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Vorlage (Antwortschreiben vom 17.10.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
06.11.12, 20:24
Aktualisiert
06.11.12, 20:24
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl Der Bürgermeister Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Fachbereich Herrn Paul Mörs Lupinenweg 6 50321 Brühl Abteilung Dienstgebäude/Zi. Sachbearbeiter/in (02232) 79Internet E-mail Aktenzeichen Brühl, ORDNUNG UND SOZIALES Soziales Rathaus Steinweg 1, B 216 Herr Rampe Telefax 4580 4300 http://www.bruehl.de arampe@bruehl.de 50/32 96 00 Ra/Fm 6. November 2012 Aktuelle Entwicklungen im Obdachlosenbereich Lupinenweg Ihr Schreiben vom 19.09.2012 Sehr geehrter Herr Mörs, ich bedauere die Art und Weise, wie Sie die aktuelle Situation in und um die Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg bewerten. Nachfolgend erlaube ich mir daher, die von Ihnen angesprochenen Punkte klarzustellen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie dem Obdachlosenbericht 2011, der in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration vom 30.08.2012 vorgelegt wurde, entnehmen können, dass eine Vollbelegung der Obdachlosenunterkünfte mit 114 Personen geplant sei. Eine solche Aussage enthält der Bericht an keiner Stelle. Es erübrigt sich zu erwähnen, dass eine solche Planung meinerseits auch nicht besteht. Ich kann nur vermuten, dass sich Ihre Aussage auf meine Darlegung dahingehend bezieht, dass die fünf Häuserreihen am Lupinenweg über insgesamt 120 Zimmer verfügen, wovon sechs Räume zu anderen als Wohnzwecken verwendet werden. Meine Aussage im Obdachlosenbericht, Seite 5, erster Absatz lautet: Die verbleibenden 114 Zimmer, die zur Unterbringung obdachloser Personen genutzt werden können, verfügen über eine Wohnfläche von 1.556,10 m². Diese Zahl einer maximal möglichen Auslastung der Obdachlosenunterkünfte mit 114 Personen wird von mir so in den verschiedenen Berichten und Kennzahlen zum Haushalt bereits seit Jahren kommuniziert. Daraus zu schließen, dass die Stadt plane, eine Vollbelegung mit dieser Personenzahl willentlich herbeizuführen, entbehrt jedoch jeglicher Grundlage. Den von Ihnen bemerkten vermehrten Zuzug von männlichen Einzelpersonen und Familien mit Kindern muss ich leider bestätigen. Darin ist jedoch nicht -wie von Ihnen gedanklich verknüpft- die Aufgabe der angestrebten strategischen Ziele zu sehen. ... Öffentliche Verkehrsanbindungen zum Rathaus Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Brühl-Mitte Buslinien 701/702/704/706/707/985/990: Haltestelle Brühl-Mitte DB Bahnhof Brühl (aus Richtung Köln/Bonn) DB Bahnhof Kierberg (aus Richtung EU) und Linie 702 Besuchszeiten: Brühl-Info Bürgerberatung Mo – Fr 9.00-19.00 Uhr Sa 9.00-13.00 Uhr Vom 1.5. – 30.10 Sa 9.00-16.00 Uhr So 13.00-17.00 Uhr Mo Di Mi Do Fr Sa 7.30-16.00 Uhr 7.30-16.00 Uhr 7.30-14.00 Uhr 7.30-18.00 Uhr 7.30-12.30 Uhr 10.00-12.30 Uhr sonstige Dienststellen nach Vereinbarung und Mo 8.00-12.00 Uhr Di 8.00-12.00 Uhr Mi Nach Vereinbarung Do 14.00-16.00 Uhr Fr 8.00-12.00 Uhr FB Soziales (Sozialamt) telefon. Terminabsprache 2 In der Einführung zum Obdachlosenbericht 2011 habe ich auf den Seiten 3 und 4 dargestellt, woraus sich ein Anspruch von Personen auf Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft ergeben kann. Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, bin ich als Ordnungsbehörde verpflichtet, den Zustand der Obdachlosigkeit zu beheben, wenn die betroffenen Personen dies wünschen. Sie können versichert sein, dass in jedem Einzelfall eine gründliche Prüfung der Lebensumstände der um Obdach bittenden Personen erfolgt. Eine Einweisung in die Obdachlosenunterkünfte erfolgt nur in den Fällen, in denen ein Anspruch besteht und mir die gesetzliche Verpflichtung dazu obliegt. Die von Ihnen angeführten strategischen Ziele der Stadt Brühl können nicht in der Form erreicht werden, dass berechtigten Personen die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zustehende Unterbringung in den Obdachlosenunterkünften versagt wird. Wie Sie vielleicht in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration am 30.08.2012 bemerkt haben, war die Aussage von Herrn Dräger, seine Tätigkeit beim SKFM zum 30.09.2012 aufzugeben, eine große Überraschung für die anwesenden Vertreter der Verwaltung. Dieser Umstand war mir vorher nicht bekannt. Ich darf Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass der SKFM mit Frau Domsch bereits zum 01.10.2012 eine neue Kraft für die Beratungs- und Betreuungsstelle am Lupinenweg gewinnen konnte. Es ist daher unzutreffend, die Stelle des SKFM sei nicht besetzt, das war sie nicht einmal für einen Tag. Von Ihnen vielleicht beobachtete Abwesenheiten von Herrn Dräger waren krankheitsbedingt. Zutreffend ist Ihre Einschätzung, dass die Arztpraxis unbesetzt ist. Die beiden Ärzte, die sich dort für die Sprechstunden bereiterklärt hatten, mussten leider feststellen, dass sie