Daten
Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
06.11.12, 20:24
Aktualisiert
06.11.12, 20:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl
Fachbereich
Herrn
Paul Mörs
Lupinenweg 6
50321 Brühl
Abteilung
Dienstgebäude/Zi.
Sachbearbeiter/in
(02232) 79Internet
E-mail
Aktenzeichen
Brühl,
ORDNUNG UND SOZIALES
Soziales
Rathaus Steinweg 1, B 216
Herr Rampe
Telefax 4580
4300
http://www.bruehl.de
arampe@bruehl.de
50/32 96 00 Ra/Fm
6. November 2012
Aktuelle Entwicklungen im Obdachlosenbereich Lupinenweg
Ihr Schreiben vom 19.09.2012
Sehr geehrter Herr Mörs,
ich bedauere die Art und Weise, wie Sie die aktuelle Situation in und um die
Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg bewerten. Nachfolgend erlaube ich mir daher, die
von Ihnen angesprochenen Punkte klarzustellen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie dem Obdachlosenbericht 2011, der in der
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration vom 30.08.2012 vorgelegt wurde,
entnehmen können, dass eine Vollbelegung der Obdachlosenunterkünfte mit 114 Personen
geplant sei. Eine solche Aussage enthält der Bericht an keiner Stelle. Es erübrigt sich zu
erwähnen, dass eine solche Planung meinerseits auch nicht besteht. Ich kann nur vermuten,
dass sich Ihre Aussage auf meine Darlegung dahingehend bezieht, dass die fünf
Häuserreihen am Lupinenweg über insgesamt 120 Zimmer verfügen, wovon sechs Räume
zu anderen als Wohnzwecken verwendet werden. Meine Aussage im Obdachlosenbericht,
Seite 5, erster Absatz lautet: Die verbleibenden 114 Zimmer, die zur Unterbringung
obdachloser Personen genutzt werden können, verfügen über eine Wohnfläche von 1.556,10
m².
Diese Zahl einer maximal möglichen Auslastung der Obdachlosenunterkünfte mit 114
Personen wird von mir so in den verschiedenen Berichten und Kennzahlen zum Haushalt
bereits seit Jahren kommuniziert. Daraus zu schließen, dass die Stadt plane, eine
Vollbelegung mit dieser Personenzahl willentlich herbeizuführen, entbehrt jedoch jeglicher
Grundlage.
Den von Ihnen bemerkten vermehrten Zuzug von männlichen Einzelpersonen und Familien
mit Kindern muss ich leider bestätigen. Darin ist jedoch nicht -wie von Ihnen gedanklich
verknüpft- die Aufgabe der angestrebten strategischen Ziele zu sehen.
...
Öffentliche Verkehrsanbindungen zum Rathaus
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Buslinien 701/702/704/706/707/985/990: Haltestelle Brühl-Mitte
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DB Bahnhof Kierberg (aus Richtung EU) und Linie 702
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Brühl-Info
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Sa
9.00-13.00 Uhr
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Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
7.30-16.00 Uhr
7.30-16.00 Uhr
7.30-14.00 Uhr
7.30-18.00 Uhr
7.30-12.30 Uhr
10.00-12.30 Uhr
sonstige Dienststellen
nach Vereinbarung und
Mo
8.00-12.00 Uhr
Di
8.00-12.00 Uhr
Mi
Nach Vereinbarung
Do
14.00-16.00 Uhr
Fr
8.00-12.00 Uhr
FB Soziales (Sozialamt)
telefon. Terminabsprache
2
In der Einführung zum Obdachlosenbericht 2011 habe ich auf den Seiten 3 und 4 dargestellt,
woraus sich ein Anspruch von Personen auf Unterbringung in einer städtischen
Obdachlosenunterkunft ergeben kann. Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, bin
ich als Ordnungsbehörde verpflichtet, den Zustand der Obdachlosigkeit zu beheben, wenn
die betroffenen Personen dies wünschen. Sie können versichert sein, dass in jedem
Einzelfall eine gründliche Prüfung der Lebensumstände der um Obdach bittenden Personen
erfolgt. Eine Einweisung in die Obdachlosenunterkünfte erfolgt nur in den Fällen, in denen
ein Anspruch besteht und mir die gesetzliche Verpflichtung dazu obliegt.
Die von Ihnen angeführten strategischen Ziele der Stadt Brühl können nicht in der Form
erreicht werden, dass berechtigten Personen die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
zustehende Unterbringung in den Obdachlosenunterkünften versagt wird.
Wie Sie vielleicht in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration am 30.08.2012
bemerkt haben, war die Aussage von Herrn Dräger, seine Tätigkeit beim SKFM zum
30.09.2012 aufzugeben, eine große Überraschung für die anwesenden Vertreter der
Verwaltung. Dieser Umstand war mir vorher nicht bekannt. Ich darf Ihnen die erfreuliche
Mitteilung machen, dass der SKFM mit Frau Domsch bereits zum 01.10.2012 eine neue Kraft
für die Beratungs- und Betreuungsstelle am Lupinenweg gewinnen konnte. Es ist daher
unzutreffend, die Stelle des SKFM sei nicht besetzt, das war sie nicht einmal für einen Tag.
Von Ihnen vielleicht beobachtete Abwesenheiten von Herrn Dräger waren krankheitsbedingt.
Zutreffend ist Ihre Einschätzung, dass die Arztpraxis unbesetzt ist. Die beiden Ärzte, die sich
dort für die Sprechstunden bereiterklärt hatten, mussten leider feststellen, dass sie von den
Bewohnerinnen und Bewohnern der Obdachlosenunterkünfte nicht in Anspruch genommen
werden. Nachdem die Ärzte dies einige Woche lang beobachtet hatten und lediglich zwei
Patienten die Dienste in Anspruch genommen hatten, wurde das Praxisangebot vor Ort auf
einen Wochentag minimiert. Leider hat auch dies nicht zu einer gesteigerten Frequentierung
geführt.
