009 vor,
welche sich auf 26.000,00 € beläuft.
Diesem Projekt vorausgegangen ist bereits ein Projekt mit Ausweichunterkünften (Betreutes
Wohnen) sowohl in der Schützenstraße 24 als auch in der Kempishofstraße 50.
Zielgruppe:
Ziele:
Drogenabhängige BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte
Reduzierung der Anzahl drogenabhängiger Personen in den Unterkünften
Versorgung drogenabhängiger Personen mit adäquaten Hilfe- und Wohnangeboten
13. Alkoholabhängige Personen
Die für Suchtberatung zuständige Sozialarbeiterin des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises
bietet in Absprache mit der Beratungs- und Betreuungsstelle am Lupinenweg Sprechstunden für
alkoholabhängige BewohnerInnen an.
Zielgruppe:
Ziele:
Alkoholabhängige BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte
Reduzierung der Anzahl alkoholabhängiger Personen in den Unterkünften
Versorgung alkoholabhängiger Personen mit adäquaten Hilfeangeboten
14. Rufbereitschaft
Während des Zeitraumes vom 16.07.2001 bis 15.10.2001 wurde für den Bereich der
Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg eine Rufbereitschaft vorgehalten. Der Kostenrahmen für
3 eingesetzte Mitarbeiter wurde mit rund 18.000,00 DM (9.203,26 €) kalkuliert. Als Ergebnis ist
während des gesamten Zeitraumes 1 Anruf aktenkundig festgehalten.
Zielgruppe:
Ziel:
AnwohnerInnen
Möglichst konfliktfreies Wohnen miteinander
15. Ärztliche Grundversorgung
Von November 2008 bis Mai 2009 war vor Ort im Erdgeschoss des Hauses Lupinenweg 7 erneut
eine ärztliche Grundversorgung gewährleistet, die leider aus gesundheitlichen Gründen des Arztes
gekündigt wurde.
Zielgruppe:
Ziel:
obdachlose Personen / Familien
Sicherstellung einer ärztlichen Mindestversorgung
16. Besondere Zielgruppen
16.1 alleinstehende junge Männer
Als eine besondere Zielgruppe stellt sich eine Reihe junger Männer im Alter von 18 - ca. 25 Jahren
dar. Diese Personen kommen in der Regel nicht aus vorherigen Mietverhältnissen, die aufgekündigt
wurden. Es handelt sich oftmals um Menschen, denen als Jugendliche bereits eine Reihe von Hilfen
zur Erziehung zuteil wurde. Weitere Betreuungsmaßnahmen erscheinen nicht angezeigt bzw.
5
werden abgelehnt. Bei dieser Gruppe ist es notwendig, die unter II. 2 genannte angemessene
Wohnraumversorgung anders zu definieren, um Verfestigungen zu vermeiden. Eine Unterkunft wird
für diese Zielgruppe i.d.R. in Mehrbettzimmern vorgehalten.
Zielgruppe:
Ziel:
Kennzahl:
obdachlose junge Männer
Vermeidung einer langfristigen „Karriere“ als Wohnungsloser
Aufenthaltsdauer (möglichst gering)
16.2 Alte und kranke Personen
In Einzelfällen werden obdachlose Personen in anderen städtischen Unterkünften untergebracht.
Damit wird auf persönliche Belange oder Probleme Rücksicht genommen. Solche Gründe können
im Alter liegen, wenn z.B. die baulichen Gegebenheiten der Häuser am Lupinenweg ungeeignet
sind (kein barrierefreier Zugang, Dusche im Keller) oder Erkrankungen – häufig psychischer Art –
vorliegen, die ein Wohnen in räumlicher Enge mit vielen fremden Personen unmöglich machen.
Hierfür wurde in der Vergangenheit auf die Häuser Am Volkspark 1a – 1c und Willy-Brandt-Straße 5
+ 6 zurückgegriffen. Diese Vorgehensweise stellt allerdings die absolute Ausnahme dar.
Zielgruppe:
Ziel:
alte und kranke obdachlose Personen
Versorgung mit adäquaten Wohnraum
16.3 Nichtsesshafte Personen
Die Zuständigkeit für diesen Personenkreis liegt beim Rhein-Erft-Kreis. Unabhängig davon ist es
notwendig, eine jederzeit verfügbare Notunterkunft bereit zu halten, da auch gegenüber diesem
Personenkreis die Verpflichtung aus § 14 Ordnungsbehördengesetz besteht.
Seit 1994 hält die Stadt Brühl einen Raum als Notschlafstelle vor (Schützenstraße 24), seit 1997 in
der Unterkunft Lupinenweg 33 EG. Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung
und des Hausmeisters vor Ort erfolgt die Einweisung durch die städtische Feuerwehr.
Nutzung in 2007
= 2 Männer
Nutzung in 2008
= 1 Mann
Nutzung bis 19.08.2009
= 2 Männer
Zielgruppe:
Ziel:
Kennzahl:
Nichtsesshafte Personen in Brühl
Unterbringung über Nacht
Anzahl der Einweisungen
Dauer des Aufenthaltes
17. Krisenintervention im Einzelfall
Bei Vorliegen besonders schwieriger Verhältnisse werden unter Beteiligung aller Stellen, die zur
Problemlösung
beitragen
können
(z.B.
Ordnungsamt,
Polizei,
Beratungsstellen),
trägerübergreifende Fallkonferenzen geführt, in denen nach Lösungen für den konkreten Einzelfall
gesucht wird.
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