von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Obdachlosenunterkünfte nicht in Anspruch genommen werden. Nachdem die Ärzte dies einige Woche lang beobachtet hatten und lediglich zwei Patienten die Dienste in Anspruch genommen hatten, wurde das Praxisangebot vor Ort auf einen Wochentag minimiert. Leider hat auch dies nicht zu einer gesteigerten Frequentierung geführt. So bedauerlich dies ist, ist sicherlich zu verstehen, dass niedergelassene Ärzte ihre Arbeitszeiten dann dort anbieten, wo entsprechende Nachfrage herrscht, nämlich in der eigenen Praxis. Unabhängig davon sind die beiden Ärzte bereit, ihr Angebot zur ärztlichen Versorgung am Lupinenweg aufrecht zu erhalten. Entsprechende Gespräche, wie eine Organisation aussehen kann, sind bereits terminiert. Da die von Ihnen angeführten Vorwürfe unzutreffend sind, erübrigt sich damit auch Ihr weiterer Vorwurf, rund um die Unterkünfte am Lupinenweg würden Sparmaßnahmen umgesetzt, um den wirtschaftlichen Interessen der Stadt nachzukommen. Ich darf daran erinnern, dass in den Doppelhaushalt 2011/2012 weitere 8.000 € jährlich für Unterstützungsmaßnahmen eingestellt wurden. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren, der der Ausschuss für Soziales und Migration in der Sitzung am 23.02.2012 zugestimmt hat, und der auch Sie laut Sitzungsprotokoll nicht widersprochen haben, erfolgte vor dem Hintergrund, dass seit mehr als zehn Jahren jährlich über 100.000 € zur Verbesserung der baulichen Situation der Obdachlosenunterkünfte investiert wurden. In der dazu ergangenen Vorlage 413/75 o vom 03.02.2012 wurde dies ausführlich dargelegt. Zudem verweise ich darauf, dass die Benutzungsgebühren über sechs Jahre lang nicht erhöht wurden, die Kosten für die Stadt Brühl jedoch jährlich steigen. Von einer Kostendeckung dieses Gebührenhaushaltes, die eigentlich gesetzlich vorgeschrieben wäre, ist die Stadt Brühl weit entfernt. ... 3 Wie ich im Rahmen der täglichen Arbeit immer wieder feststellen muss, teilen viele Bewohnerinnen und Bewohner der Obdachlosenunterkünfte die von Ihnen getroffene Einschätzung, die Ausstattung der Obdachlosenunterkünfte würde einen längeren Aufenthalt darin unzumutbar machen, nicht. In verschiedenen Fällen haben Bewohnerinnen und Bewohner in der Vergangenheit ihnen unterbreitete Wohnungsangebote abgelehnt. Auf Befragen wurde beispielsweise geantwortet, dass der zur Verfügung gestellte Wohnraum für eine Einzelperson völlig ausreichend sei und man den direkten und mittelbaren Kontakt mit den Mitbewohnern einer möglichen Anonymität und Vereinsamung in Häusern des Mietwohnungsbaus vorziehe. Ein weiterer Punkt, der für mich nicht nachvollziehbar ist, sind Ihre Ausführungen zur Kindertagesstätte Rodderweg 270. Die Einrichtung gibt es dort bereits seit dem Jahr 1971. Sie war ursprünglich als so genanntes Kinderhaus konzipiert, in dem neben einem Kindergarten auch Jugendarbeit angeboten wurde. Zur damaligen Zeit waren die Verhältnisse rund um den Obdachlosenbereich noch ganz andere. Daher wurde das Kinderhaus als Einrichtung im „sozialen Brennpunkt“ ausgewiesen, womit eine höhere Finanzausstattung gewährleistet ist. Die Einrichtung hat sich immer im besonderen Maße um die Kinder der in den Obdachlosenunterkünften wohnenden Familien gekümmert. Der langjährigen Leiterin Frau Granrath, die Ihnen sicherlich auch bekannt ist, war das ein ganz wichtiges Anliegen. Mir ist nicht erinnerlich, dass von Seiten der Einrichtung bzw. der verschiedenen Träger jemals Bedenken dahingehend geäußert worden sind, die Nähe zu den Obdachlosenunterkünften sei für die dort in Obhut gegebenen Kinder nicht verantwortbar. Sollten Sie über andere Informationen verfügen, so möchte ich Sie bitten, diese an mich weiterzuleiten. Sehr geehrter Herr Mörs, wie Sie vielleicht bemerkt haben, ist zwischenzeitlich die 7-köpfige Familie, die auf die Notwendigkeit der Nutzung der Obdachlosenunterkünfte am 27.08.2012 angewiesen war, bereits am 28.09.2012 wieder ausgezogen. Ich darf Sie daher bitten, bei der weiteren Diskussion um die Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg Sachlichkeit walten zu lassen und auch die zu Erfolgen führenden Bemühungen der Verwaltung anzuerkennen. Schreiben wie das Ihre vom 19.09.2012 tragen hierzu nicht bei, insbesondere wenn eine Reihe falscher Aussagen getroffen werden, die auch in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Migration kommt Ihrer Bitte nach, die Thematik auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.11.2012 zu setzen. Ihr Schreiben vom 19.09.2012 sowie dieses Antwortschreiben werden dazu allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus wird der zuständige Sozialdezernent Herr Freytag für den 19.11.2012 den Arbeitskreis „Obdach- und Wohnungslosigkeit“ einladen, um die aktuelle Entwicklung unter den dort vertretenen Fachleuten zu diskutieren und möglicherweise weitere notwendige Schritte seitens der Verwaltung abzufragen. Mit freundlichen Grüßen (Michael Kreuzberg)