So bedauerlich dies ist, ist sicherlich zu verstehen, dass niedergelassene Ärzte ihre
Arbeitszeiten dann dort anbieten, wo entsprechende Nachfrage herrscht, nämlich in der
eigenen Praxis. Unabhängig davon sind die beiden Ärzte bereit, ihr Angebot zur ärztlichen
Versorgung am Lupinenweg aufrecht zu erhalten. Entsprechende Gespräche, wie eine
Organisation aussehen kann, sind bereits terminiert.
Da die von Ihnen angeführten Vorwürfe unzutreffend sind, erübrigt sich damit auch Ihr
weiterer Vorwurf, rund um die Unterkünfte am Lupinenweg würden Sparmaßnahmen
umgesetzt, um den wirtschaftlichen Interessen der Stadt nachzukommen. Ich darf daran
erinnern, dass in den Doppelhaushalt 2011/2012 weitere 8.000 € jährlich für
Unterstützungsmaßnahmen eingestellt wurden. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren, der
der Ausschuss für Soziales und Migration in der Sitzung am 23.02.2012 zugestimmt hat, und
der auch Sie laut Sitzungsprotokoll nicht widersprochen haben, erfolgte vor dem Hintergrund,
dass seit mehr als zehn Jahren jährlich über 100.000 € zur Verbesserung der baulichen
Situation der Obdachlosenunterkünfte investiert wurden. In der dazu ergangenen Vorlage
413/75 o vom 03.02.2012 wurde dies ausführlich dargelegt. Zudem verweise ich darauf, dass
die Benutzungsgebühren über sechs Jahre lang nicht erhöht wurden, die Kosten für die Stadt
Brühl jedoch jährlich steigen. Von einer Kostendeckung dieses Gebührenhaushaltes, die
eigentlich gesetzlich vorgeschrieben wäre, ist die Stadt Brühl weit entfernt.
...
3
Wie ich im Rahmen der täglichen Arbeit immer wieder feststellen muss, teilen viele
Bewohnerinnen und Bewohner der Obdachlosenunterkünfte die von Ihnen getroffene
Einschätzung, die Ausstattung der Obdachlosenunterkünfte würde einen längeren Aufenthalt
darin unzumutbar machen, nicht. In verschiedenen Fällen haben Bewohnerinnen und
Bewohner in der Vergangenheit ihnen unterbreitete Wohnungsangebote abgelehnt. Auf
Befragen wurde beispielsweise geantwortet, dass der zur Verfügung gestellte Wohnraum für
eine Einzelperson völlig ausreichend sei und man den direkten und mittelbaren Kontakt mit
den Mitbewohnern einer möglichen Anonymität und Vereinsamung in Häusern des
Mietwohnungsbaus vorziehe.
Ein weiterer Punkt, der für mich nicht nachvollziehbar ist, sind Ihre Ausführungen zur
Kindertagesstätte Rodderweg 270. Die Einrichtung gibt es dort bereits seit dem Jahr 1971.
Sie war ursprünglich als so genanntes Kinderhaus konzipiert, in dem neben einem
Kindergarten auch Jugendarbeit angeboten wurde. Zur damaligen Zeit waren die
Verhältnisse rund um den Obdachlosenbereich noch ganz andere. Daher wurde das
Kinderhaus als Einrichtung im „sozialen Brennpunkt“ ausgewiesen, womit eine höhere
Finanzausstattung gewährleistet ist. Die Einrichtung hat sich immer im besonderen Maße um
die Kinder der in den Obdachlosenunterkünften wohnenden Familien gekümmert. Der
langjährigen Leiterin Frau Granrath, die Ihnen sicherlich auch bekannt ist, war das ein ganz
wichtiges Anliegen. Mir ist nicht erinnerlich, dass von Seiten der Einrichtung bzw. der
verschiedenen Träger jemals Bedenken dahingehend geäußert worden sind, die Nähe zu
den Obdachlosenunterkünften sei für die dort in Obhut gegebenen Kinder nicht
verantwortbar. Sollten Sie über andere Informationen verfügen, so möchte ich Sie bitten,
diese an mich weiterzuleiten.
Sehr geehrter Herr Mörs,
wie Sie vielleicht bemerkt haben, ist zwischenzeitlich die 7-köpfige Familie, die auf die
Notwendigkeit der Nutzung der Obdachlosenunterkünfte am 27.08.2012 angewiesen war,
bereits am 28.09.2012 wieder ausgezogen. Ich darf Sie daher bitten, bei der weiteren
Diskussion um die Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg Sachlichkeit walten zu lassen
und auch die zu Erfolgen führenden Bemühungen der Verwaltung anzuerkennen. Schreiben
wie das Ihre vom 19.09.2012 tragen hierzu nicht bei, insbesondere wenn eine Reihe falscher
Aussagen getroffen werden, die auch in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Migration kommt Ihrer Bitte nach, die
Thematik auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.11.2012 zu setzen. Ihr Schreiben vom
19.09.2012 sowie dieses Antwortschreiben werden dazu allen Ausschussmitgliedern zur
Kenntnis gegeben.
Darüber hinaus wird der zuständige Sozialdezernent Herr Freytag für den 19.11.2012 den
Arbeitskreis „Obdach- und Wohnungslosigkeit“ einladen, um die aktuelle Entwicklung unter
den dort vertretenen Fachleuten zu diskutieren und möglicherweise weitere notwendige
Schritte seitens der Verwaltung abzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
(Michael Kreuzberg)